Hi,
ausreichend ist der not. beurkundete Kaufvertrag per spätestens 31.12.2005 oder (genehmigter?) Bauantrag!
Aber noch genauer und besser weiss es jedes Finanzamt, ruf doch einfach bei Deinem an!
LG
Krichi
Hallo ,
kennt sich da jemand mit aus??
Muss man und die Eigenheimzulage noch für dieses Jahr zubekommen auch schon in dem gekauften Haus /Adresse gemeldet sein??Oder reicht der Kaufvertrag aus??
Vielen Dank.
Liebe Grüsse
Mekky
Hi,
ausreichend ist der not. beurkundete Kaufvertrag per spätestens 31.12.2005 oder (genehmigter?) Bauantrag!
Aber noch genauer und besser weiss es jedes Finanzamt, ruf doch einfach bei Deinem an!
LG
Krichi
Ach so: es ist egal, ob Du nun dort wohnst, oder "nur" erst mal renovierst. Fakt ist, es ist in diesem Jahr erworben worden und das zählt. Geld gibt es dann für 2005 und 2006 am 15.03.2006.
Ja dann ist ja gut.Danke.
Liebe Grüsse
Mekky
Ich möchte dich ja nicht beunruhigen - aber uns hatte man seinerzeit beim Finanzamt gesagt (ging um die 2. Eigenheimzulage), daß man auch angemeldet sein muß. Sprich: man mußte bereits im Haus/in der Wohnung gemeldet sein, für die man die Eigenheimzulage beantragt.
So war es bei beiden Objekten. Scheint ja unterschiedliche Aussagen zu geben. Deswegen würde ich dir auch raten, bei eurem zuständigen Finanzamt anzurufen.
Der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage (insgesamt 8 Jahre) beginnt im Jahr der Fertigstellung bzw. des Erwerbs des Hauses oder der Wohnung. Anspruch auf die EHZ hat man aber erst ab dem Zeitpunkt des Einzuges.
Hast du in diesem Jahr noch ein Haus gekauft, steht dir die EHZ zu, aber erst ab dem Jahr, wo du tatsächlich dort eingezogen bist. Ziehst du also erst 2006 ein, gibt´s erst ab 2006 EHZ, es geht ein Jahr verloren.
Hallo ,
ich habe heute noch die EHZ angeben und mich gestern auch schon umgemeldet.Dann müsste doch alles klappen oder??
Liebe Grüsse
Mekky