Hallo NdP
Schwierig, Dir da aus der Ferne einen Rat zu geben. Worum handelt es sich denn bei dem Geldbetrag? Ist er zu einer Geldstrafe verurteit worden und die 2 Monate wären Ersatzfreiheitsstrafe oder ist ein Verfahren gegen Zahlung des Geldbetrages eingestellt worden? Und war er schon mal in Haft?
Er müsste ja vermutlich nicht gleich in den Vollzug, er würde irgendwann zum Haftantritt geladen. Das kann bei einer "normalen" Haftstrafe bisweilen ganz schön dauern.
Vielleicht könnte man auch noch eine Haftverschonung erreichen wenn er eine Therapie anfängt?
Leider bin ich nicht die Heldin in Sachen Strafvollzugsrecht und kann auch derzeit niemanden fragen (bin gerade im Examen), aber vielleicht solltet ihr mal einen Anwalt fragen (evt. hat Dein Bruder ja einen).
VG
Brauny
P.S. An Drogen kommt man generell auch im Vollzug. Es fragt sich nur, wo er hinkommt, evt. wird es dort schwierig. Aber wäre er überhaupt im geschlossenen Vollzug oder käme er raus?
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."