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Thema: Widerliche neue "Beautyprozeduren"...

  1. #1
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    Standard Widerliche neue "Beautyprozeduren"...

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    Geändert von boyfrank (03.05.09 um 17:15:41 Uhr)
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  2. #2
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    Ich kann mir nicht vorstellen, daß das jemand wirklich macht

    Erinnert mich an einen japanische Film, in dem eine Frau Embryonen ißt, um jung zu bleiben. Also, im wahrsten Sinne des Wortes eine Frischzellenkur

  3. #3
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    Einmal kurz gegoogelt, kommt gleich das hier zum Vorschein:
    http://www.regenmd.com/
    gr v bf
    -

  4. #4
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    Original geschrieben von Kassandra
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß das jemand wirklich macht

    Erinnert mich an einen japanische Film, in dem eine Frau Embryonen ißt, um jung zu bleiben. Also, im wahrsten Sinne des Wortes eine Frischzellenkur
    Naja. Die Frischzellenkur mit tierischen Zellen ist ja nicht neu.

    Und schon Mitte der 80er brachte der Stern einen Bericht, wie alte Männer sich in China mittels Henkelmann die abgetriebenen Föten aus Kliniken abholen, um eine verjüngende Suppe daraus zu kochen. Igitt.

    Laut IPPF werden weltweit jährlich 50 Millionen Kinder abgetrieben.
    Spielt da eine solche Frischzellenkur wirklich noch eine Rolle?

    China: Embryonen als Rohstoff
    Vor gut einem Jahr berichtete die "Chinesische Handelszeitung", dass in der kantonesischen Küche abgetriebene menschliche Föten verwendet würden. Die Zeitung zeigte Bilder von servierfertigen Suppenschüsseln, in denen mehrere Zentimeter große Föten schwammen. Ein geschmackloser Scherz? Tatsächlich liegen beim Europäischen Patentamt (EPA) in München mehrere Patentanträge chinesischer Erfinder vor, die ganz unverblümt mit dem "Rohstoff Embryo" umgehen: Durch den Patentantrag CN1105670 eines chinesischen Antragstellers etwa soll ein Verfahren geschützt werden, mit dem bei Müttern "Wehen zur Gewinnung von Rohmaterial" eingeleitet werden kann. Das Rohmaterial ist die Haut der Föten, die zu reinem Kollagen verarbeitet und zur Wundheilung eingesetzt werden soll. Drei weitere Erfinder aus China wollen sich die "Injektion eines ganzen Embryos und Vorbereitungstechnologie" schützen lassen. Ihr Rezept: 300 Gramm Embryo, sieben Gramm Kochsalz und 0,7 Liter Wasser. "Das Produkt hat einen hohen Gehalt an aktiven Inhaltsstoffen, die leicht vom menschlichen Körper absorbiert werden", heißt es unter der Patentnummer CN1279956. Ein ähnliches Verfahren hat ein weiterer Antragsteller aus China entwickelt, der alle Arten von Embryonen, auch tierische, zu "Kapseln, Pillen, Tabletten, Pudern, Brausetabletten, Getränken, Sirup oder Tropfen" verarbeitet sehen möchte. Und schließlich möchte der Erfinder Ren Chunyan in seinem Patentantrag Nummer CN1241631 die Klontechnik einsetzen, um massenhaft Embryonen zu züchten, denen dann Gewebe und ganze Organe für die Transplantation entnommen werden könnten. Damit die geklonten Embryonen ihren Müttern nicht wieder entrissen werden müssen, beschreibt Ren Chunyan, dass man sie auch im Körper von anderen Tieren oder in Vogeleiern weiterwachsen lassen könne, bis sie reif zur Organentnahme seien. (FAZ, 4.10.02) (sb)

    Der Embryo als Wirtschaftsware
    Das Medical Research Council (MRC) möchte langfristig über rund 4.000 Linien embryonaler Stammzellen in seiner Stammzellbank verfügen. Um diese Zelllinien zu schaffen, sind nach bisherigen Erfahrungen zwischen vierzigtausend und vier Millionen Embryonen nötig. Um die notwendige "Embryonenzulieferindustrie" zu schaffen, sollen dem MRC zufolge in Großbritannien in den nächsten Jahren die Zentren für künstliche Befruchtung umorganisiert werden. Sie sollen ihre Arbeit den Bedürfnissen der Stammzellforscher anpassen, damit der Rohstoff Embryo sich später, zum Ersatzgewebe transformiert, auch als verkäufliches Therapeutikum eignet. Das MRC möchte, daß die Kliniken alle Embryonen künftig nach einer Wirtschaftsrichtlinie der Europäischen Union erzeugen. Die Richtlinie hat den Namen "Good Manufacturing Practice", kurz GMP, und sorgt für besonders saubere Labore und einen aufwendigen Schutz vor Viren, wie sie in der Medikamentenherstellung üblich sind. Bei herkömmlichen künstlichen Befruchtungen, die der Fortpflanzung dienen, sind solche Vorkehrungen nicht unbedingt nötig, denn den Müttern werden ja ihre eigenen Eizellen befruchtet wieder eingepflanzt. Werden die Vorstellungen der MRC umgesetzt, entstünden erstmals Menschen nach den Regeln der Erzeugung von Wirtschaftsgütern. Allmählich werden die Konturen einer globalen Embryonenindustrie sichtbar. Neben Großbritannien profiliert sich Asien als Bioparadies der unbegrenzten Möglichkeiten. Singapur hat jüngst das therapeutische Klonen gestattet. In Indien haben bereits zwei international tätige Unternehmen Niederlassungen in der Nähe von Reproduktionskliniken gegründet. Fünfhundert solcher Kliniken gibt es auf dem Subkontinent, trotz des ohnehin schon enormen Bevölkerungswachstums steigt die Nachfrage nach künstlicher Befruchtung stark an, um gezielt männlichen Nachwuchs sicherzustellen. Auch Saudi-Arabien ist jüngst in die Embryonenforschung eingestiegen. Die Begründung: Die Gewebezucht könne eines Tages das Öl als Wirtschaftsfaktor Nummer eins ablösen. (FAZ, 17.9.02) (sb)

    und mehr http://www.gen-ethisches-netzwerk.de...EDIZIN154.HTML

  5. #5
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    Geändert von boyfrank (03.05.09 um 17:17:17 Uhr)
    -

  6. #6
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    Ich glaube, der ganze Hype wurde von einem japanischen Horrorfilm ausgelöst, der zwar komplett erfunden ist, aber die Leute trotzdem voll drauf abgehen.
    (Nein, den Titel weiss ich nicht mehr)
    ****************

  7. #7
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    Glaub ich nicht.
    Die Beauty ist ja auch nur Zweitrangig.
    Die Medizin ist das, was hier der eigentliche Punkt ist.
    Ähnliches wurde schon verfilmt:
    Berufungsgericht sagt "Ja" zu "Designer-Baby"
    09.04.2003
    Zellen des Nabelschnurblutes sollen Thalassämie eines Vierjährigen heilen

    Ein Gericht hat die Zeugung eines "Designer-Babys" in Großbritannien erlaubt. Damit wurde ein früheres Urteil des Obersten Britischen Gerichtshofes aufgehoben. Die Zellen des Babys sollen den vier Jahre alten Sohn der Eltern heilen können. Der Sohn leidet an der Blutkrankheit Thalassämie, die Zellen des Nabelschnurblutes sollen Heilung bringen. Zusätzlich wurde den Eltern erlaubt, mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik Embryonen auf deren Eignung testen zu lassen.

    Eine Zeit lang können dem Vierjährigen normale Bluttransfusionen helfen. Allerdings fürchten die Ärzte, dass sich dadurch zu viel Eisen im Körper ansammelt. Alternativ soll mit den aus der Nabelschnur des Embryos gewonnenen Stammzellen das Knochenmark erneuert werden, berichtet die BBC . Ein Embryo, der diese Erbkrankheit nicht trägt, muss allerdings erst gefunden werden. Zudem müssen die Eigenschaften des Embryonen-Gewebes jenen des Vierjährigen sehr ähnlich sein. Ob die Mutter nach der Implantation auch schwanger wird, ist fraglich. Kritiker fürchten, dass durch das Urteil alle Voraussetzungen gegeben sind, um "Design-Kinder" zu zeugen.


    Ist aber nur eine Anwendung. Die Möglichkeiten düften unbegrenzt sein. Und man steht noch relativ am Anfang.

