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Thema: Frage wegen Prozesskosten, wer kennt sich da aus??

  1. #1
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    Standard Frage wegen Prozesskosten, wer kennt sich da aus??

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    Hallo,

    hier gibt es doch einige Beauties, die sich mit Anwaltssachen auskennen.
    Ich habe ein ziemlich verzwicktes Problem und wollte mal fragen, wie ich in diesem Fall verfahren soll.

    Aber jetzt erstmal von vorn:

    Ich habe letztes Jahr im November einen Transporter für meinen Umzug geliehen, lief auch alles gut, aber als ich ihn wiederbrachte, entdeckte der Autoverleihmensch einen langen Kratzer an der rechten Seite. Den Kratzer habe ich natürlich nicht verursacht, habe aber damals das Übernahmeprotokoll unterschrieben, sodass ich dafür aufkommen muss, auch wenn ich es nicht war. Dieser "Kratzer" kostet mich jetzt alles in allem ca. 1750€, da dieser Autoverleih seine Autos mit einer Selbstbeteiligung von 2500€ verleiht (ich dachte, es wird schon nix passieren )

    Natürlich kann ich als Studentin mit permanenten Geldsorgen so eine Menge Geld nicht von heute auf morgen auftreiben, sodass ich erstmal gar nix gemacht habe. Nun kam es Ende Juni zur Gerichtsverhandlung, in der ich dazu verurteilt wurde, den Betrag zu bezahlen (bzw. damit die Autovermietung einen vollstreckbaren Titel gegen mich hat)
    Meine Eltern haben sich nun dazu bereiterklärt, mich dabei finanziell zu unterstützen, die Strafe wird also beglichen.

    Meine eigentliche Frage bezieht sich eigentlich auf die Gerichtskosten. Ich habe vom Amtsgericht ein Schreiben erhalten, in dem die Anwältin der Gegenpartei einen Kostenfestsetzungsantrag stellt. Der ist für mich zur Kenntnis und ggf. Stellungnahme. Nun kommt mir der Betrag von €535,00 für Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Post und Telekommunikation, Gerichtskosten usw. aber ganz schön viel vor. Sind diese Preise üblich??
    Muss ich dazu Stellung nehmen?? Also kann ich damit noch etwas daran ändern? Ich habe eine Frist von 2 Wochen und eine Woche ist schon rum
    Und kann man eigentlich im Nachhinein noch Prozesskostenbeihilfe beantragen und kommt diese auch für solche Kosten auf?

    Sorry, daß ich da so dämlich frage, aber ich habe von so Gerichtssachen überhaupt keine Ahnung und bin grad ziemlich verzweifelt deswegen.....
    Ich hoffe, jemand von euch kann mir da helfen, vielen Dank im Vorraus.

    Lg, Brown Sugar.

  2. #2
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    Also da ich davon ausgehe, dass das Gericht den Kostenfestsetzer überprüft hat, wirds schon stimmen. Habe jetzt keine Kostentafeln hier, aber könnte hinkommen. Ist natürlich blöd, aber da die Gegenseite obsiegt hat, trägt der Beklagte - in diesem Fall eben du -die Kosten. Sorry, dass ich keine besseren Fakten für dich habe.

    Viell. haben die Juristinnen hier an Board aber bessere News für dich?

  3. #3
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    Verfahrensgeb. 172,90
    terminsgeb. 159,60
    Post... 20,00
    Mwst. 56,40

    summe 408,90

    + Gerichtskosten


    Könnte in etwa hinkommen. Wegen der Prozesskostenhilfe weiß ich leider net, ob man das noch nachträglich beantragen kann?! Ich hab bis jetzt immer nur mitbekommen, dass sie vorher beantragt wird.

  4. #4
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    Nachträglich geht leider nicht.

    Und der Betrag kommt hin. Tut mir leid, BS.

