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Thema: An die Mieter: brauche mal kurz Hilfe...

  1. #1
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    Standard An die Mieter: brauche mal kurz Hilfe...

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    Hi,

    ich habe ab 2006 meine erste eigene Wohnung/WG und hätte da ein paar Fragen zur Organisation...

    1. Die Miete: Ich muss nen Dauerauftrag bei der Sparkasse einrichten. Reicht es, wenn ich als Datum "ultimo" ankreuze, wenn das Geld am 1. des Folgemonats da sein muss? "Ultimo" bedeutet ja, dass es am letzten Buchungstag des alten Monats überwiesen wird. Aber ich bin nicht sicher, ob es dann auch schon am 1. da ist. Sollte ich lieber den 27. oder so angeben?

    2. Die Kaution: Laut Vermieterin soll ich das Geld selbst anlegen und mit dem Mietvertrag zur Bank gehen. Wie läuft das dann genau ab? Bekomme ich dann eine Bescheinigung/ein Sparbuch, das ich der Vermieterin zur Sicherheit gebe?

    3. Stadtwerke: Ich muss selbst nen Vertrag mit denen abschließen. Wie lang vorm Einzug sollte man das machen und wann kommen die vorbei, um Zählerstände abzulesen und so? Gibt's da noch irgendwas zu beachten?


    Sorry, habe noch keine Ahnung, wie der Hase läuft...

  2. #2
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    Zur Miete: bei meiner Bank gibt man einfach das Datum an, welchem das abgebucht werden soll ... geht vielleicht auch bei Deiner?

    Zur Kaution: i.d.R. eröffnet man da ein Sparbuch. ich habe das so gemacht, dass ich bei der Eröffnung dieses seperaten Sparbuchs Bescheid gab dass es ein Kautionssparbuch ist und diese leiten dann alles ein, und geben Dir auch zwei Durchdrücke über die Eröffnung dieses Sparbuchs und der eingezahlten Summe. Das Sparbuch und einer dieser Durchdrücke verbleibt bei Dir, ein Durchdruck bekommt dein Vermieter als Nachweis. Die Bank, bei der ich das eingerichtet habe war die örtliche Sparkasse.

    Zu den Stadtwerken: ich gehe mal davon aus Du sprichst von Strom. Da ist es so, du musst dich beim Netzbetreiber anmelden, aber Du musst nicht von ihm Strom beziehen (die Mitarbeiter müssen Dich auch explizit fragen: "Wollen Sie auch von uns Strom beziehen?"). Du kannst Dir nämlich diesen selbst aussuchen, und nun ja, da musst Du schon wissen, wieviel Du verbrauchst. Bei einem Einpersonenhaushalt ist ein Abschlag von 25-35 EUR monatlich realistisch. Wie lange Du Dich binden muss, und sonstige eventuelle Vertragsmodalitäten sind Betreiberabhängig.

    Liebe Grüße, Vesna

  3. #3
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    Ach ja, Zählerstand und Zählernummer musst Du bei der Anmeldung parat haben. Entweder hast Du diese Infos vom Vermieter bekommen oder Du musst Sie selbst ablesen. Dazu solltest Du Dich erkundigen wo die Zähler sind.

    Abgelesen werden die heutzutage kaum noch vom Netzbetreiber, meistens bekommst Du einmal jährlich eine Karte und dann schreibst Du dort den Zählerstand und darauf hin wird abgerechnet.

  4. #4
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    Danke für deine Antwort!

    Bei der Abbuchung kann ich auch ein Datum angeben, bin eben nur nicht sicher, wie lange es dauert, bis das Geld beim Empfänger ist (denn es muss ja SPÄTESTENS am 1. jedes Monats da sein!).



    Und bei den Stadtwerken geht es um Strom, Heiz- und Warmwasserkosten (wird aber wohl alles über den einen Zähler berechnet, oder?) . Wenn da jeder den Zählerstand selbst abliest, könnte man doch einfach was Falsches angeben, oder? Das wundert mich jetzt...
    Die Vorauszahlung richtet sich im ersten Jahr nach dem Verbrauch der Vormieter.

  5. #5
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    Überweisungsdauer hängt von den Banken ab, rechne mit 3 Arbeitstagen. Ich kenne die Rechtslage nicht genau, aber mein kopf sagt was von bis zum 3ten jeden Monats muss die Miete da sein.

    Hmm, Wasser und Heizung geht in der Regel über den Vermieter, so dass diese Zählerstände mit eben diesem abgerechnet werden. Zahlst Du das nicht in den Nebenkosten? Ansonsten, es ist nicht ein Zähler, es gibt für alles ein Zähler.
    Was für eine Heizung hast Du denn?

    Natürlich kannst Du was Falsches angeben, aber vor Dir haben auch schon andere Menschen Zählerstände durchgegeben, eben mindestens einmal jährlich und dadurch kann man schon ableiten ob das was Du mitteilst schlüssig ist oder nicht.
    Und wenn es eben nicht schlüssig ist, kommt jemand raus. Und spassig wird es dann nicht.

