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Thema: DRINGEND: fristlose Mietkündigung

  1. #1
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    Standard DRINGEND: fristlose Mietkündigung

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    ich schreibe unter einem anderen Namen, weil mich zuviele hier kennen.

    Mein Freund und ich haben heute von einem Gerichtsvollzieher einen Brief bekommen, in dem steht, wir müssen innerhalb den nächsten 10 Tagen die Wohnung räumen. Grund: 2 Monate keine Miete bezahlt. Die Schuld nehme ich auch auf mich. Die Mahnungen habe ich verschlampt...

    ich rufe morgen bei unserem Vermieter an und will versuchen das wir uns einigen können, ich kann schlecht in 10 Tagen unter einer Brücke schlafen.

    Nun meine Frage, bei unserem Einzug haben wir eine 3 monatige Kaution hinterlegt, kann man die für die fehlenden Mieten nehmen ?

    Und müssen wir wirklich in 10 Tagen hier raus, oder darf man bleiben wenn man das fehlende Geld sofort morgen überweist ?

  2. #2
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    Hallo,

    ich will mich nun nicht festlegen, aber soweit ich weiß wurde das Mietrecht irgendwie dahingehend geändert, dass wenn man die Summe sofort begleicht die Kündigung hinfällig wird, aber wie gesagt 100 % sicher bin ich mir nicht.

    Guck doch mal bei www.recht.de nach, die helfen schnell und sind sehr fit

    LG

    nailing

  3. #3
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    Versuch Dich mit Deinem Vermieter zu einigen. Falls Du in 10 Tagen nicht raus bist, muessen sie euch rausklagen. Damit hast Du erstmal Zeit gewonnen, das wird es aber bei Deiner naechsten Wohnnungssuche nicht leichter machen. Das beste ware dem Vermieter zu erklaeren, dass ihr einen finanziellen Engpass habt und zu fragen ob es eine andere Loesung gibt. Zahlungswillig musst Du Dich aber schon zeigen, sonst kannst Du Dir das gleich sparen. Mach Vorschlaege, wie Du das loesen koenntest und zeige Deine Bereitschaft, die Sache bereinigen zu wollen. Ich setze mal voraus, dass du das willst.
    People are often unreasonable and self centered
    Forgive them anyway
    For you see in the end, it is between you and God
    It never was between you and them anyway

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  4. #4
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    ja sicher, ich kann das fehlende Geld (1000 euro) morgen auch überweisen wenn mir damit geholfen ist...

  5. #5
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    Das Geld für die Kaution kann übrigens nicht zur Deckung der Miete verwendet werden.

  6. #6
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    Ja dann tu das und lass Deinen Vermieter wissen, dass es unterwegs ist.
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  7. #7
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    Und für die Zukunft Bankeinzug vereinbaren, dann passiert sowas nicht mehr.
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  8. #8
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    ich kann den letzten Absatz von dem Brief auch nochmal schreiben:

    Namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft sprechen wir die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über die von Ihnen innegehaltene Wohnung im Haus XY , aus und haben Sie gleichzeitig aufzufordern, die Mieträume unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Tage nach erfolgter Zustellung dieser Kündigung, zu räumen und in vertragsgemäßem Zustand an unsere Mandantschaft zu übergeben.

    Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses wird bereits heute widersprochen.

  9. #9
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    Hallo,

    das ist sehr unangenehm. Ruf doch gleich morgen früh mal beim Mieterschutzbund an, und frag nach, was genau Deine Recht und Pflichten sind.
    Mit GV ist nicht zu spaßen, aber viell. kann man sich ja irgendwie einigen.

    Ich finde es auch etwas überzogen, 2 Monate nur. Wenns jetzt ein halbes Jahr gewesen wäre...

    Aber kümmere Dich gleich drum, sonst wirds noch schlimmer!

    LG,
    Hexy

  10. #10
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    Guck mal hier liebe "brauche Rat" vielleicht hilft dir das weiter ...

    Erheblicher Mietrückstand (Zahlungsverzug) ist ein zulässiger Grund für für eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB in Verbindung mit § 569 BGB. In diesem Fall muss der Vermieter nicht erst eine Abmahnung aussprechen, sondern kann gleich fristlos kündigen.

    Zahlungsverzug im Sinn des Gesetzes ist gegeben, wenn Mieter/innen für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils (mindestens eine Monatsmiete) im Verzug sind oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Mietzahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in einer Höhe im Rückstand sind, die zwei Monatsmieten erreicht.

    Die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs können Sie abwenden, wenn Sie selbst oder das Sozialamt die rückständige Miete vor Zugang der Kündigung zahlen.
    Eine solche Kündigung wegen Mietrückstands wird unwirksam, wenn Mieter/innen sich von ihrer Schuld durch "Aufrechnung" befreien konnten und dies sofort nach der Kündigung erklären.
    Sie wird auch unwirksam, wenn Mieter/innen binnen zweier Monate nach Zustellung der Räumungsklage den Rückstand voll bezahlen.
    Ausnahme: Wenn Mieter/innen innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Mietrückstands erhalten hatten und diese erst durch Nachzahlung unwirksam geworden war, greift diese Regelung nicht mehr.

    Weitere Informationen finden Sie unter Hilfe bei Mietschulden und Beratung bei der Sozialberatung der Berliner MieterGemeinschaft e.V.

    Quelle : http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/...tschulden.html

    LG

    nailing

    P:S: soll heißen zahle ganz schnell (morgen) die Schulden und rede mit dem Vermieter!

    Viel Glück und Kopf hoch

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