Hallo,

vielleicht kann/mag mir eine der hier befindlichen Juristinnen kurz in einer Mietrechtsangelegenheit helfen.

Darf ein Vermieter die Miete erhöhen aufgrund einer Untervermietung seitens des Hauptmieters? Wenn ja, um wieviel Prozent? Zwischen welchen Parteien wird der Vertrag gemacht, zwischen Hauptmieter und Untermieter oder zwischen Eigentümer/Vermieter und Untermieter?

Hintergrund:
Wir haben die mündliche Zustimmung unserer Vermieterin zur Untervermietung unserer Wohnung erhalten. Wir haben einen Untermieter gefunden und mit ihm einen Untermietvertrag gemacht und ihm letztendlich nur unsere Miete plus Nebenkosten plus Telefon- und DSL-Grundgebühren als Miete berechnet (Pauschalpreis). Wir machen also keinen Gewinn.

Ich habe unsere Vermieterin darüber informiert das wir einen Untermieter haben usw. Darauf erhalte ich eine mail das sie erwartet das der Untermieter 27% mehr Kaltmiete zahlt.
Ist das rechtens?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
Viele Grüße
Ella