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Thema: Privatrezept - weiß jemand Bescheid?

  1. #1
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    Standard Privatrezept - weiß jemand Bescheid?

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    Hallo,

    vor kurzem bekam ich eine Rechnung vom Gyn, auf der Leistungen abgerechnet werden (Echokadiographie), die meines Erachtens nicht erbracht wurden. Meine Bitte um Überprüfung der Rechnung erbrachte nur ein weiteres Schreiben des Arztes, daß die Leistungen erbracht worden wären und ungekürzt zu bezahlen wären.
    Welche Möglichkeiten hat man als medizinischer Laie, sich über die Rechtmäßigkeit solcher Rechnungen zu informieren?

    Viele Grüße,
    miamor

  2. #2
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    Hallo,

    ich würde mal bei Deiner Versicherung anrufen, die müssten ja wissen, welche evtl. Kürzel auf der Rechnung für genau welche Leistung stehen und wenn Du denen schilderst, was bei Dir untersucht wurde, müssten die Dir auch sagen können, ob die Rechnung dazu "passt" oder wirklich überhöht ist.

    vg, sharkzzz

  3. #3
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    Hallo sharkzzz,

    mit der Versicherung hatte ich gleich nach Erhalt und vor meinem Einspruch telefoniert, die halten sich da vornehm zurück. Es liege in meinem Dafürhalten, ob eine Rechnung angemessen ist, ob Leistungen erbracht wurden usw.
    Ich frage mich, wie unser Gesundheitssystem bei so viel Selbstbedienungsmentalität seitens der Ärzte und Gleichgültigkeit der Leistungsträger auf der anderen Seite je genesen soll
    Ich hab mich durch die GOÄ gewühlt, um schlau aus den Kürzeln zu werden, aber ich weiß nach wie vor nicht, wie eine Kardiographie (die ja eine Untersuchung der Herzens ist) bei einer gynäkologischen Untersuchung vonstatten gegangen sein soll.
    Und jetzt weiß ich nicht, soll ich zähneknirschend bezahlen oder den harten Weg der Rechnungsverweigerung gehen...

    Ratlose Grüße
    miamor

  4. #4
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    ist mir auch schon so gegangen, aber eher mit kleineren dingen wie "ausführliche beratung", wenn ich nur was abgeholt habe usw.

    ich hab das bezahlt, auch wenn ich es nicht richtig finde.

    in dem fall muss ich sagen, dass ich den feigen/bequemen weg des geringsten widerstands gegangen bin, auch wenn ich weiß, dass das eigentlich nicht okay ist.

    lg, nelly

  5. #5
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    @ miamor

    Hm, dann weiß ich da leider auch keinen Rat - außer vielleicht Mediziner im Bekanntenkreis, falls vorhanden, zu fragen, was es mit den einzelnen Punkten auf der Rechnung auf sich hat.
    Oder direkt bei der Sprechstundenhilfe/Arzt anrufen und sich die einzelnen Rechnungsposten erklären lassen.

    Ich kann auch nicht verstehen, daß sich Deine Versicherung da vornehm zurückhält, wenn Du über Deine Selbstbeteiligung hinaus bist, müssen die das doch eh alles zahlen.

    Ich wurde von meiner privaten Zusatzversicherung mal darauf aufmerksam gemacht, daß mein damaliger Zahnarzt mit ziemlich hohen Sätzen berechnen würde - wesentlich höher als die anderen ZÄ im Umkreis - und daß ich da mal ein Auge drauf haben sollte.

    Deswegen hätte ich auch nicht gedacht, daß das Deiner V. jetzt so egal ist.

    Aber ich denke mal, daß Dein Arzt ja schon gemerkt hat, daß Du da misstrauischer bist und wenn er da was gemauschelt hätte, hätte er wahrscheinlich die Rechnung abgeändert, aus Angst, daß es jetzt rauskommt, wenn Du schon um Überprüfung bittest.
    Aber es gibt ja auch abgebrühte...

  6. #6
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    @sharkzzz

    Was Du da schreibst, ist das, was mir letztlich auch durch den Kopf ging. Ich hab den Arzt mit meinem Einspruch gewarnt, wenn er darauf nicht eingeht, muß ich die Rechnung eben nochmal überdenken, vielleicht liegt der Irrtum ja wirklich bei mir.
    Ich fiel nur über die "Echokardiographie" - denn das Herz hat er nun definitiv nicht untersucht.

    LG
    miamor

  7. #7
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    Echokardiographie ist ein "EKG" und das wird normalerweise nur von Allgemeinmedizinern und Internisten gemacht. Da liegt 100% ein Abrechnungsfehler vor!!! Verlange eine Kopie des EKG´s....

    Falls Du noch Fragen hast - ich bin Arzthelferin .

    LG Elke
    Liebe Grüße - Elke
    _______________

  8. #8
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    Danke Elke!

    Das ist ein guter Tip - werde ich machen.

  9. #9
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    Auf die Kopie des EKG´s hast Du ein Recht!! ´

    Bei einem EKG musst Du den Oberkörper ganz frei machen und es werden etliche Elektroden über und unter der Brust angesetzt, sowie an beiden Handgelenken innen und an beiden Fußinnenseiten. Dann musst Du Dich ca. 10 - 15 Sekunden stillhalten, damit das EKG geschrieben werden kann.
    Überleg´doch mal, ob Du so eine Untersuchung bekommen hast.

    Ich kann´s - ehrlich gesagt - nicht glauben!

    Ich denke, da liegt ein Abrechnungsfehler vor, und das sollst Du Dir nicht gefallen lassen!!!

    Halt´mich bitte auf dem laufenden....

    LG Elke
    Liebe Grüße - Elke
    _______________

  10. #10
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    Hi Elke,

    nein, ein EKG hat er definitiv NICHT gemacht, es war eine Ultraschalluntersuchung und nichts weiter - und auf der Rechnung hat er beides stehen.
    Mich macht jetzt richtig wütend, daß er auf meinen Einspruch (ich hab eine Kopie der Rechnung beigelegt, auf der ich die Posten markiert habe) reagiert, indem er mir lapidar mitteilt, die Leistungen wären genauso erbracht worden und basta, her mit der Kohle.
    Als wäre ich ein dummes Stück Vieh.

    Dank Dir wirklich, ich hätte nicht mehr gewußt, was tun - außer zahlen.

    Lieben Gruß
    miamor

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