Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

ich hätte nicht gedacht, dass das kleine Inserat doch soviel Dissens erzeugt - ich stimme allerdings mit den Einwänden überein. Ich hätte die Formulierung des Inserates insofern überdenken müssen, indem ich den konkreten Bezug auf einen Anbieter unterlassen hätte müssen. Natürlich ist dies nur eines von vielen Beispielen, es hat aber insbesondere in Bezug auf genannten Anbieter die meisten Reklamationen gegeben.
Für die Mitarbeiter des Verbraucherschutzes gilt generell auf eigenen Homepages, Zeitschriften und Publikationen die Weisungsgebundenheit: es dürfen keine Empfehlungen oder Warnungen herausgegeben werden, die nicht von oben "abgesegnet" wurden. Man kann jedoch in eigener Sache inserieren und Dinge zur Kenntnis geben - bspw. in Foren und im privaten Spektrum.
Ich kann darüber hinaus versichern, dass ich nicht in der Branche tätig bin und keinerlei Absicht vorliegt, einen "Konkurrenten" zu schädigen.
Bitte vestehen Sie - gewissermassen nach der Lektüre dieses ergänzenden Absatzes - das ganze als allgemeinen, und keineswegs nur spezifischen, gutgemeinten Hinweis.