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Thema: Dringend Hilfe benötigt - Rechtsfrage Autoreparatur

  1. #1
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    Standard Dringend Hilfe benötigt - Rechtsfrage Autoreparatur

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    Hallo ihr Lieben,

    mir platzt gleich der Kragen. Es geht um folgendes:

    Ich habe im Dez 05 ein Auto bei einem Autohaus erstanden (nicht die Marke die sie sonst führen). TÜV und AU wurden von denen übernommen und es wurde auch alles als voll funktionstüchtig berschrieben.
    Vorwärtslauf Mai 06: Klimaanlage soll zum ersten Mal benutzt werden, klappt auch. Zwei Tage später geht nix mehr. Ich hin zum Autohaus, die füllen Kühlwasser nach und wollen dafür €60. Ich weigere mich zu zahlen, wird auch alles geregelt. Ein paar Tage später funktioniert die Klimaanlage wieder nicht. Ich geh wieder vorbei, es gibt ein hin und her weil der fehler nicht gefunden wird, dann heißt es ein ventil ist kaputt, muß bestellt werden, wir wissen nicht ob das unsere versicherung übernimmt aber das wird geklärt, wären sonst ca. €200.- Ich mache einen Termin aus für die Werkstatt, sage aber das ich VORHER wissen möchte ob die Kosten übernommen werden. Ich höre nix von denen, fahre am Ternmin hin. Plötzlich heißt es: Fehler ist noch nicht gefunden, wenn der Fehler gefunden ist kann man bei der Versicherung anfragen, ich solle das Auto den vormittag da lassen und dann würde man den Fehler suchen und mich dann anrufen.Ich war einverstanden sagte aber:"Ich möchte aber NICHT dass das Auto repariert wird bevor ich nicht Bescheid weiß. Ich will VORHER wissen ob das Geld übernommen wird oder nicht." Nachmittags klingelt mein Telefon:"Ihr Auto ist fertig repariert, sie können es abholen." !!!!!!!!!!! Ich bin da angekommen, habe es abgeholt und dann wieder gesagt, das ich das gar nicht wollte und hoffe, dass die das dann mit ihrer Versicherung klären, weil wir sonst ein Problem bekämen. Dann waren ja jetzt die Feiertage. Eben bekomme ich einen Anruf von dem MEister, die Versicherung würde das Geld NICHT übernehmen und es wären jetzt bitteschön €294.- Ich bin fast aus allen Wolken gefallen, war erst mal sprachlos. Dann habe ich den Autoverkäufer angerufen und ihm gesagt was Sache ist, das ich stinksauer bin und AUSDRÜCKLICH gesagt hätte ich möchte nicht das das Auto repariert wird wenn das Geld nicht übernommen wird weil ich mir sonst in dem Falle eine Werkstatt gesucht hätte, wo man die Teile vorrätig hat. Er meinte er würde sehen was sich machen läßt. Rief jetzt vor ein paar Minuten an und meinte:"Ja, also ich hab mein bestes getan aber es ist ja so die Versicherung übernimmt das nicht und ich schlage vor wir machen 50/50 und dann hat sich die Sache erledigt." Ich so:"Öh, für mich nicht, ich habe GESAGT ICH WILL NICHT DAS MEIN AUTO REPARIERT WIRD." Er:"Ja, wir haben das ja dann dummerweise gemacht, aber wissen sie wieviel allein ein Monteur kostet, blabla, wir haben 2 Stunden nach dem Fehler gesucht..." Ich so:"Ich will das jetzt nicht entscheiden ich möchte da vorher noch Rücksprache mit meinem Freund und meinem Vater halten [da die mehr Ahnung haben als ich].." und er dann so:"Ja also wissen sie ganz erhlich, wir können ihnen natürlich auch eine Rechnung über €150.- schicken "Fehlersuche"...wissen Sie worauf ich hinaus will?!!!" Ich (sprachlos, habe das als Drohung empfunden!):"Jaja...ich melde mich bei Ihnen." und habe aufgelegt. Ich bin echt sprachlos. Auch wenn die Garantie das nicht bezahlt, ICH habe doch gar nicht die Erlaubnis dazu gegeben, das Auto zu reparieren!! Ich habe NICHTS unterschrtieben, KEINEN Kostenvoranschlage bekommen, und jetzt soll ICH für deren Dummheit noch zahlen?!?!? Ich könnte wirklich ausrasten vor Wut. Ist das rechtens wie die da vorgehen?!
    "At this moment, there are 6,470,818,671 people in the world. Some are running scared. Some are coming home. Some tell lies to make it through the day. Others are just now facing the truth. Some are evil men, that war with good. And some are good, struggling with evil. 6 billion people in the world. 6 billion souls. And sometimes, all you need is one."

