Hallo!
Meine Freundin hat mit Hilfe eines Steuerberaters Einspruch eingelegt und hat dann letztendlich alles bewilligt bekommen. Es kann also klappen!
Liebe Grüße, Janice
Bin echt etwas geknickt....hatte so schön alles wegen meinem Umzug als Werbungskosten beim FA eingereicht und mein Steuerprogramm hatte auch ne schöne Erstattung errechnet.
Nun hab ich den blöden Bescheid auf dem Tisch und alles wurde abgelehnt.
Ich habe meinen Einspruch grad schonmal vorbereitet und werde Ihn Montag in die Post tun, hat denn jemand von Euch schonmal Einspruch eingelegt?
Wenn ja...wie lief es? Ging es letztendlich besser oder schlechter für Euch aus?
Oder meint Ihr das FA gibt eh keine Fehler zu und das ist alles Zeitverschwendung?
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Eure JenJen
An manchen Tagen will ich mein gutes Recht! An anderen langt es mir, wenn ich einfach recht bekomme
Hallo!
Meine Freundin hat mit Hilfe eines Steuerberaters Einspruch eingelegt und hat dann letztendlich alles bewilligt bekommen. Es kann also klappen!
Liebe Grüße, Janice
Es kommt natürlich darauf an, ob dein Einspruch berechtigt ist. Grundsätzlich sind Umzugskosten ja nur als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Umzug berufsbedingt z.B. aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder Verlegung des Betriebes o.ä. ist, oder der Weg zur Arbeitsstelle sich bedeutend verringert (ca. 1 Std.).
Sorry, aber ich kenne ja deine Situation nicht?!
Eventuell wäre es ja möglich, eine Bescheinigung deines Arbeitgebers einzureichen, womit er bestätigt, dass der Umzug berufsbedingt war?
In deinem Steuerbescheid müsste allerdings auch unter "Erläuterungen" erklärt sein, warum die Kosten nicht anerkannt wurden. Steht dort nichts, kann es sich tatsächlich auch einfach um einen Eingabefehler/ein Versehen beim Finanzamt handeln. Wie heißt es so schön, wo Menschen arbeiten passieren Fehler!
Vielleicht einfach mal anrufen und nachfragen, die meisten Finanzbeamten sind gar nicht so schlecht wie ihr Ruf!
Danke für Eure Unterstützung.
Leider war es kein Eingabefehler, es steht schon drin, dass die Umzugskosten nicht berücksichtigt wurden, weil der Umzug nicht berufsbedingt war.
Nur bevor Sie das einfach nach 10 (!) Bearbeitungswochen so mehr oder minder kommentarlos zurück senden, hätten Sie ruhig mal anrufen können. Bei meinen Eltern haben Sie das sonst auch gemacht, wenn was unklar war.
Aber vielleicht klappt es jetzt ja immerhin mit dem Einspruch, hab ne schöne ausführlich Begründung geschrieben.
Daumen drücken
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Eure JenJen
An manchen Tagen will ich mein gutes Recht! An anderen langt es mir, wenn ich einfach recht bekomme