Hallo

Ich bin seit kurzem selbständig und möchte für etwa 2 Monate ins Ausland fliegen. Die Post soll für die Zeit per Nachsendeantrag zu meiner Schwester (in Deutschland) geschickt werden, die ich ermächtigt habe, alle Post zu öffnen, und alles, wo Handlungsbedarf besteht, mir zu faxen bzw. ins Ausland nachzuschicken.

Nun gibts aber ein Problem: Das Finanzamt z. B. hat ja den Vermerk "nicht nachsenden" auf seinen Umschlägen, aber gerade um diese Post geht es mir.

Was geschieht, wenn Post ans Finanzamt zurückgeht? Ich bin ja nur vorübergehend abwesend und nicht meldepflichtig umgezogen. Nicht, dass ich dann noch als Steuerflüchtling da stehe.

Ich versuche übrigens seit fast zwei Stunden erfolglos beim Finanzamt jemanden ans Telefon zu kriegen *grml*