Hallo,
diese Entscheidungen kann uns leider keiner abnehmen. Wobei ich die finanzielle Seite hier als den unwichtigsten Punkt erachte.
Zur Impfung:
http://dkv.netdoktor.de/redesign/rei...ingokokken.htm
http://www.impfschaden.info/index.ht...ingokokken.htm
http://www.med1.de/Forum/Kindermedizin/182219/
Nur zur Info:
Während der Staat für anerkannte Impfschäden aus empfohlenen Impfungen aufkommt, sind Schäden aus Impfungen die von der STIKO nicht empfohlen werden eigenes Risiko.
Auszug BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 20.7.2005, B 9a/9 VJ 2/04 R
Ein Entschädigungsanspruch nach § 51 Abs 1 BSeuchG/§ 60 Abs 1 IfSG besteht grundsätzlich dann nicht, wenn der gesundheitliche Schaden durch eine Impfung verursacht worden ist, die nicht von der öffentlichen Empfehlung gedeckt ist. Nach dem Wortlaut sowie den Gesetzesmaterialien (vgl BT-Drucks VI/1568, S 7) wird der Entschädigungsanspruch mit der vorliegenden öffentlichen Empfehlung der Impfung eng verknüpft.