Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Versicherungsfrage (Überschwemmung)

  1. #1
    Registriert seit
    20.09.03
    Beiträge
    8,393

    Standard Versicherungsfrage (Überschwemmung)

    Anzeige
    Am Wochenende stand unser Keller unter Wasser

    Ein Defekt am Überdruckventil am Heizkessel einer unserer Nachbarn führte dazu, dass eine nicht gerade unerhebliche Menge Wasser sich den Weg vom Heizungsraum in den Keller meiner Nachbarn und von dort aus auch in unseren Keller gebahnt hat. So kam es dann also, dass wir Sonntag bis zu den Knöcheln im Wasser standen. Es ging natürlich auch einiges kaputt.

    Welche Versicherung (und vor allem wessen) greift in so einem Fall?
    Wer morgens zerknittert aufsteht, hat am Tag die besten Entfaltungsmöglichkeiten


    [FONT=Arial]Kane - shot of a gun[/FONT]

  2. #2
    Registriert seit
    06.05.01
    Beiträge
    1,152

    Standard Re: Versicherungsfrage (Überschwemmung)

    seine Haftpfilcht oder Haushaftpflicht, also Hausverwaltung.
    Tippe aber aus Hausverwaltungshaftpflicht...oder?
    liebe grüße
    joia

  3. #3
    Registriert seit
    18.05.05
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    1,324
    Kommt auch drauf an, ob Miet- oder Eigentumswohnung. Bei Eigentum die Haftpflicht des Wohnungseigentümers, bei Mietwohnungen wohl die des Hauseigentümers, wenn ihm denn der Kessel gehört. Kann auch sein, daß es dann über dessen Wohngebäude-versicherung läuft. Kann man so pauschal ohne nähere Infos nicht sagen.

  4. #4
    Registriert seit
    20.09.03
    Beiträge
    8,393
    Es handelt sich um eine Mietwohnung und der Heizkessel gehört dem Vermieter.
    Wer morgens zerknittert aufsteht, hat am Tag die besten Entfaltungsmöglichkeiten


    [FONT=Arial]Kane - shot of a gun[/FONT]

  5. #5
    Registriert seit
    20.09.03
    Beiträge
    8,393
    Ich möchte noch mal den Thread hochdrücken, denn es hat sich bisher nichts getan.
    Nachdem mein Vermieter sich geweigert hatte den Schaden seiner Versicherung zu melden ist alles irgendwie im Sande verlaufen. Ich muss dazu sagen unser Vermieter ist über 80 Jahre und ist aufgrund seiner Krankheit oft im Krankenhaus. Mittlerweile sind wir 6 Monate weiter.

    Gestern abend ging mein Freund in den Keller und als er hoch kam sagte er, unser Keller würde wieder unter Wasser stehen (dieses mal zum Glück etwas weniger). Ich bin dann runter und hab die Nachbarin informiert, dass wieder Wasser aus den Heizkesseln durch den Heizungsraum in ihren und von da aus in unseren Keller läuft. Ich habe auch gleich den Vermieter informiert, er will jemanden vorbeischicken.

    Nur wie geht es weiter wenn er sich wieder weigert den entstandenen Schaden über seine Versicherung laufen zu lassen? Ich habe Verständnis für seine gesundheitliche Situation und dafür, dass er vielleicht deshalb nicht mehr die Kraft und Energie hat sich um alles zu kümmern. Dennoch muss er in so einem Fall jemanden haben der sich um seine Immobilien kümmert. Ich sehe nicht ein ein zweites Mal auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Wie können wir Mieter nun am schlausten Vorgehen?
    Wer morgens zerknittert aufsteht, hat am Tag die besten Entfaltungsmöglichkeiten


    [FONT=Arial]Kane - shot of a gun[/FONT]

  6. #6
    Registriert seit
    28.04.02
    Beiträge
    24
    Anzeige
    Hi poekie,

    Ihr habt doch bestimmt eine Hausratversicherung ? Meldet dieser den Schaden und teilt mit, dass Euer Vermieter eben aus Altersgründen nicht mehr so den Durchblick hat. Die Versicherung könnte dann Eueren Schaden ausgleichen und Regress von der Versicherung des Vermieters fordern. Hilfreich wäre es zu wissen, bei welcher Versicherung der Vermieter haftpflichtverichert bzw. sein Gebäude versichert hat. Hat er keine Verisicherung, dann wirds stressig und Ihr müsstet, falls er nicht mit sich reden läßt, Schadensersatz einklagen. Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung - ggf. diese auch in Kenntnis setzen und nachfragen, wie weiter verfahren werden soll. Auf jeden Fall ist nun eine Menge Zeit verstrichen - Ihr solltet schnellstmöglich schriftlich den Vermieter mit Fristsetzung auffordern, den Schaden zu regulieren. Das habt Ihr doch aber hoffentlich schon im Februar getan, oder ???

    Wie es sich dann im Mietrecht mit Mängeln verhält und welche Fristen gelten - das weiss ich so auf die Schnelle auch nicht. Auf jeden Fall sollte Euch Eure Hausratversicherung Tipps geben.

    LG Fränze

Ähnliche Themen

  1. Versicherungsfrage
    Von EvaE im Forum That's Life
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 26.06.08, 09:10:23
  2. Brauche Hilfe bei Versicherungsfrage
    Von Exuser50 im Forum Gelesen & gehört
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 07.02.08, 23:40:08
  3. Versicherungsfrage
    Von Steffi im Forum That's Life
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 23.09.07, 19:32:07
  4. Versicherungsfrage
    Von jerry im Forum That's Life
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 29.07.05, 23:04:41
  5. Versicherungsfrage
    Von Vania im Forum That's Life
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 16.06.05, 13:14:07

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •