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Thema: Hilfe:Erbe soll nicht an Verwandte gehen!

  1. #1
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    Standard Hilfe:Erbe soll nicht an Verwandte gehen!

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    Es geht um Folgendes:

    Eine Erbschaft würde in die Hände einer äusserst unsympathischen, egoistischen und unangenehmen Person fallen(Schwester des Erblassers), wenn der Erblasser verstirbt und nichts vorher regelt.
    Der Betreffende möchte aber, dass sein Geld in erster Linie dem Tier-, hier vor allem den Artenschutz und dem Umweltschutz hinterlassen wird. Weiterhin sollen aber auch seine Haustiere zukünftig versorgt sein.

    Weiss jemand Rat?!?

  2. #2
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    Testament mit einem Juristen verfassen und dort hinterlegen. (?)

    Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Um seinen Pflichtteil wird er wohl nicht herum kommen.

  3. #3
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    Ich kann aber mehr sagen .
    Pflichtteil ist Pflichtteil....da kann man nichts machen...ausser man weiss wann man stirbt und verkloppt vorher alles....aber das wird wohl weniger der Fall sein.
    Zur restlichen Sachlage: Es braucht keinen Juristen. Datum und der Wille der betroffenen Person reichen. Ich persönlich würde es handschriftlich verfassen. Solange das Umfeld bestätigen kann dass betreffende Person zum Zeitpunkt des Verfassens noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war ist das kein Problem.
    Ratsam wäre, sich zu informieren welcher Organisation genau man das Geld zukommen lassen möchte...es ist einfacher wenn das nicht noch entschieden werden muss. Man könnte nun an die Erbschaft die Bedingung binden dass die eigenen Haustiere bis zu deren (natürlichem) Tode (bzw. durch erlösende Einschläferung) von betreffender Organisation versorgt werden.
    Die Tiere könnten natürlich auch separat an andere Personen vererbt werden, sie werden wie Sachen behandelt.

    Gültigkeit hat immer das neueste Testament.

    Noch Fragen offen?

    Liebe Grüße
    Fairytales

  4. #4
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    Selbst wenn er vorher alles an eine Institution verschenken würde, so kann doch der Erbe innerhalb einer 10?-Jahresfrist (also Schenkung bis 10 Jahre vor dem Tod) die Schenkung anfechten und zurückverlangen, wenn ich das richtig im Kopf habe.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/2287.html

    Um seine Schwester im Erbfall auszuschliessen, müssten wohl Verwandte 1. Grades vorhanden sein oder eine Ehefrau.
    http://www.rechtbekommen.de/erben/geserb.html

  5. #5
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    @NdP

    Der Ehepartner ist tot, keine Kinder- kann das Erbe auch an die Geschwister des verstorbenen Ehemannes oder deren Kinder gehen?

    Ich möchte dem Erblasser(vielmehr der Erblasserin, okay, jetzt ist's raus, der Erblasser ist weiblich helfen- finde ihre Idee toll und möchte sie in ihrem Vorhaben so gut es geht unterstützen.
    Es geht um viel Geld...

  6. #6
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    @NdP

    Danke für Deine Links

  7. #7
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    Dein Postfach ist voll!

  8. #8
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    Ok, den Rest gibt es dann morgen!

  9. #9
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    Original geschrieben von polkadot
    @NdP

    Der Ehepartner ist tot, keine Kinder- kann das Erbe auch an die Geschwister des verstorbenen Ehemannes oder deren Kinder gehen?

    Ich möchte dem Erblasser(vielmehr der Erblasserin, okay, jetzt ist's raus, der Erblasser ist weiblich helfen- finde ihre Idee toll und möchte sie in ihrem Vorhaben so gut es geht unterstützen.
    Es geht um viel Geld...
    Hier nochmal der Stammbaum der Erbfolge
    http://www.rechtbekommen.de/erben/bild3.html
    Erben 2.Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, soweit sie nicht zur 1. Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel usw. unabhängig davon, ob sie ehelich oder unehelich geboren, oder ob sie adoptiert wurden) gehören.
    Das sind Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten ihrer Familie.
    Die Familie des verstorbenen Partners wird hier gar nicht berücksichtigt.

    Wenn es um viel Geld geht sollte die Betroffene vielleicht ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt mit Fachrichtung Erbrecht suchen.
    Sie könnte vielleicht auch ihre/n Lieblingsneffen/Lieblingsnichte aus der Familie Ihres Mannes adoptieren, dann bekäme die Schwester als Erbin 2. Ordnung nichts mehr. Aber das weiss Fairytales bestimmt. Würde mich interessieren, ob das geht.

  10. #10
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    haben denn geschwister überhaupt einen pflichtteil??? dachte den hätten nur kinder bzw. ehepartner. erbfolge und pflichtteil sind ja nochmal 2 verschiedene dinge.

    im übrigen würde ich es UNBEDINGT von einem juristen/erbrechtler machen lassen, sofern ihm etwas dran liegt. ich habe selbst und im familienkreis inzwischen diverse beispiele erlebt, wo ein bereits geschriebenes testament rechtliche lücken oder spezialitäten nicht berücksichtigte - mit dem ergebnis, daß der ausgang ein ganz anderer als der gewünschte war.

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