Hi,
in der Regel hast Du eine Wartezeit von drei Monaten. Müßte aber im Kleingedrucken der Versicherung stehen bzw. im Antrag.
Natürlich erst für Sachen, die nach dem Versicherungsbeginn eingetreten sind.
LG
Billie
hallo,
wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschliesst- ab wann kann man diese dann in Anspruch nehmen?
Habe gehört nach 3 Monaten oder manche auch erst nach 6 MOnaten. Was stimmt? Gibts Unterschiede?!
Welche könnt Ihr empfehlen???
VLG und 1000 Dank Malve
Hi,
in der Regel hast Du eine Wartezeit von drei Monaten. Müßte aber im Kleingedrucken der Versicherung stehen bzw. im Antrag.
Natürlich erst für Sachen, die nach dem Versicherungsbeginn eingetreten sind.
LG
Billie
Hi,
ich suche auch eine gute Rechtschutz.
Könnt Ihr was empfehlen?
Lg,
Shiva
3 Monate Wartezeit, keine Deckung bereits bei Abschluß bekannter Vorgänge, bei übergangslosem Wechsel einer Rechtsschutzversicherung von einer zu anderer Gesellschaft (also gekündigt bei Unternehmen A zum 01.01.2006, Neuabschluß bei Gesellschaft B zum 01.01.2006 = keine Wartezeit.)
Rechtsschutzverträge haben immer relativ viele Ausschlüsse, auf das bedingungswerk achten! Gute gibts viele, eine habe ich als sehr schlechte in einer Berufserfahrung kennengelernt, die ich natürlich nicht nenne, hat 4 Buchstaben...
Kann ich so unterschreiben.Original geschrieben von Rebecca de W.
3 Monate Wartezeit, keine Deckung bereits bei Abschluß bekannter Vorgänge, bei übergangslosem Wechsel einer Rechtsschutzversicherung von einer zu anderer Gesellschaft
Die Kosten hängen davon ab, ob mit oder ohne Selbstbesteiligung (ist zu Empfehlen, weil du sonst bei jedem Anwaltbesuch eine Eigenanteil von zB. 150 bezahlst, das lohnt sich dann schnell nicht mehr) und was beim Rechtschutz mit drin sein soll.
Ich bin bei der ARAG und sehr zufrieden. Ist nicht die günstigste Gesellschaft, aber sehr kulant.
Liebe Grüße,
Kristina
Vielen vielen Dank für die Infos!!! LG Malve