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Thema: 2 Fragen Arbeitsrecht

  1. #1
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    Standard 2 Fragen Arbeitsrecht

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    Hallo Beauties,

    ich habe nur 2 Fragen.

    1. Gibt es eine empfehlenswerte Seite mit Hilfestellungen zum Schreiben von qualifizierten Arbeitszeugnissen?

    2. Gibt es einen Mindestanspruch auf Abfindung, der gesetzlich geregelt ist? Und wenn ja, wie lange muss man in diesem Betrieb gearbeitet haben?

    Danke im Voraus!

    LG,
    Hexy

  2. #2
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    Hallo,

    eine Faustregel für Abfindungen, die absolut nicht "eingeklagt" werden können (daher der Name: Abfindung, nicht Ablösung oder so), ist ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

    Arbeitszeugnisse sind eine heidenkomplizierte Sache, wozu ich mir auf jeden Fall ein Buch kaufen würde, oder aber jemand fragen, der neutral ist und sich damit auskennt.

    Es wimmelt vor Fallen in Zeugnissen, sowohl was Formulierungen angeht (über diese gibt es ausreichend Witze) und erst recht, was die berühmten Auslassungen betrifft.

    Wenns brennt, meld Dich mal per mail, mein holdes Weib ist da Fachfrau...

    LG

    John Hartz
    Schätzelein - weisse bescheid!

  3. #3
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    Lieber John,

    vielen Dank für Deine Info! Das Angebot nehme ich an und ich PN Dir die Tage auf jeden Fall.

    Das BB sollte sich mal umbenennen, man findet hier wirklich immer Hilfe

    LG & Danke
    Hexy

  4. #4
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    Original geschrieben von JohnMaynard
    Hallo,

    eine Faustregel für Abfindungen, die absolut nicht "eingeklagt" werden können (daher der Name: Abfindung, nicht Ablösung oder so), ist ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

    Die Faustregel ist ein halbes Brutto pro Beschäftigungsjahr, wenn mich nicht alles täuscht.

  5. #5
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    @ Amidala:
    So, nur ein halbes?
    Dann bin/war ich entweder in einer lukrativeren Branche als Du oder man wollte die Leute dringender raushaben

    Meine Info ist ziemlich aktuell und der Wert seit Jahren beständig.

    @ Hexy:
    dann bis bald!

    LG
    John
    Schätzelein - weisse bescheid!

  6. #6
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    Yepp, Amidala hat recht. Üblich ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  7. #7
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    yup, halbes Brutto pro Beschäftigungsjahr ist richtig. Das ganze nennt sich das Kölner Modell, frag mich nicht, warum, ist so.

    Aber surf doch mal bei www.arbeitsrecht.de vorbei, da findet sich so einiges an Infos.

    @John: in welcher Branche warst oder bist Du denn tätig? ich kenne nur die Kölner Regelung.

    LG Vania

  8. #8
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    @Brauny, Vania:

    Der Reihe nach Sanitär/Heizung (großer Produktionsbetrieb), Wehrtechnik (Konzernunternehmen), Kunststofftechnik (ebenfalls Konzern).

    Ich bleibe bei meiner Ansicht, obwohl einige Betriebe im Großraum Köln waren.

    LG
    John
    Schätzelein - weisse bescheid!

  9. #9
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    Huhu John

    Ich habe ein Monatsgehalt auch schon gesehen, aber nur bei Führungspositionen und längerer Firmenzugehörigkeit. Es ist ja, wie gesagt, Verhandlungssche.

    LG
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

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