Hallo,
eine Faustregel für Abfindungen, die absolut nicht "eingeklagt" werden können (daher der Name: Abfindung, nicht Ablösung oder so), ist ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Arbeitszeugnisse sind eine heidenkomplizierte Sache, wozu ich mir auf jeden Fall ein Buch kaufen würde, oder aber jemand fragen, der neutral ist und sich damit auskennt.
Es wimmelt vor Fallen in Zeugnissen, sowohl was Formulierungen angeht (über diese gibt es ausreichend Witze) und erst recht, was die berühmten Auslassungen betrifft.
Wenns brennt, meld Dich mal per mail, mein holdes Weib ist da Fachfrau...
LG
John Hartz