Die Quittung sollte man immer dabei haben, falls man zur Vertretung muss, bzw. wenn der Hausarzt im Urlaub ist. Ansonsten braucht man nach wie vor IMMER eine Überweisung und die Quittung (wenn man denn in dem Quartal die Praxisgebühr schon gezahlt hat) muss man ZUSÄTZLICH mitnehmen.

LG Elke