    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  5. #5
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    Danke für eure Antworten!
    Das sind also Pauschalbeträge, okay....das kommt dann so ungefähr hin.
    Wie ist das mit der Stellungnahme? Ist es ratsam, da etwas dazu zu schreiben oder kann ich die frist auch einfach verstreichen lassen und auf die Rechnung warten?
    Und vielleicht weiß noch jemand anderes was wegen Prozesskostenhilfe.
    Danke erstmal

    Viele Grüße, BS.

  6. #6
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    Oh, hab deinen Beitrag jetzt erst gelesen, Danke Brauny. Ja, schade
    Weißt du was wegen der Stellungnahme?

  7. #7
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    Eigentlich brauchst du keine Stellung nehmen. Musst jetzt warten bis du vom Gericht den Kostenfestsetzungsbeschluss gekommst in dem dann nochmal der festgesetzte Betrag steht und da steht dann auch genau bis wann du den Betrag zahlen musst. Müssten soviel ich weiß zwei Wochen sein. Zahlst du den Betrag bis dahin net, könnte die Gegenseite die Zwangsvollstreckung beantragen.

    Du könntest ja soweit du den Betrag net komplett zahlen kannst evtl. bei der Gegenseite nachfragen, ob du vielleicht in Raten zahlen könntest.

  8. #8
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    Die Gegenseite hat mir direkt nach der Gerichtsverhandlung mit einem fiesen hämischen Grinsen ins Gesicht gesagt, daß sie einer Ratenzahlung nicht zustimmen Wie ich so einen Batzen Geld auf einmal zusammen bekommen soll, ist denen egal....
    Also den Brief wegen den 1700,- habe ich bereits vom Amtsgericht (also das Urteil) und auch von deren Anwalt (die mir bis zum 8. August dafür Zeit lassen, wie nett )
    Und was die Gerichtskosten betrifft, da warte ich jetzt einfach auf die rechnung, ja?

    Vielen Dank für eure Hilfe!! Jetzt sehe ich auf jeden Fall schon mal ein wenig mehr durch.

  9. #9
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    Naja dann wird da nix zu machen sein... Manche Anwälte haben ja trotzdem noch nachsehen und bewilligen eine Ratenzahlung aber in deinem sieht es ja dann damit leider schlecht aus.

    Ja und den Antrag den der Anwalt ans Gericht gestellt hat, sind die Anwaltskosten von der Gegenseite, die du jetzt leider bezahlen musst, da du den Rechtsstreit verloren hast.

    Das Gericht stellt dann eben den Beschluss der dann direkt an dich geht, der ist dazu da, dass die Gegenseite was gegen dich in der Hand hat, wenn du eben nicht zahlst. Der Beschluss ist dann wie ein Vollstreckungstitel mit dem sie dann den Gerichtsvollzieher sofort beauftragen könnten, solltest du nicht innerhalb der Frist zahlen.

    Dann würden allerdings noch die Gerichtsvollzieherkosten entstehen etc.

    Ach ja und die Gerichtskosten musst du dann leider auch bezahlen, da die die Gegenseite ja bei der Klageschrift o. ä. vorgelegt hat.

    Würde allerdings erst auf den Beschluss warten, so lange das Gericht den Betrag noch nicht festgetzt hat, würde ich nicht zahlen. Allerdings müsste der bis zum angegebenen Zeitraum längst da sein.

  10. #10
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    Original geschrieben von Brown Sugar
    Die Gegenseite hat mir direkt nach der Gerichtsverhandlung mit einem fiesen hämischen Grinsen ins Gesicht gesagt, daß sie einer Ratenzahlung nicht zustimmen Wie ich so einen Batzen Geld auf einmal zusammen bekommen soll, ist denen egal....
    So einfach ist das aber auch wieder nicht, ich meine das jetzt mal umgekehrt, Beispiel liebe Brown Sugar, wir haben oft mit Kunden zu tun, die nicht zahlungsfähig sind trotz Urteil.

    Du willst ja zahlen u. hast aber den Batzen Geld nicht , setz Dich mal mit einer Schuldnerberatungstelle in Verbindung, klingt doof, aber da kann Dir geholfen werden,

    Es tut mir sehr leid für Dich u. ich hoffe Dir wird geholfen.

    VlG
    Jerry
    +


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