  2. #2
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    Hallo!

    Rechtlich kenne ich mich da auch nicht aus, wäre aber auch supersauer!

    Aber wie meinst Du das mit der Drohung und der Fehlersuche?

    Und ich verstehe auch nicht so ganz, was die Versicherung überhaupt damit zu tun hat, wenn am Auto einfach so was kaputtgeht?

    Hast Du nicht eh gesetzlich ein Jahr Gebrauchtwagengarantie?
    Die Klimaanlage dürfte doch nicht zu den Verschleißteilen zählen, oder?

    vg, sharkzzz

  3. #3
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    Hallo Slayerette,

    hast Du einen Werkstattauftrag unterschrieben?

    Nein? Dann musst Du auch nicht zahlen!

    Du bist eine Frau, bei der versuchen sie´s schon mal!

    Lass Dich nicht kleinkriegen, Du hast keinen Auftrag zur Reparatur erteilt, die haben das ohne Absprache des Kunden gemacht - deren Problem!

    Meine Empfehlung (ich arbeite in einem Autohaus):

    Nicht anrufen! Wenn, dann melden die sich schon!

    Die schicken Dir jetzt garantiert die Rechnung zu.
    Diese schickst Du mit einem Schreiben, in der Du den genauen Hergang schilderst zurück, am Besten direkt an den Chef des Autohauses, mit dem Hinweis, dass Du keinen Reparaturauftrag erteilt hast und nichts unterschrieben hast. Sollten Sie Dir gegenüber Forderungen geltend machen, würdest Du die Angelegenheit Deinem Rechtsanwalt übergeben. (Der Satz gehört hinein, auch wenn es keinen Rechtsanwalt oder eine Rechtsschutzversicherung gibt. )

    Ich kenne es aus unserer Praxis so, dass wir wirklich wegen jeder Reparatur den schriftlichen Auftrag des Kunden einholen müssen und wenn Zusatzarbeiten durchgeführt werden müssen, müssen wir uns ebenfalls das Einverständnis des Kunden einholen. Dafür gibt es umfassende Formulare!

    So gehts ja nun wirklich nicht!

    LG
    Maureen

  4. #4
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    .
    Geändert von PhilTheMurmel (25.04.11 um 18:28:25 Uhr)

  5. #5
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    Original geschrieben von sharkzzz
    Hallo!

    Rechtlich kenne ich mich da auch nicht aus, wäre aber auch supersauer!

    Aber wie meinst Du das mit der Drohung und der Fehlersuche?

    Und ich verstehe auch nicht so ganz, was die Versicherung überhaupt damit zu tun hat, wenn am Auto einfach so was kaputtgeht?

    Hast Du nicht eh gesetzlich ein Jahr Gebrauchtwagengarantie?
    Die Klimaanlage dürfte doch nicht zu den Verschleißteilen zählen, oder?

    vg, sharkzzz
    Hallo sharkzz,

    Also: Er hatte mir ja angeboten, €150 zu übernehmen. Ich meinte dann, das müsse ich mir erst mal überlegen und würde dann BEscheid geben. Daraufhin sagte er plötzlich:"Wir können ihnen natürlich auch eine Rechnung über €150 zuschicken in der wir Ihnen die Fehlersuche berechnen!" <-Weil ich ja gesagt hatte ich habe ihnen keinen Auftrag zur Reparatur erteilt. Das klang für mich nach einer Drohung, so nach dem Motto:"Wir kriegen unser Geld schon auf andere Weise!". Und wg Versicherung, nicht meine Versicherung sondern die des Autohauses, die für die Garantieübernahme zuständig ist. Die Garantie ist noch gültig.
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  6. #6
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    Slayerette, auf gar keinen Fall zahlen!

    Diese Vorgehensweise des Autohändlers ist unseriös!

    Interessanter Artikel (ob nun Oldtimer oder nicht ist hier egal):


    http://www.knoop.de/reparatu.htm

  7. #7
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    Man hat doch, wenn man ein Gebrauchtwagen beim Händler kauft, immer 2 Jahre Garantie oder nicht?

    Damit hat sich doch die Sache...?

    Schau mal in deinen Kaufvertrag, dort müsste sie aufgeführt sein!
    ****************

  8. #8
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    Original geschrieben von Maureen
    Hallo Slayerette,

    hast Du einen Werkstattauftrag unterschrieben?

    Nein? Dann musst Du auch nicht zahlen!

    Du bist eine Frau, bei der versuchen sie´s schon mal!

    Lass Dich nicht kleinkriegen, Du hast keinen Auftrag zur Reparatur erteilt, die haben das ohne Absprache des Kunden gemacht - deren Problem!

    Meine Empfehlung (ich arbeite in einem Autohaus):

    Nicht anrufen! Wenn, dann melden die sich schon!

    Die schicken Dir jetzt garantiert die Rechnung zu.
    Diese schickst Du mit einem Schreiben, in der Du den genauen Hergang schilderst zurück, am Besten direkt an den Chef des Autohauses, mit dem Hinweis, dass Du keinen Reparaturauftrag erteilt hast und nichts unterschrieben hast. Sollten Sie Dir gegenüber Forderungen geltend machen, würdest Du die Angelegenheit Deinem Rechtsanwalt übergeben. (Der Satz gehört hinein, auch wenn es keinen Rechtsanwalt oder eine Rechtsschutzversicherung gibt. )

    Ich kenne es aus unserer Praxis so, dass wir wirklich wegen jeder Reparatur den schriftlichen Auftrag des Kunden einholen müssen und wenn Zusatzarbeiten durchgeführt werden müssen, müssen wir uns ebenfalls das Einverständnis des Kunden einholen. Dafür gibt es umfassende Formulare!

    So gehts ja nun wirklich nicht!

    LG
    Maureen
    Hallo Maureen, vielen Dank erst einmal für deine Antwort. Ich hatte damals nur den Auftrag unterschrieben wo die klimaanlage das erst Mal nicht funktionierte, und das wurde ja (dachte ich) mit auffüllen der Kühlflüssigkeit praktisch ausgführt. Ich habe auch keine Quittung, nix bekommen von denen und definitiv nichts unterschrieben.

    @angie, ich habe eine Garantie die nennt sich Perfect Car und gilt nur für 1 Jahr. Da sind einige Sachen ausgeschlossen aus der Garantie; u.a. Verschleißteile - aber da ich die Klima ja vorher nicht benutzt habe lag der Mangel ja schon beim Kauf des Autos vor.

    @Maureen danke für den Artikel den lese ich mir jetzt erst einmal durch..
    "At this moment, there are 6,470,818,671 people in the world. Some are running scared. Some are coming home. Some tell lies to make it through the day. Others are just now facing the truth. Some are evil men, that war with good. And some are good, struggling with evil. 6 billion people in the world. 6 billion souls. And sometimes, all you need is one."

  9. #9
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    @ slayerette

    Ah, jetzt verstehe ich das - das hört sich für mich auch wie eine Drohung an.

    Und Autohäuser lassen sich das von Versicherungen bezahlen, wenn an verkauften Autos was kaputtgeht? Ist das normal?

    Abgesehen davon, daß Du laut Maureen (die sich ja auszukennen scheint ) eh nicht zahlen musst, müsste doch aber die Garantie wirklich noch greifen.
    Oder zählt die Klimaanlage wirklich zu den Verschleißteilen? Das kann ich mir gar nicht vorstellen!

    Maureen, weißt Du da mehr?

  10. #10
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    Dass eine Versicherung Schäden an verkauften Gebrauchtfahrzeugen (GW) übernimmt wäre mir neu! Die Kosten muss das Autohaus (AH) tragen.

    Wenn das AH das Fahrzeug in Zahlung nimmt, wird ein Zustandsbericht gemacht und es wird alles überprüft, Mängel werden beseitigt, sollte das nicht der Fall sein, müsste es im Vertrag mit dem Käufer des GW vermerkt sein.

    Slayerette, schau Dir nochmal Deinen Vertrag an. Es gibt GW-Verträge mit Garantie und Verträge ohne Garantie. Wenn eine Garantie besteht, gilt diese für 1 Jahr. Im ersten Halbjahr steht der Verkäufer in der Beweispflicht, dass der Schaden schon vor Verkauf bestand, im 2. Halbjahr der Käufer!

    Wieder ein interessanter Artikel: http://www.autobild.de/geld/autokauf...rtikel_id=8043

    Weißt Du noch, was auf dem Auftrag stand, den Du unterschrieben hast, ich meine jetzt, welche Arbeit stand drauf?

    Wenn nur "Kühlflüssigkeit ersetzen" drauf stand, ist alles klar! Stand aber sowas wie "Reparatur der Klimaanlage" drauf ... mmh ... an mündliche Absprachen will sich dann niemand mehr erinnern ...

    Ich würde auf jeden Fall die Rechnung zurückgehen lassen, mit einer genauen Schilderung des Vorfalls und bei Bedarf schonmal einen Anwalt hinzuziehen.

    Ich kann natürlich nochmal meinen Freund dazu befragen, der hatte früher beruflich wöchentlich mit sowas zu tun!

    Aber ich denke, Du hast gute Chancen!

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