Hallo Malve,

ich denke, da greift die Private Haftpflichtversicherung deiner Freundin.

Sollte sie eine abgeschlossen haben, sofort den Schaden dort melden.

Sooo schlimm find ich persönlich das ganze jetzt aber auch nicht, es ist ja kein Mensch körperlich zu Schaden gekommen

Wenn die Skulpturen künstlerisch soo wertvoll gewesen wäre, hätte ich sie gar nicht jemand anderem zur Aufbewahrung gegeben

Eine Entschuldigung und Wiedergutmachung ist natürlich trotzdem fällig.