Ich finde es sehr gut das du diese Frage stellst, den gleichen Thread wollte ich auch schon eröffnen!
Hallo!
Ich bräuchte mal Hilfe in Sachen Steuerklassen, Kind auf der Steuerkarte, etc.
Also: Ich gehe ab 15.01.07 in Mutterschutz. Bisland haben mein Mann und ich jeweils die Steuerklasse 4, da wir von den Gehältern nicht groß unterschiedlich sind. Ich habe gut 500 Brutto mehr als er.
Würde sich ein Wechsel im Mutterschutz in andere Steuerklassen lohnen? Und auf wessen Steuerkarte muß das Kind, oder sollte es eingetragen werden?
Fragen über Fragen..
Ich finde es sehr gut das du diese Frage stellst, den gleichen Thread wollte ich auch schon eröffnen!
Hallo!
Während des Mutterschutzes (6Wochen vor und 8Wochen nach der Geburt) erhältst du ja noch Mutterschutzzuschuss vom Arbeitgeber.
Die meisten belassen in dieser Zeit die Steuerklassen noch beim alten und wechseln, wenn sich das Einkommen tatsächlich ändert.
Nimmst du ganz normal deine Elternzeit in Anspruch oder arbeitest du nebenher?
Derjenige, der deutlich mehr verdient, sollte auf die Stkl. III wechseln, der anderen die V nehmen.
Klassisches Beispiel: er arbeitet (Stkl. III), sie ist in Elternzeit daheim ohne weiteres Einkommen (Stkl. V).
Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich formuliert...
Bei Fragen - gerne auch PN!
LG
Christine
Ach ja, das Kind wird auf die Karte mit der Stkl. III eingetragen.
Bei den Steuerklassen IV + IV bekommt jeder ein Kind.
@ karini:
@ Christine: SUPER! Damit hast du wirklich alle meine Fragen beantwortet! Ich danke dir!!!!!
Wir werden das ganz klassische Modell nehmen. Ich bleibe ein Jahr zuhause und werde danach halbtags arbeiten gehen.
Ach, doch noch eine
Wann genau sollten wir uns ummelden?
Hallo!
Freut mich, dass es dir weiterhilft!
Wie ummelden? Die Lohnsteuerklassen wechseln?
Also direkt nach der Geburt jedenfalls das Kind beim Papi eintragen lassen.
Die meisten bei uns wechseln die Steuerklassen, sobald der Mutterschutzzuschuss vom Arbeitgeber ausläuft und der Mann tatsächlich Alleinverdiener ist (also 8 Wochen nach Geburt).
LG
Christine
Seit wann? Ein Kind durch 2 gibt meines Wissens höchstens 2 halbe Kinder.Original geschrieben von Christine_0304
Ach ja, das Kind wird auf die Karte mit der Stkl. III eingetragen.
Bei den Steuerklassen IV + IV bekommt jeder ein Kind.
Zudem macht ein Kind wirklich kaum was aus. Die Stkl.3 ist das hauptsächlich Priviligierte.
Hierzu ist es immer praktisch, dass im www mit einem Brutto-Netto-Rechner durchzurechnen.
Ab 2007 soll ja dieses neue Elterngeld in Kraft treten. Glückwunsch dazu.
da hat NdP völlig recht, der kinderfreibetrag ist wirklich lachhaft. er macht sich nämlich nur beim soli und der kirchensteuer bemerkbar. da ich nicht in der kirche bin sind das bei mir ungefähr 2.50 an soli..
Der Kinderfreibetrag macht nicht wirklich viel aus, das stimmt.
Aber bei Lohnsteuerklasse IV+IV wird trotzdem auf jeder Karte ein Kind eingetragen. Das ist einfach so.
Die genaue Begründung müsste ich morgen erst im Steuerlexikon nachlesen...
Das ist leider noch nicht ganz raus. Siehe diese Mail (ich hatte eine Mail an das Bundesministerium geschrieben):Original geschrieben von Nicht_der_Papa
Ab 2007 soll ja dieses neue Elterngeld in Kraft treten. Glückwunsch dazu.
"....vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. September 2006. Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Elterngeldes befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. In der nächsten Woche wird der Gesetzentwurf voraussichtlich im Bundestag behandelt und dann dem Bundesrat zugeleitet.
Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass ich Ihnen keine konkreten Termine nennen kann. Neuigkeiten in Sachen Gesetzentwurf zum Elterngeld werden auf unserer Homepage (www.bmfsfj.de) unter dem Suchbegriff: Elterngeld veröffentlicht. Bitte schauen Sie von Zeit zu Zeit dort nach.
Wenn Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen, soll es zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es gilt dann für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Diese erhalten Elterngeld, nach den dann geltenden Regelungen des Elterngeldgesetzes.
Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren sind, findet weiterhin das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) Anwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx"
Und wenn das wirklich in Kraft tritt, lohnt sich das denn wirklich mit den 3/5? Ich bekomme ja nicht nur die jetzt noch üblichen 300 , sondern 67% vom Nettolohn.
Wir hatten das mit 3/5 kurz nach der Hochzeit gemacht und dann aber wieder ändern lassen in 4/4, weil wir ja wie gesagt relativ gleich verdienen.