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Thema: Vertraucherschutz Info/Warnung

  1. #1
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    Standard Vertraucherschutz Info/Warnung

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    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Forumsteilnehmer,

    mein Name ist Matthias Scharnhorst, ich arbeite beim Verbraucherschutz Halle/Leipzig e.V. und bin zuständig für den Bereich haltbare Konsumgüter/Kosmetika. Seit einiger Zeit häuften sich Beschwerden in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken von Internet-Versandstellen, die sich auf wellness-Artikel bzw. generell Kosmetika spezialisiert haben. An prominenter Stelle - nach Eingang der Beschwerden - ist dabei der Internet-Versand XXXX zu nennen. Hier wurden nach Angaben der Konsumenten mehrmals Produkte bestellt, das Geld wurde vom Konto abgehoben - es erfolgte jedoch keine Lieferung. Auch monatelange Anfragen und zugestellte Mahnungen hatten in dem Fall nichts gebracht und keine Klärung zur Folge. Es wird entsprechend eine Sammelklage für die nächsten Wochen vorbereitet.

    Diese Vorkommnisse beruhen meist auf zwei alternativen Möglichkeiten: entweder es handelte sich bei der Firma um eine Scheinfirma, oder aber der entsprechende Versand ist schon Monate (oder in Extremfällen, wie dies in anderen Konsumbereichen bekannt geworden ist, Jahre) in Konkurs gegangen, die Betreiber behalten jedoch die Internetpräsenz bei und stellen weiterhin Rechnungen aus.

    Es ist also diesbezüglich Vorsicht geboten und die Verbraucherschutzzentralen rufen potentielle Kunden dazu auf, die Rechtmässigkeit und Verlässlichkeit von Internet-Versandhäusern zu prüfen und gegebenenfalls Drittinformationen einzuholen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Matthias Scharnhorst

  2. #2
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    Danke für die Info.
    Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung (Heinricht Heine)

  3. #3
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    @ schoko: Ist doch wurscht, die Site ist jetzt eh nicht mehr erreichbar

  4. #4
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    Standard Konkurs/Insolvenz

    PS: Die Mitarbeiter des Verbraucherschutzes sind sicherlich keine Meister der Etymologie oder studierte Juristen, wissen aber i.d.R. dass in Deutschland (im Gegensatz zu Österreich oder den USA) Insolvenz und Konkurs als Synonyme gelten, die die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens betreffen. Ihr Einwand hat aber in gewisser Weise Berechtigung, wenn man das ganze an dem Sachverhalt festmacht, dass 1999 die hiesige Konkursordnung durch eine Insolvenzordnung abgelöst wurde.

  5. #5
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    Ein gesundes Mißtrauen sei erlaubt. Schließlich wird das Board auch zu Werbezwecken mißbraucht. Wenn ich Ihnen zu nahe getreten sein sollte, tut es mir leid, war nicht meine Absicht. Meinen Beitrag hierzu habe ich editiert, um keine Stimmung zu machen.
    Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung (Heinricht Heine)

  6. #6
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    sorry, ich find den post seltsam...
    ist das mit britta abgesprochen?

    weil, man melde sich als verbraucherschutz an und mache so einen konkurrenten schlecht...

    und: seitwann postet hier der verbraucherschutz? nicht dass ich das schlecht finden würde, aber gezielt eine firma an den haken zu hängen, da gibt es doch viele hunderte von schwarzen schäfchen, die sich im internet tummeln, und gerade von dieser einen firmal sollte das jetzt hier stehen?

  7. #7
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    ausserdem, sollte der verbraucherschutz, für den sie tätig sind,
    nicht eine eigene website haben, wo das stehen sollte,
    wo man einen link hier plazieren könnte?
    dann könnte man es auch auf ihrer seite anschauen, die ja hoffentlich ständig für uns aktualisiert wird...

  8. #8
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    @ sputti:

    Einfach mal beim VS in Halle/Leipzig anrufen und den Matthias Scharnhorst verlangen und Du weißt mehr

  9. #9
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    das ging mir auch grad durch den kopf...


    ich will nicht sherlock holmes spielen, ich hab nur so meine zweifel, wenn ich sowas lese...

  10. #10
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    Standard Stellungnahme

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    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

    ich hätte nicht gedacht, dass das kleine Inserat doch soviel Dissens erzeugt - ich stimme allerdings mit den Einwänden überein. Ich hätte die Formulierung des Inserates insofern überdenken müssen, indem ich den konkreten Bezug auf einen Anbieter unterlassen hätte müssen. Natürlich ist dies nur eines von vielen Beispielen, es hat aber insbesondere in Bezug auf genannten Anbieter die meisten Reklamationen gegeben.
    Für die Mitarbeiter des Verbraucherschutzes gilt generell auf eigenen Homepages, Zeitschriften und Publikationen die Weisungsgebundenheit: es dürfen keine Empfehlungen oder Warnungen herausgegeben werden, die nicht von oben "abgesegnet" wurden. Man kann jedoch in eigener Sache inserieren und Dinge zur Kenntnis geben - bspw. in Foren und im privaten Spektrum.
    Ich kann darüber hinaus versichern, dass ich nicht in der Branche tätig bin und keinerlei Absicht vorliegt, einen "Konkurrenten" zu schädigen.
    Bitte vestehen Sie - gewissermassen nach der Lektüre dieses ergänzenden Absatzes - das ganze als allgemeinen, und keineswegs nur spezifischen, gutgemeinten Hinweis.

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