Hallo Miet-Profis,

die Wohnanlage in der ich seit ca. 4 Jahren wohne wurde zum 1.1. 2006 verkauft. Der neue Vermieter hat uns Mietern dazu einen Brief geschrieben, Dauerauftrag habe ich geändert, das wars. Heute lag eine Hausordnung im Briefkasten mit einigen meiner Meinung nach blödsinnigen Neuerungen, z.B. es darf keine Wäsche am Balkon aufgehängt werden. laut der alten Hausordnung durfte keine in der Wohnung aufgehängt werden, wegen Schimmelgefahr. Das sehe ich auch ein. Der Wäschetrockenraum im Keller ist relativ klein, deswegen hänge ich meine Wäsche bis zum ersten Frost auf den Balkon und sehe es nicht ein, dies zu ändern.

Kann mir der Vermieter was böses antun?