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Thema: Rückflug verfallen lassen?

  1. #1
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    Standard .

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  2. #2
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    Warum solltest du denn vorher sagen, daß du nicht mitfliegst
    Es wird schon niemand kommen und dich verhaften, wenn du auf dem Rückflug fehlst.

  3. #3
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    Standard Re: Rückflug verfallen lassen?

    Original geschrieben von Keefer
    hallo,

    kann man anstatt eines one-way-tickets ein hin-und rückflugticket buchen und den rückflug verfallen lassen?

    mein one-way-ticket nach tokyo würde mehr als 1/3 mehr kosten als ein return-ticket...ich seh nicht ein, für eine strecke 3000 euro zu zahlen!

    vielen dank.
    keefer
    Du hast recht. Die meisten Fluggesellschaften bieten den reinen Hinflug viel teurer als den Hin-und Rückflug an.
    Schau doch mal hier
    http://www.opodo.de/opodo/SearchServ...e-gg-fl-108740

    Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Problem ist, wenn Du den Rückflug verfallen lässt. Du kannst Dich ja sicherheitshalber mal bei einer Fluggesellschaft informieren.

    Hab was gefunden:
    Kunde darf Teilstrecken verfallen lassen.

    Fluggesellschaften dürfen es Kunden nicht verweigern, einzelne Flüge verfallen zu lassen.
    Das gilt auch dann, wenn Hin- und Rückflug nur kombiniert zum Sonderpreis verkauft werden und einer dieser Flüge nicht genutzt wird, meldet die Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 117 C 269/04). Im verhandelten Fall hatte ein Airline-Kunde zweimal Hin- und Rückflüge von Frankfurt nach Dresden gebucht. Er wollte das Ticket jedoch nur für die Strecken von Dresden nach Frankfurt nutzen, die Hinflüge also verfallen lassen. Dies wollte die Fluggesellschaft ihm untersagen - mit dem Hinweis darauf, dass die Flugcoupons nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge «abgeflogen» werden dürften.

    Vor Gericht erhielt dann der Passagier Recht. Der Fluggesellschaft entstehe kein Nachteil dadurch, dass einzelne Strecken nicht genutzt werden. Vielmehr nehme das Unternehmen sogar bewusst Überbuchungen von Flugzeugen in Kauf, «weil Flüge vielfach storniert oder umgebucht werden». Zudem gebe es genug Gründe, warum der Fluggast den Hinflug verpasst haben könnte - etwa Krankheit oder ein verspätetes Eintreffen am Flughafen. Einen Nachteil erleide vielmehr der Passagier, der für Hin- und Rückflug bezahlt hat und nun «unter Umständen keine anteilige Rückerstattung der Tickets verlangen kann».

  4. #4
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    Das nannte man früher, oder auch heute noch, back to back ticketing. Haben wir öfter gemacht weil es so günstiger war, mit 2 roundtrips, als die Flüge einzeln zu holen.
    Den Rückflug kannst Du ohne weiteres verfallen lassen. Problematisch wäre es wenn Du den Hinflug nicht antrittst. Dann bist Du der klassische No-Show Pax und Dein Rückflug wird von der airline gestrichen.

  5. #5
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    huch jetzt hab ich es erstmal gepeilt. der durfte echt nur 2 mal den rückflug nutzen. mit back to back meinte ich 2 rountrips kaufen und jeweils hin und rückflug nutzen. war oft billiger wenn die termine nicht über einem wochenende waren.
    aber das ist ja ein interessantes urteil. ich kenn es immer noch so daß die den return streichen wenn du den hinflug nicht in anspruch genommen hast.
    vor dem gerichtsentscheid hast aber dann wohl doch erstmal den stress dich mit den check in leuten auseinanderzusetzen und dir ein neues ticket zu holen.
    aber wie gesagt für den rückflug wenn du den nicht in anspruch nimmst sollte es ohne probleme gehen

  6. #6
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    sehe ich auch so.

    Aber wir kommst du dann zurück? Sofern du das überhaupt willst
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  7. #7
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    habe schon zweimal rückflüge verfallen lassen
    und dann war ich halt noch da.
    passiert ist gar nix. ist doch dein geld.

  8. #8
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    klar kann man den rückflug verfallen lassen- und, soweit ich weiß, kannst du dir auch immer bei nicht genutzten flügen zumindest die flughafengebühren zurückholen...

  9. #9
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    Wenn du weisst WIE du zurückkommst, ist das kein Problem. Das ist dann ein "non-shown-ticket". Der Passagier (ähem das Ticket) war nicht da.

    Die fliegen ohne Probleme ohne dich.

    LG
    Heidi
    Grüessli aus Zürich
    Heidi

  10. #10
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    Warum sollte es nicht gehen? Die können dich doch schlecht mit der Polizei abholen und ins Flugzeug zerren.
    Ist doch das gleiche als wenn man z.B. einen Flug verpasst. Dann kriegt man u.U. zwar kein Geld zurück, aber für die Fluggesellschaft wäre es dann ja nur von Vorteil.

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