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Thema: Gibt es hier einen Steuer-Crack?

  1. #1
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    Standard Gibt es hier einen Steuer-Crack?

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    Hallo Mädels, (und Jungs)

    Ich brauch mal einen Steuerprofi. Ich bekomme irgendwie von meiner Bausparkasse mit dem Jahreskontoauszug immer einen Wisch (Antrag auf Wohnungsbauprämie und irgendwas mit Vermögenswirksamen Leistungen) für Anlage für die Lohnsteuererklärung. Die will ich am Wochenende nun machen. Was mach ich damit? Ich hab es letztes Jahr schon nicht mit eingereicht und nehm aber fast an, dass ich dadurch vielleicht doch ein, zwei Euro wiederbekäme? Kennt sich da eine von euch aus?

    Letztes Jahr musste ich was zurückzahlen. Obwohl ich ehrlich gesagt nicht verstehe, was um alles in der welt überhaupt so schwer daran ist, die steuern gleich richtig zu bemessen. Wozu gibt es denn Steuerklassen?

    zu Hülf und danke schonmal für diese,

    Amidala

  2. #2
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    Huhu,

    der Antrag auf Wohnungsbauprämie läuft nicht über die Steuererklärung, der wird direkt wieder an die Bausparkassen geschickt. Nur ankreuzen, dass man unter den Einkommensgrenzen liegt, persönliche Daten überprüfen, fertig.

    Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage würde über die Steuererklärung erfolgen, allerdings sind die Einkommensgrenzen da sehr niedrig, also schau vorher nach, ob du die überhaupt bekommen würdest.

    Ach ja, und man darf nicht beide Prämien für ein und dieselbe eingezahlte Summer beantragen. Das geht aber aus dem Formular für die WBP ganz gut hervor...

    Diese beiden Sachen habe mit deiner Einkommenssteuer nichts zu tun, die werden auch nicht gleichjährig ausbezahlt, sondern erst nach Ablauf des Bausparvertrages (also frühestens nach 7 Jahren Laufzeit). Hält man diese Frist nicht ein, sind eh alle Prämien futsch!

    Lohnsteuer ist übrigens nur eine Erhebungsform der Einkommenssteuer. Deine individuelle Steuerschuld setzt sich ja aus verschiedenen Dingen zusammen (z.B. anrechenbarer Werbungskostenabzügen, evtl. mehrere Einkommensarten) und kann deswegen nicht mit einem pauschalen Abzug (=Lohnsteuerklasse) 100%ig abgegolten werden!

    Alles klar?
    LG, Ela

    Don't look back.

  3. #3
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    Joa so mehr oder weniger. Großes Danke für die Antwort. Dann schick ich am besten den Antrag auf Wohnungsbauprämie ab. Kann ich den für 2004 auch noch nachreichen? Ich denke, ich liege – wie traurig – unter der Einkommensgrenze. Mal sehen.

    Und da du so informiert klingst, kann ich auch gleich noch was fragen: Den Bausparer hab ich damals aus Gründen gemacht, die heute nicht mehr existieren. Kann ich den auch für was anderes verwenden oder mir den irgendwann auszahlen lassen? Bin irgendwie ziemlich unwissend, was ich damit überhaupt anstellen soll, ehrlich gesagt... habe mir den damals einfach aufquatschen lassen (alleine schon, um die VWL nicht verpuffen zu lassen).

    Danke jetzt schonmal für deine/eure Antwort/en.

  4. #4
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    Huhu,

    ganz kurz (der Feierabend winkt ):

    Der BSV kann natürlich vorzeitig aufgelöst werden, dann gibts halt die Prämien nicht. Verwenden kann man das Geld eh, wofür man will, wohnwirtschaftliche Zweckbindung gibt es nur beim Darlehn, das du wahrscheinlich eh nicht nehmen wirst.

    2004 rückwirkend zu beantragen dürfte gehen, würde ich einfach mitschicken!
    LG, Ela

    Don't look back.

  5. #5
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    Super! Lieben Dank und schönes WE!

  6. #6
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    Hi Amidala,

    irgendwo auf dem Antrag auf Wohnungsbauprämie musst du ankreuzen und versichern, dass du um die Prämie zu erhalten, weniger als eine bestimmt Einkommensgrenze hast. Ich kenne die genaue Summe nicht, es sind aber ganz grob brutto 25.000€ für Singles und doppelt soviel wenn du verheiratet bist.

    Rückwirkend für 2004 zu beantragen geht nicht, da man den Antrag bis zu einem Stichtag einreichen muss und der liegt innerhalb des darauf folgenden Jahres. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher, ich würde noch mal bei der Bausparkasse nachfragen.
    Liebe Grüße,
    Kristina

  7. #7
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    Huhu,

    ein Jahr rückwirkend geht definitiv!
    LG, Ela

    Don't look back.

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