Hallo,
sie sollte zumindst einen Titel für ihr Kind erwirken, dass kann sie über das zuständige Jugendamt machen.Die kümmern sich da wirklich um alles und sie hat kaum Arbeit mit der ganzen Sache.und muss keinen teueren Anwalt bezahlen.
Dadurch kann sie für ihr Kind später, wenn der Vater evtl. mal zu Geld kommt ,oder wieder arbeitet, den Unterhalt rückwirkend einfordern. Dieser Titel gilt immerhin 30 Jahre, es kann doch sein, dass der Typ z.B. mal was erbt!?!
Oder er heiratet und dadurch erhöht sich sein Einkommen, wenn auch nur fiktiv.
Mein Ex musste z.B. schon mehr Eehegattenunterhalt zahlen, als er mit seiner Freundin nur zusammengezogen ist.Und bei Kindesunterhalt wird das noch viel ,viel enger gesehen.
Gruß
Caro
Jede wird irgendwann mal fett.
Und arm sein ist keine Schande.
Und ausserdem: was will ich ??
\"Lieber jung sterben oder in Würde und faltig alt werden\"???