    Es ist nur eine Frage der Zeit, wann es sich hier durchsetzt.
    Wieviele Kühe fressen hier z.B. schon gemanipuliertes Futter und wieviele Produkte enthalten schon genmanipulierte Erzeugnisse, obwohl die meisten Bundesbürger dagegen sind.
    Wer das Geld hat und die Arbeitsplätze, der hat auch die Macht.
    Oder auch, erst kommt das Fressen und dann die Moral.

  8. #8
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    Widerlich oder nicht, da lässt sich über nationale & kulturelle Grenzen hinweg prächtig diskutieren.
    Die in westlichen Ländern verbreitete Abfallideologie, wonach alles Unerwünschte möglichst unsichtbar & geräuschlos zu entsorgen ist, teilen nicht alle Mitmenschen. Wir sortieren unseren Müll und gut ist. Mehr will die Öffentlichkeit auch gar nicht wissen. Den Verwertern des Unerwünschten passt das bestens in ihre Geschäftsplanung.
    Hier lockt hohe Rendite.

    In anderen Regionen dieser Welt gehen die Menschen damit ganz anders um. Ihre Kultur versucht die Welt als ganzes, sich gegenseitig Bedingendes, zu begreifen.
    Die nicht verwerteten Restabfälle menschlicher Existenz betragen ein Minimum der unsrigen. Existenzielle Not begründete eine Verwertungskultur. Die Traditionelle Chinesische Medizin ist ein Beispiel. Ähnliches findet man weitverbreitet in Afrika, Südamerika & Ozeanien. Die Frage besser oder schlechter, eklig oder hinnehmbar stellt sich bei der Betrachtung nicht.

    Widerlich, eklig & ähnliche Attribute entspringen eher der westlichen Aufklärung sowie der Möglichkeit es sich leisten zu wollen. Passend gestaltet unser ideologischer Überbau.

    Keinesfalls ist es eine Moralfrage. In der Evolution kommt erst das Fressen, dann kann eine Moral folgen.

  9. #9
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    Zumindest ist mir bei deinem Beitrag der Gedanke nach dem Verbleib der abgetriebenen Föten in D durch den Kopf gegangen.
    Hier gibt es in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliches Bestattungsrecht. So wird ein abgetriebener Fötus z.T. nicht als bestattungsfähig angesehen.
    Einige Bundesländer haben auch einen besonderen Pasus betr. der wissenschaftlichen/medizinischen Verwertung drin. Nur mal zum Überfliegen:

    Bayern: Art. 6 Tot- und Fehlgeburten, Körper- und Leichenteile
    (1) Eine totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm (Fehlgeburt) kann bestattet werden; im übrigen findet Absatz 3 entsprechende Anwendung.
    (2) Für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Feten und Embryonen findet Absatz 3 entsprechende Anwendung.
    (3) Körper- und Leichenteile müssen durch den Verfügungsberechtigten oder, wenn ein solcher nicht feststellbar oder verhindert ist, durch den Inhaber des Gewahrsams unverzüglich in schicklicher und gesundheitlich unbedenklicher Weise beseitigt werden, soweit und solange sie nicht medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen oder als Beweismittel von Bedeutung sind.

    Bremen: §1 Begriff der Leiche
    (2) Keine menschliche Leiche ist eine Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 g, bei der nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes keine der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Lebenszeichen vorhanden war (Fehlgeborenes).
    § 18 Umgang mit Leichenteilen
    (2) Totgeborene und Fehlgeborene, die nicht nach 17 Abs. 1 oder 3 bestattet werden, sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Foeten und Embryonen sind hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu befördern und zu beseitigen.

    Hamburg: § 10 Bestattungspflicht
    (2) Totgeborene Leibesfrüchte mit einem Geburtsgewicht unter 1000 Gramm (Fehlgeburten), die nicht bestattet werden, sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Feten und Embryonen sind hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen, sofern sie nicht für wissenschaftliche Zwecke benötigt werden.

    Mecklenburg-Vorpommern: § 9 Bestattungspflicht
    (1) Leichen sind zu bestatten. Dies gilt nicht für Totgeborene mit einem Gewicht unter 1000 Gramm. Diese Totgeborene sowie Fehlgeborene sind auf Wunsch eines Elternteils zu bestatten. Anderenfalls sind sie von der Einrichtung, in der die Geburt erfolgt ist, hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen, sofern sie nicht rechtmäßig zu medizinischen, pharmazeutischen oder wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden. Satz 4 gilt entsprechend für die Beseitigung von Feten aus Schwangerschaftsabbrüchen und von Körperteilen.

    Thüringen: § 17 Bestattungspflicht
    (1) Jede Leiche muss bestattet werden. Fehlgeborene und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen sind auf Wunsch eines Elternteiles zu bestatten.
    (2) Werden Fehlgeborene und Leibesfrüchte aus Abbrüchen nach der zwölften Schwangerschaftswoche nicht von den Angehörigen bestattet, hat der bei der Geburt oder dem Schwangerschaftsabbruch anwesende Arzt oder die anwesende Hebamme für eien würdige Bestattung zu sorgen. Sie soll als Sammelbestattung erfolgen. Leibesfrüchte aus Abbrüchen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche sowie Leichen- und Körperteile sind hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend einzuäschern oder der Erde zu übergeben, sofern sie nicht zulässigerweise zu medizinischen, pharmazeitischen oder wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.

    Auch das Saarland hat entsprechende Regelungen:
    Als menschliche Leiche gilt ferner der Körper eines Neugeborenen, bei dem nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes,
    unabhängig vom Durchtrennen der Nabelschnur oder von der Ausstoßung der Plazenta
    1. entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche
    Lungenatmung eingesetzt hat (Lebendgeburt) und das danach verstorben ist oder
    2. keines der unter Nr. 1 genannten Lebenszeichen festzustellen war, das Geburtsgewicht
    jedoch mindestens 500 g betrug (Totgeburt).
    Eine Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 g, bei der nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes keines der unter 1. genannten Lebenszeichen festzustellen war (Fehlgeburt), gilt nicht als menschliche Leiche.

    § 25 Bestattungspflicht
    (1) Jede Leiche muss bestattet werden.
    (2) Eine totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm (Fehlgeburt) kann auf ausdrücklichen Wunsch eines Elternteils bestattet werden. Anderenfalls ist sie von der Einrichtung, in der die Geburt erfolgt ist, hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen, sofern sie nicht rechtmäßig zu medizinischen, pharmazeutischen oder wissenschaftlichen Zwecken verwendet wird oder als Beweismittel von Bedeutung ist. Satz 2 gilt auch für eine totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm (Fehlgeburt) außerhalb von Einrichtungen. Bezüglich der Verpflichtung zur sachgerechten Beseitigung gilt in diesen Fällen § 14 Abs. 2 entsprechend.

    Wie es hier in Hessen ist, hab ich jetzt nicht gefunden, aber die wenigsten Frauen, die z.B. abtreiben, werden den Fötus dann beerdigen wollen.

    Die derzeit praktizierte "schickliche Beseitigung" geschieht nach Auskunft des Gesundheitsministeriums bei Ungeborenen unter 500 Gramm durch Verbrennung. Feten und Embryonen werden der Pathologie übergeben und anschließend mit Klinikmüll verbrannt. Einige Kliniken sammeln die Asche und bestatten sie laut Vereinbarung mit den Friedhöfen. Eine solche Vereinbarung haben bereits 40 Prozent der befragten Krankenhäuser geschlossen, weitere haben eine solche angekündigt. Immerhin 89 Prozent bieten heute schon den Eltern die Gelegenheit, ihr Ungeborenes würdevoll zu bestatten.

    Fazit ist aber, das mit dem Bestattungsrecht in manchen Bundesländern die Möglichkeit der medizinischen, pharmazeutischen oder wissenschaftlichen Verwertung von abgetriebenen Feten schon vorauseilend vorgesehen wurde.

    Die klaren Worte des saarländischen Bestattungsrechts und die Praxis der Krankenhäuser macht eines klar. So traurig das auch ist. Wir reden hier von menschlichem Müll.

  10. #10
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    Ich empfehle das Buch " der zweite Gral", da geht es um genau dieses Thema. genau dieses Thema

    Gruß

    Caro.
    Jede wird irgendwann mal fett.
    Und arm sein ist keine Schande.
    Und ausserdem: was will ich ??
    \"Lieber jung sterben oder in Würde und faltig alt werden\"???

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