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Thema: Dringend Hilfe benötigt - Rechtsfrage Autoreparatur

  1. #11
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    Aber sie ist doch noch knapp im 1. Halbjahr, der Schaden ist ja schon im Mai aufgetreten, oder?

  2. #12
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    Also, erstmal muss ich mich revidieren: eine Gebrauchtwagengarantieversicherung gibt es tatsächlich! Schande über mich, aber man lernt nie aus!

    Hab meinen Freund gerade per E-Mail "interviewt", hier seine Antwort an Dich, Slayerette:

    "Wenn Slayerette keinen Reparaturauftrag unterschrieben hat, braucht sie schon mal grundsätzlich nicht´s bezahlen. Wär aber ratsam, dass sie eine Rechtschutzversicherung
    hat.

    Sollte die Kfz Firma den Betrag einklagen wollen, verlieren sie zwar garantiert jeden Prozess, aber es könnten bis dahin Anwaltskosten anfallen.

    Eine Gebrauchtwagengarantieversicherung gibt es natürlich und das solltest Du allerdings auch wissen. *ooops*

    In dieser Versicherung ist meistens jedoch die Klimaanlage nicht, oder nur zum Teil enthalten.

    Grundsätzlich ist Slayerette jedoch aus dem Schneider, wenn das Auto noch keine 6 Monate in ihrem Besitz ist. Das könnte aber knapp werden: Dezember 2005 Autokauf - Mangel aufgetreten im Mai 2006.

    Wären´s jedoch noch keine vollen 6 Monate, muss die Kfz Firma jeden, aber auch jeden Mangel ohne Berechnung beseitigen, weil die Firma ja beweisen müsste, dass zum Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeuges der Mangel nicht schon am Auto war. Das ist unmöglich.

    Nach den 6 Monaten liegt die Beweispflicht bei Slayerette, das wiederum ist auch unmöglich.

    Aber wie gesagt, wenn sie keinen Reparaturauftrag unterschrieben hat, hat sich´s eh erledigt, weil jede Firma weiss, dass sie jeden Prozess verlieren würde."

  3. #13
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    Zu den ersten 6 Monaten, in denen der Verkäufer in der Beweispflicht ist:

    Es geht hier wirklich um jeden einzelnen Tag. Du hast das Fahrzeug im Dezember gekauft, im Mai das erste Mal reklamiert, das sind 5 Monate, d. h. der Händler muss jeden Mangel kostenlos beseitigen.

    Du kannst ihn ja auch mündlich daran erinnern, und darauf hinweisen, dass er in der Beweispflicht ist, ansonsten hört er von Deinem Anwalt, wirst sehen, damit ist der Fall erledigt.

    Hättest Du erst jetzt im Juni reklamiert, könntest Du tatsächlich Probleme bekommen - hier würde es wirklich auf jeden Tag ankommen. Nur ein Tag nach Ablauf der 6 Monate und Du wärst in der Beweispflicht. Und der erste Reparaturauftrag würde dann auch gelten.

    Da Du aber vor Ablauf der 6 Monate reklamiert hast, kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen.

  4. #14
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    Liebe Maureen,

    VIELEN VIELEN DANK für deine ausführliche Hilfe. Jetzt geht es mir erst mal besser. Auf dem ersten Auftrag standnur drauf "Klima ohne Funktion" und auf der folgenden Rechnung dann "Klima neu befüllt". Auslieferung des FZ war am 2.12.05, unterschrieben habe ich den Vertrag am 25.11., also liege ich ja noch in den ersten 6 Monaten.

    Ich habe heute von denen eine Auflistung angefordert der Arbeiten, die am Auto ausgeführt wurden....sollte ich eine RG bekommen werde ich den Sachverhalt in einem Brief an die GL schildern und auch die Punkte nennen, die hier im Thread erwähnt wurden. Ich bin mir auch nun ziemlich sicher dass die mich einfach über's Ohr hauen wollen, wahrscheinlich gab es einen Anschiß vom Chef und dann "Jaja versucht mal das noch umzulenken" oder so.