  6. #6
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    Hatte auch nciht vor, was Falsches anzugeben, frage nur, weil's mich wundert


    Innerhalb der Wohnung gibt es eben nur einen Zähler und der ist an den Boiler für die Gasheizung angeschlossen. Soweit ich weiß, zahlt die Vermieterin eben die Wasserversorgung und ich die WARMwasserversorgung, also quasi das Gas, das dafür benötigt wird und Strom.
    Ich muss aber den Stadtwerken nur sagen, dass ich da einziehe und dann müssten die ja wissen, was sie mir berechnen, oder? Sonst sprech ich nochmal mit der jetzigen Mieterin.

  7. #7
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    Eine gute idee, die Mieterin zu fragen.

    Wenn Du eine Gastherme hast, dann hast Du auch einen eigenen Gaszähler, und zahlst dann monatlich einen Gasabschlag.

    Einen eigenen Stromzähler hast Du auch, frage deine Vormieterin wann sie auszieht, weil sie eben auch verpflichtet ist am Tag ihres Auszuges den derzeitigen Zählerstand denn Stadtwerken mitzuteilen, dann haben diese auch einen Wert vorliegen, wenn Du Dich dann anmeldest.
    Wenn Du jetzt keine Ahnung hast wo dieser Stromzähler sich befindet, frag das auch einfach nach.

  8. #8
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    Die Überweisungsdauer (Ausführungsfrist) wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 676a geregelt. Danach beträgt die Überweisungsdauer, soweit keine anderen Fristen vereinbart werden:
    * innerhalb desselben Institutes in einer Haupt oder Zweigstelle (institutsintern) in Euro: ein Bankgeschäfttag

    * bei anderen institutsinternen Überweisungen: zwei Bankgeschäftstage

    * in Deutschland zwischen verschiedenen Instituten in Euro: drei Bankgeschäftstage

    * grenzüberschreitend innerhalb der EU und Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftraums in Euro: fünf Bankgeschäftstage
    - hierbei sind Samstage und die landesüblichen Bankgeschäftstage zu berücksichtigen.

    Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Name des Überweisungsempfängers, sein Konto, sein Kreditinstitut und die sonst zur Ausführung der Überweisungen erforderlichen Unterlagen dem überweisenden Kreditinstitut vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist.

    Spätestens einen Werktag nach der Ankunft der Überweisung beim empfangenden Kreditinstitut muss der überwiesene Geldbetrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden (Wertstellungszeitpunkt). Längere Fristen können vereinbart werden.

    Üblicherweise bekommt man sein Geld zum Ende des Monats und entsprechend legt man seine Zahlungen. Wenn Du den Dauerauftrag jeweils zum 1. des Monats beauftragst, dürfte es keine Probleme geben.

    Die Mietzahlung hat bis zum 3. Werktag des Monats zu erfolgen.
    Genauer Gesetzestext:
    § 556b BGB
    (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

    Wasser-und Heizungskosten sind bei einer Mietwohnung als Bestandteile der Nebenkostenvorauszahlung an den Vermieter zu entrichten.
    Die Städte/Gemeinden rechnen mit dem Hausbesitzer die Wasser- und Abwassergebühren, sowie Kosten für Müll usw. direkt ab.
    Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Heizungsanlage in Ordnung ist, also z.B. der Tank gefüllt ist, der Schornsteinfeger sein Geld bekommt, Reparaturen und Wartung ausgeführt werden. Du bezahlst fiktive Abschläge. Die Heizungskosten werden 1x jährlich nach den Verbrauchanzeigen an den Heizkörpern (Ablesung durch Techem o.ä.) und evtl. m² ermittelt. Der Wasserverbrauch wird nach den Wasseruhren oder, falls es die nicht zur Einzelabrechnung gibt, nach m² und Personen berechnet.
    Auf den Verbrauchsdaten basierend erfolgt dann 1x jährlich die Nebenkostenabrechnung, wobei man je nach Verbrauch und evtl. Kostensteigerungen etwas nachzahlen muss oder auch zurück bekommt. Hierin sind alle Betriebskosten des Hauses enthalten, die auf alle Bewohner umgelegt werden. (Deshalb auch Umlagen.)

    Die Umlagen enthalten natürlich noch mehr Kosten, wie auch Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister usw. Also immer schön prüfen.
    Den Strom, den man in der Wohnung verbraucht, bezahlt man immer selbst.
    Der Allgemeinstrom für Keller, Treppenhaus, Hof usw. der ist wieder in den Nebenkosten.

    Ja. Das Gas für den Durchlauferhitzer musst Du selbst bezahlen. Die Vorauszahlungen für Strom und Gas wirst Du wahrscheinlich erstmal entsprechend dem Verbrauch der Vormieterin zahlen. Später nach Deinem eigenen Verbrauch.

    Also Du hast einen Gaszähler, einen Stromzähler, Verbrauchsanzeigen an den Heizkörpern und vielleicht Wasserzähler (ältere Häuser nicht immer).
    Und Du solltest darauf achten, dass die Zählerstände und auch die Verbrauchsanzeigen an den HK abgelesen wurden. Am Besten selbst nochmal notieren, um die Abrechnung später kontrollieren zu können.
    Die Erfassung/Ablesung der Zählerstände/Verbrauchsanzeigen ist wichtig, damit Du nicht den Verbrauch der Vormieterin bei der 1. Jahresabrechnung mitbezahlst.

  9. #9
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    Danke für deine ausführliche Antwort!
    Werde mich in den nächsten Tagen dann mal bei den Stadtwerken melden.

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