Hallo,

weiß jemand, ob ich im Falle einer Mieterhöhung von einer nicht "fristgerechten" Kündigung Gebrauch machen kann? Heißt, kann ich die Wohnung jetzt eher kündigen als lt. Mietvertrag festgeschrieben ist?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Ella