    Aber Maureen, eine Frage hätte ich da noch: es war ja die Rede mir sonst eine Rechnung über "Fehlersuche" zuzuschicken.....Geht doch gar nicht, oder? Ich meine, das ist ja ein versteckter Mangel gewesen und da habe ich dann doch eh ein Recht auf Ausbesserung...ist ja dann nicht mein Problem wie lange die an dem Fehler suchen? (Wobei ich ja sagen muß..als ich das erste Mal da war scheinen sie ja gar nicht gründlich danach gesucht zu haben, sonst hätten sie den Fehler ja gefunden.....das Kühlwasser war ja eigentlich noch ausreichend vorhanden...)

    LG, Vanessa
    "At this moment, there are 6,470,818,671 people in the world. Some are running scared. Some are coming home. Some tell lies to make it through the day. Others are just now facing the truth. Some are evil men, that war with good. And some are good, struggling with evil. 6 billion people in the world. 6 billion souls. And sometimes, all you need is one."

  5. #15
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    Da Du den Fehler innerhalb der ersten 6 Monate entdeckt und reklamiert hast, haben die Dir gar nichts in Rechnung zu stellen! Weder die Fehlersuche, noch die Reparatur oder sonst etwas, auch nicht 50/50 - wie gesagt: ziemlich unseriös, diese Vorgehensweise. Ausser sie können beweisen, dass der Mangel zur Zeit der Auslieferung noch nicht bestanden hat. Und das ist unmöglich! Noch dazu Du ja nicht wissen konntest, dass der Mangel besteht, weil Du im Winter ja keine Klimaanlage länger laufen hast. Du bist nicht in der Beweispflicht, sondern der Autohändler.

    Einen Tipp noch - in Sachen Klimaanlage: auch im Winter sollte man die Klimaanlage regelmässig kurz anschalten, damit es dann - wenn sie wirklich zum Einsatz kommt - keine Überraschungen gibt.

  6. #16
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    Gesetz ist Gesetz

    Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beimGebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").

    Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

    Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro.


    Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

    Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

    Mehr bei meinem liebsten Club: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fah...geID=9865&TL=2

    Da kannst Du Dich auch noch weiter informieren.
    Ich denke, es ist unstrittig, dass eine defekte Klimaanlage ein Sachmangel ist, den die Werkstatt dieses Autohauses beseitigen muss.
    Mir kommt es vor als wurde versäumt die Anlage vor dem Verkauf zu prüfen und in einwandfreien Zustand zu versertzen.

  7. #17
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    Ich pusche mein Thema mal nach oben.

    Nachdem ich der Werkstatt ZWEI böse Briefe geschrieben und ihnen mit Anwalt gedroht hatte, nachdem ich die 2. Mahnung bekam, haben sie mir die Rechnung erlassen (Anruf von denen erfolgte am letzten Tag der Frist, die ich denen gesetzt hatte.)

    So weit, so gut.

    Jetzt aber der Hammer:

    DIE KLIMAANLAGE IST SCHON WIEDER FUNKTIONSUNTÜCHTIG. Das ist doch der Hammer, oder? Ich könnte echt ausrasten, werde mich da in den nächsten Tagen wohl oder übel hinbegeben müssen - diesmal von vornerein MIT (männlicher) Begleitung (so von wegen Zeuge und so)

    Nun meine Frage: die sind doch verpflichtet, mir das wieder KOSTENLOS auszubessern, oder? Weil, der ursprüngliche Fehler scheint ja wohl nicht behoben worden zu sein. Wie sieht das eigentlich aus - darf ich eine andere Fachwerkstatt damit beauftragen und das Autohaus muss die Rechnung übernehmen? Ich meine irgendwas im Hinterkopf gehabt zu haben, von wegen soundsoviel mal nachbessern, wenn dann immer noch ein Fehler vorliegt darf man eine andere Werkstatt beauftragen? Oder muß das ausdrücklich in der Garantie erwähnt werden?

    genervte Grüße,
    Vanessa
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  8. #18
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    Hallo Vanessa,

    boah, da bin ich etwas überfragt.

    Rein intuitiv würde ich sagen, es ist besser, wenn Du die Reparatur wieder bei diesem Betrieb machen lassen würdest.

    LG
    Maureen
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