Die Tage war ein TV-Bericht zu diesem Thema.
Zwar unterstützt die Bundesregierung den Erziehungsurlaub für Väter und hat auch eine entsprechende Hochglanzbroschüren rausgebracht, leider wurde aber vergessen den Kündigungsschutz mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Anzeige des Erziehungsurlaubs beim AG abzustimmen.
Das heisst im Klartext- Väter, die in Erziehungsurlaub gehen wollen, sollen dies 12-8 Wochen vorher dem AG melden. Einen gesetzlichen Kündigungsschutz sieht der Gesetzgeber aber nur für die letzten 8 Wochen vor. Hat der AN nun keinen vertraglichen Kündigungsschutz von 3 Monaten in seinem Vertrag und meldet dem AG 12 Wochen vorher den geplanten Erziehungsurlaub, dann läuft er Gefahr gekündigt zu werden. Bislang kann er in diesem Fall nur genau 8 Wochen vorher den Erziehungsurlaub beantragen, will er dieses Risiko umgehen.