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Thema: Fragen zum Mietvertrag

  1. #1
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    Standard Fragen zum Mietvertrag

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    Hallo ihr Lieben,

    ich hab da eine Frage zu zwei Unterschriften auf einem Mietvertrag. Wenn mein Freund jetzt mit unterschreibt, an was bindet er sich alles? Ist die Unterschrift nur pro forma, muss er sich ummelden, einen Zweitwohnsitz anmelden???

    Der Hintergrund ist der, das ich eine Wohnung anmieten möchte, für mich alleine. Hab dem Vermieter am Samstag erklärt, das mein Freund oft da ist, aber nicht bei mir wohnt etc. Eben rief er an und meinte, das er nur zwei Unterschriften auf dem Mietvertrag akzeptiert wegen den Nebenkosten etc. Ist ja auch irgendwie verständlich.

    Nun möchte mein Freund aber nicht unterschreiben weil er nicht weiß, an was er sich dann bindet.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Danke und liebe Grüße

    Melli

  2. #2
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    Ich würde sagen, das Meldeamt kontrolliert keine Mietverträge. Wie es rechtlich ist, weiß ich allerdings nicht, ob man sich anmelden muß, wenn man eine gewissen Anzahl von Tagen in einer Wohnung verbringt.

    Er bindet sich mit seiner Unterschrift an den Vertrag und die dadurch entstehenden Pflichten.

  3. #3
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    Mit seiner Unterschrift unter dem Mietvertrag würde dein Freund die Wohnung genauso anmieten wie Du. Rein rechtlich ist er dann ebenfalls Mieter dieser Wohnung und in gleichem Maße haftbar bzw. verantwortlich.
    Ich finde das Anliegen deines neuen Vermieters etwas ungewöhnlich und würde es ablehnen.
    Ich finde es auch nachvollziehbar, dass dein Freund nicht unterschreiben will. Er will ja nicht mit Dir zusammenziehen.

    Wenn eine alleinstehende Person jeden abend Besuch von Freunden hat, ständig jemanden bei sich übernachten lässt etc., dann ist immer noch nur diese eine Person Mieter der Wohnung. Aber kein Vermieter kann Besuche verbieten.

    Ich weiß ja nicht wie dein neuer Vermieter abrechnet. Normalerweise sollte dies über den Verbrauch geschehen. Anscheinend gibt es keine separaten Wasserzähler und daher wird der gesamte Verbrauch auf die Anzahl der Mieter umgelegt.
    Dass kann sowieso nie gerecht sein, da sich der eine 3xTag duscht und der andere nur 1xWoche badet.

  4. #4
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    Der Vermieter wird das als Sicherheit ansehen. Wenn einer evtl. mal nicht zahlungsfähig ist, dann ist es vielleicht der andere. Einen anderen Grund wird das sicher nicht haben.
    Ich hätte aber auch etwas dagegen, mich vom Vermieter unter Druck setzen zu lassen. Das fängt ja gut an.
    Ansonsten könnte dein Freund die Wohnung als Zweitwohnsitz angeben, woraus sich m. E. keine Nachteile für ihn ergeben.
    Liebe Grüße,
    anguis :-)

  5. #5
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    Original geschrieben von anguis
    Das fängt ja gut an.
    Das sehe ich auch so.

    Mieterrechte:
    Besuchsverbote sind sittenwidrig und damit nichtig, egal, ob sie im Mietvertrag stehen oder ob der Vermieter dem Besuch eines Mieters persönlich den Zutritt zur Wohnung untersagt.

    Ausnahmen kann es allenfalls für Personen geben, die in der Vergangenheit im Haus randaliert oder andere Hausbewohner gestört und belästigt haben.

    Ansonsten sind Kaffeebesuche von Bekannten, nächtliche Damen- oder Herrenbesuche oder mehrwöchige Besuche von Freunden und Verwandten zulässig. Der Vermieter muss nicht einmal um Erlaubnis gefragt werden, es sei denn, der Dauerbesucher entpuppt sich als Untermieter und bleibt monatelang.

    Da dein Freund aber seine eigene Wohnung hat, ist sicherlich nicht davon auszugehen, dass er sich für Monate permanent bei Dir aufhalten wird.

    Etwas anderes ist es, wenn man einen Teil der Wohnung untervermietet oder dauerhaft gemeinsam die Wohnung bewohnt.

  6. #6
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    Guten Morgen,

    vielen Dank für eure Antworten Ich habe mich jetzt gegen die Wohnung entschieden, da ich nicht von meinem Freund verlangen kann, das zu unterschreiben, wenn er nur ab und an mal da ist und seinen eigenen Wohnsitz hat. Ich möchte ja auch nicht mit ihm zusammen ziehen, aber das hat der Vermieter anscheinend irgendwie falsch verstanden.

    Danke für eure Antworten.

    LG
    Melli

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