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Thema: Unterhalt nur 6 Jahre lang (UVG)?

  1. #21
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    Naja. wenn er einen Unfall hatte, körperlich beeinträchtigt ist und offensichtlich arbeitsunfähig, dann wird er je nach Dauer und vorheriger Absicherung irgendeine Unterstützung erhalten. Ob die den Selbstbehalt übersteigt ist dann natürlich die Frage. Denn wenn er sich z.B. selbst nicht ernähren kann, dann kann er natürlich auch keinen Unterhalt zahlen.

    In der Düsseldorfer Tabelle müsste da Genaueres stehen.
    http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/se...0duess-tab.pdf
    http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/se...ftab/intro.htm
    oder hier
    http://www.treffpunkteltern.de/unter...fertabelle.php

    Ansonsten ist ja kein Geheimnis, dass sehr viele Kinder zu den Sozialhilfeempfängern gehören.
    Wobei hier eine staatliche Unterstützung, aber auch die Höhe des Kindes-Unterhalts vom möglichen Einkommen der Mutter abhängig sind.

  2. #22
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    Hallo,

    sie sollte zumindst einen Titel für ihr Kind erwirken, dass kann sie über das zuständige Jugendamt machen.Die kümmern sich da wirklich um alles und sie hat kaum Arbeit mit der ganzen Sache.und muss keinen teueren Anwalt bezahlen.

    Dadurch kann sie für ihr Kind später, wenn der Vater evtl. mal zu Geld kommt ,oder wieder arbeitet, den Unterhalt rückwirkend einfordern. Dieser Titel gilt immerhin 30 Jahre, es kann doch sein, dass der Typ z.B. mal was erbt!?!
    Oder er heiratet und dadurch erhöht sich sein Einkommen, wenn auch nur fiktiv.
    Mein Ex musste z.B. schon mehr Eehegattenunterhalt zahlen, als er mit seiner Freundin nur zusammengezogen ist.Und bei Kindesunterhalt wird das noch viel ,viel enger gesehen.

    Gruß

    Caro
    Jede wird irgendwann mal fett.
    Und arm sein ist keine Schande.
    Und ausserdem: was will ich ??
    \"Lieber jung sterben oder in Würde und faltig alt werden\"???

  3. #23
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    @ NdP

    Sozialhilfe fürs Kind möchte sie nicht beantragen, da verzichtet sie lieber auf das Geld.

    @ Caromotte

    Wenn er irgendwie zu Geld kommt (könnte z.B. das Haus seiner Mutter erben), wird das Jugendamt wohl auch sofort zugreifen, und sich den Vorschuss zurückholen (habe meine Freundin gefragt) oder auch, wenn er irgendwann mal wieder arbeitet (bzw. arbeiten kann) - evtl. wurde da schon ein Titel erwirkt?
    Oder das läuft auch ohne so?
    Ich werde ihr das aber nochmal ausrichten, danke.

  4. #24
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    Original geschrieben von sharkzzz
    @ NdP
    Sozialhilfe fürs Kind möchte sie nicht beantragen, da verzichtet sie lieber auf das Geld.
    Sorry, aber wenn sie darauf noch gut verzichten kann, dann scheint es hier wohl mal wieder um Jammern auf rel. hohem Niveau zu gehen. Menschen, die echt in Not sind, haben diese Wahlmöglichkeit nämlich nicht.

  5. #25
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    Wenn er doch arbeitsunfähig ist, bekommt er doch Leistungen aus der Pflegeversicherung? Und wenn er einen Behindertenausweis hat, bekommt er nicht auch sowas wie eine Behindertenrente???

    Ich finde in Deutschland wird einem geholfen, man muss nur diese Hilfe, sei es nun Jugendamt, Sozialamt oder auch Selbsthilfegruppen, wollen und fordern.

    sharkzzz, ich kann ja verstehen dass sie ihn nicht ausbeuten will, aber ich finde für das Kind allein sollte sie es schon tun. Jeden Euro weniger, den sie für das Kind nicht hat, macht sich bemerkbar. Klar ersetzt Geld keine Liebe, aber das Kind ist ja wohl schon im Schulalter und gerade bei der Ausbildung ist Geld notwendig.

  6. #26
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    @ vivian

    Du kannst das Stänkern auch partout nicht lassen, wie?
    Das ist mir schon die ganze Zeit aufgefallen...

    Ich wollte mich lediglich erkundigen, ob es irgendwelche einfachen Möglichkeiten gibt, das Geld weiterhin zu beziehen, weil es ihr schon fehlen würde - und die habe ich jetzt (nämlich daß es sie eigentlich nicht gibt, von Sozialhilfe mal abgesehen).

    Mein Freundin hat deswegen noch nie gejammert und ich habe auch noch nie behauptet, daß sie ohne das Geld jetzt in allerschlimmster Not wäre!

  7. #27
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    @ Paris

    Das läuft ja alles über das Jugendamt und meine Freundin meinte, daß die sich das Geld sofort wiederholen, wenn er mal über mehr Einkommen verfügen sollte (irgendwann wird er auch hoffentlich wieder arbeiten können)
    Er muss sein Einkommen dem Jugendamt gegenüber auch ehrlich angeben, meiner Freundin wurde jedoch nicht mitgeteilt, was er da genau bezieht - wenn sich da was ändern sollte, kriegt sie das wohl über das Jugendamt mitgeteilt.

  8. #28
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    Was bitte hat denn mein Beitrag mit Stänkern zu tun? Ich beziehe mich doch lediglich auf deine Äußerungen. Tut mir Leid, aber für so ein Verhalten hab ich, im Angedenk an Menschen, denen es wirklich schlecht geht, nur sehr begrenztes Verständnis.

  9. #29
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    Original geschrieben von sharkzzz
    ich habe auch noch nie behauptet, daß sie ohne das Geld jetzt in allerschlimmster Not wäre!
    Das wird ja immer besser... dem Staat auch noch ohne Not auf der Tasche zu liegen.... also echt, da geht mir wirklich der Hut hoch

  10. #30
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    Wieso dem Staat auf der Tasche liegen - entweder hat sie einen Anspruch, dann kann sie den auch einfordern (schließlich ist die Frau offenbar in der Ausbildung) oder sie hat keinen, dann wird sie vom Staat auch garantiert nix bekommen.

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