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Thema: Fitness-Studio und Kündigung des Vertrags

  1. #1
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    Standard Fitness-Studio und Kündigung des Vertrags

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    Hallo Zusammen,

    ich habe eine rechtliche Frage:

    Kann ich aufgrund meiner Schwangerschaft auch schon vor Ablauf des Ende des Vertrages kündigen?

    Mein Vertrag endet zum 19.02.06, aber ich kann leider jetzt schon nicht mehr trainieren, es ist mir einfach nicht mehr 'angenehm' (weiss nicht, wie ich es anders ausdrücken kann). Ich würde gerne schon vorher, also zu Ende Dezember, kündigen, immer kostet das Studio 50,-€ im Monat.

    Ist das möglich? Brauche ich dazu eine Bescheinigung von der Frauenärztin?

    Danke für Eure Infos.

    LG
    Wendolene

  2. #2
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    Eine fristlose Kündigung wird wohl nicht möglich sein.

    http://www.juraforum.de/forum/archiv...-fitnessstudio
    "Was ich morgen kann besorgen, hat auch Zeit bis übermorgen!"

  3. #3
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    Ein Vertrag mit einem Fitnessstudio kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn sich die Lebensumstände des Kunden gravierend geändert haben. Gravierende Änderungen sind unter anderem :

    Umzug in eine andere Stadt ( Anreiseweg größer 2 Stunden )
    längere, ernsthafte Erkrankung
    Einberufung zur Bundeswehr
    Schwangerschaft
    Der Vertrag mit dem Fitnessstudio kann außerdem gekündigt werden, wenn :

    das Studio in andere Räumlichkeiten zieht
    wenn der Betreiber wechselt
    Geänderte Arbeitszeiten im Beruf berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages mit dem Fittnessstudio. Siehe Amtsgericht München Az.: 211 C 33983/00.

    Haben Sie im Voraus Beiträge gezahlt, können Sie diese zurückverlangen. Das heißt zum Beispiel, dass ein im Voraus gezahlter Jahresbeitrag zur Hälfte zurück gezahlt werden muss, wenn die Kündigung nach einem halben Jahr wirksam wird. Eine Vertragsklausel in der steht, dass eingezahlte Beiträge nicht zurückverlangt werden können ist unwirksam.
    Achtung: Meistens steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sich der Vertrag mit dem Fitnessstudio stillschweigend um 6 Monate verlängert, wenn nicht rechtzeitig vorher gekündigt wird. Diese Vertragsklausel wurde vom Bundesgerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. Siehe Urteil vom 4.12.1996 Aktenzeichen: XII TR 193/95.

    http://www.tripple.net/contator/aufz...entliche+K%FCn

  4. #4
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  5. #5
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    Vielen Dank!

    Ich werde es nachher mal ganz offensiv versuchen, zu Ende Dezember zu kündigen.
    Ich würde gerne ca.im August wieder dorthin gehen, daher möchte ich es mir nicht mit den Leutchen da verscherzen, zumal das mittlerweile gute Bekannte geworden sind.

    LG
    Wendolene

  6. #6
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    Berichte doch mal, wie es ausgegangen ist.
    "Was ich morgen kann besorgen, hat auch Zeit bis übermorgen!"

  7. #7
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    Mache ich!

  8. #8
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    Hallo,

    wenn Du ab August wieder hingehen möchtest, könntest Du fragen, ob Du Deine Mitgliedschaft bis zur Rückkehr ruhen lassen kannst.

    Also keine Beiträge, aber der Vertrag verlängert sich eben entsprechend.

    Viele Grüße, Aura

  9. #9
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    Wenn ihr euch so gut versteht, dann würde ich einfach mal nett mit den Leuten reden. Als ich vor 5 Jahren mal eine lange Phase hatte, in der ich ständig erkältet war, konnte ich in meinem Fitnesstudio einfach 3-4 Monate den Vertrag auf Eis legen und dann wieder einsteigen. Ich habe mich mit den Besitzern sehr gut verstanden. Da Du schwanger bist, sollte das wirklich kein Problem sein .

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