Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Einspruch gegen Steuerbescheid

  1. #1
    Registriert seit
    10.02.03
    Beiträge
    877

    Standard Einspruch gegen Steuerbescheid

    Anzeige
    Bin echt etwas geknickt....hatte so schön alles wegen meinem Umzug als Werbungskosten beim FA eingereicht und mein Steuerprogramm hatte auch ne schöne Erstattung errechnet.

    Nun hab ich den blöden Bescheid auf dem Tisch und alles wurde abgelehnt.

    Ich habe meinen Einspruch grad schonmal vorbereitet und werde Ihn Montag in die Post tun, hat denn jemand von Euch schonmal Einspruch eingelegt?

    Wenn ja...wie lief es? Ging es letztendlich besser oder schlechter für Euch aus?
    Oder meint Ihr das FA gibt eh keine Fehler zu und das ist alles Zeitverschwendung?
    *+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+
    Eure JenJen


    An manchen Tagen will ich mein gutes Recht! An anderen langt es mir, wenn ich einfach recht bekomme

  2. #2
    Registriert seit
    06.07.06
    Beiträge
    670
    Hallo!

    Meine Freundin hat mit Hilfe eines Steuerberaters Einspruch eingelegt und hat dann letztendlich alles bewilligt bekommen. Es kann also klappen!

    Liebe Grüße, Janice

  3. #3
    Registriert seit
    01.03.05
    Beiträge
    132
    Es kommt natürlich darauf an, ob dein Einspruch berechtigt ist. Grundsätzlich sind Umzugskosten ja nur als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Umzug berufsbedingt z.B. aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder Verlegung des Betriebes o.ä. ist, oder der Weg zur Arbeitsstelle sich bedeutend verringert (ca. 1 Std.).
    Sorry, aber ich kenne ja deine Situation nicht?!
    Eventuell wäre es ja möglich, eine Bescheinigung deines Arbeitgebers einzureichen, womit er bestätigt, dass der Umzug berufsbedingt war?
    In deinem Steuerbescheid müsste allerdings auch unter "Erläuterungen" erklärt sein, warum die Kosten nicht anerkannt wurden. Steht dort nichts, kann es sich tatsächlich auch einfach um einen Eingabefehler/ein Versehen beim Finanzamt handeln. Wie heißt es so schön, wo Menschen arbeiten passieren Fehler!
    Vielleicht einfach mal anrufen und nachfragen, die meisten Finanzbeamten sind gar nicht so schlecht wie ihr Ruf!

  4. #4
    Registriert seit
    10.02.03
    Beiträge
    877
    Anzeige
    Danke für Eure Unterstützung.

    Leider war es kein Eingabefehler, es steht schon drin, dass die Umzugskosten nicht berücksichtigt wurden, weil der Umzug nicht berufsbedingt war.

    Nur bevor Sie das einfach nach 10 (!) Bearbeitungswochen so mehr oder minder kommentarlos zurück senden, hätten Sie ruhig mal anrufen können. Bei meinen Eltern haben Sie das sonst auch gemacht, wenn was unklar war.

    Aber vielleicht klappt es jetzt ja immerhin mit dem Einspruch, hab ne schöne ausführlich Begründung geschrieben.

    Daumen drücken
    *+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+
    Eure JenJen


    An manchen Tagen will ich mein gutes Recht! An anderen langt es mir, wenn ich einfach recht bekomme

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 33
    Letzter Beitrag: 29.12.07, 13:29:27
  2. Einspruch gegen Kürzung der Pendlerpauschale
    Von Exuser50 im Forum Gelesen & gehört
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 06.03.07, 19:14:56
  3. Zu verschenken gegen Porto oder gegen Kleinigkeit...
    Von myfairlady im Forum Tauschboerse
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 18.02.04, 14:41:20
  4. Einspruch!
    Von daisy im Forum Motz- und Plauderecke
    Antworten: 32
    Letzter Beitrag: 17.07.02, 17:35:20

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •