Jaja, dieses Thema verfolgt mich auch seit Monaten. Neben unserem vermieteten Mehrfam.-Haus, steht auch auf dem Nachbargrundstück so ein Prachtbaum, der alles vollaubt auf unserem Grundstück und bestimmt beim nächsten Sturm Ärger macht. Da auf mehrere nette Briefe der Besitzer nicht reagiert hat, haben wir unseren Anwalt eingeschaltet. Ich kann nur sagen: die deutsche Rechtsprechung ist mal wieder eindeutig uneindeutig, aber ein Recht hast Du nicht! Es sei denn, der Baum ist krank und morsch. Ansonsten gibt es Urteile, die da besagen, wenn der Baum schon Jahre steht, hat sich so eine Art Gewohnheitsrecht daraus entwickelt. Wenn ich also da einziehen würde, und der Baum steht schon 5 Jahre, habe ich Pech gehabt, dann hätte ich schon vor 5 jahren reagieren müssen. Da hat mir leider das Haus noch nicht gehört, insofern hat mich der Baum nicht gestört. Jetzt lache bitte nicht, das ist ernstgemeint, unser Anwalt hat mir Präzedenzfälle vorgelegt. Am besten versuchst Du, Dich mit dem Nachbarn zu einigen, da alles gerichtliche ausgehen kann wie das Hornberger Schießen. Unser Nachbar hat leider überhaupt keine Lust, Geld oder Arbeit in diesen Baum zu investieren, und schlug unsvor, störende Zweige doch selber abzuschneiden. Dies darf natürlich nur außerhalb der Wachstumsperiode im Herbst erfolgen. Wenn ich das dann unfachgemäß mache, und der Baum schmeißt das Laub, tja, wahrscheinlich bin ich dann regreßpflichtig. Mann, ich rege mich schon wieder auf, wenn ich darüber nachdenke. Eine Hilfe ist das aber leider nicht wirklich für Dich...