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Thema: Anwaltsfrage-ist das rechtens?

  1. #1
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    Standard Anwaltsfrage-ist das rechtens?

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    Hallo,

    mein Mann war beim Anwalt, da mit seiner freiwilligen Krankenvers einiges schief lief.
    Der Anwalt konnte dann alles einigermaßen klären und die Krankenkasse hat auch schriftlich dem Anwalt bestätigt, dass sie einsehen, dass dieser Vorgang zum Anwalt ging und daher seine Kosten übernehmen.

    Nun hat die Kasse aber die Rechnung des Anwalts nicht bezahlt-er hat sie angemahnt, noch immer keine Zahlung.

    Nun fordert der Anwalt daher seine Kosten von uns!!

    Man sollte ja glauben, ein Anwalt sollte wissen, wie er sein Geld eintreibt... ist das rechtens, dass jetzt wir zahlen sollen?

    Gruß
    Metikaa

  2. #2
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    Liegt denn ein schriftliches Schriftstück vor, indem sich die Krankenkasse zur Bezahlung seines Honorars äußert? Wenn dem so ist und du dieses Schriftstück auch besitzt, dann schreib ihm ein netten Brief mit der Kopie der Zahlungsmodalitäten. Vielleicht handelt es sich um einen Irrtum seitens des Anwalts, dass er euch dieses Schreiben geschickt. Ich denke eher, dass in der Prämisse des rechtlichen Vorgangs kein Schriftsatz über eure Bezahlung geht, also sollte das alles schnell geklärt sein und der Anwalt seine Kosten von der Krankenkasse auch holen und nicht euch belangen. Liebe Grüße

  3. #3
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    Ja, das liegt schriftlich vor.

    Wir haben auch schon mit dem Anwaltsbüro telefoniert und darauf hingewiesen-darauf kam eben die Antwort (auch nochmal schriftlich), dass wir zahlen müssen, WEIL die KK eben nicht zahlt.

  4. #4
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    Standard Re: Anwaltsfrage-ist das rechtens?

    Original geschrieben von Metikaa
    Hallo,

    und die Krankenkasse hat auch schriftlich dem Anwalt best�tigt, dass sie einsehen, dass dieser Vorgang zum Anwalt ging und daher seine Kosten �bernehmen.
    Das erscheint mir sehr ungewöhnlich,das Kassen oder wer auch immer ,so schnell einsichtig sind)


    [i]Nun fordert der Anwalt daher seine Kosten von uns!![/B]
    Ja,nach dem Prinzip:Wer die Musik bestellt,der bezahlt
    [i]
    Man sollte ja glauben, ein Anwalt sollte wissen, wie er sein Geld eintreibt... ist das rechtens, dass jetzt wir zahlen sollen?[/B]
    Da muss ich dir allerdings zustimmen...aber vielleicht gibt es eine kostenlose Rechtsberatung ,wo du dich erkundigen kannst.
    Ansonsten ist es ganz normal,dass der Anwalt seine Honorarforderung an Euch zuerst stellt,dein Mann hat ihn ja schließlich auch konsultiert.

    [/B][/QUOTE]

  5. #5
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    Hm, so auf die Entfernung kann man dazu kaum was sagen. Mein Tipp wäre, die Anwaltskammer anzurufen und nachzufragen.

    VG
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  6. #6
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    Standard Re: Re: Anwaltsfrage-ist das rechtens?

    [QUOTE]Original geschrieben von tabea
    [B]

    Das erscheint mir sehr ungewöhnlich,das Kassen oder wer auch immer ,so schnell einsichtig sind)

    Es ist nunmal so-und nach dem Mist, den die Kasse gebaut hat, wohl auch das mindeste. Von schneller Einsicht war übrigens nicht die Rede



    Habe gerade gehört, man müsse dem Anwalt nun erneut ein Mandat geben, um das Geld einzutreiben...

    Ich erkundige mich bei der Anwaltskammer-Danke Brauny- da bin ich noch gar nicht drauf gekommen.

  7. #7
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    Standard Re: Re: Re: Anwaltsfrage-ist das rechtens?

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    Original geschrieben von Metikaa
    Es ist nunmal so-und nach dem Mist, den die Kasse gebaut hat, wohl auch das mindeste. Von schneller Einsicht war �brigens nicht die Rede [/B]
    Der Sachverhalt sei nun mal dahingstellt und wer Recht hat oder Unrecht,darum gehts ja nicht in erster Präferenz...
    Du wolltest wissen ,wer bezahlen muss,es verhält sich ja nicht immer so,dass derjenige ,der Recht hat auch unbedingt dieses auch erhält.
    Ansonsten weiterhin viel Glück!
    Nicht,das der Verdacht aufkommt,ich hätte Mitleid mit den armen KKs

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