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Thema: Auto in der Werkstatt-bitte um rechtliche Hilfe!

  1. #1
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    Standard Auto in der Werkstatt-bitte um rechtliche Hilfe!

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    Huhu,

    meinen Astra habe ich am Montag zum Opelhändler gebracht, weil urplötzlich aus dem Motorraum so jaulend-quietschende Geräusche kamen, es hörte sich so an, als würde eine Straßenbahn um eine Kurve fahren. Mein Freund war auch dabei, er wußte leider auch nicht, was das sein könnte. Der Werkstattmensch guckte in Motor und meinte sofort wie aus der Pistole geschossen, dass der Zahnriemen gewechselt werden müsse, und dazu wahrscheinlich auch gleich die Wasserpumpe, weil die durch den gewechselten Zahnriemen undicht werden würde oder dies der Grund sein könnte, warum der Zahnriemen kaputt sein könnte...blabla.
    Nunja, der Intervall von 4 Jahren oder 60000 km wäre aktuell sowieso fällig gewesen, also dachte ich mir, alles klar, wechseln wir den Zahnriemen, muß wohl so sein.

    So, ab da ging es los:

    Auto hätte Montag abend fertig sein sollen, bekomme Anruf, Auto wird erst Mittwoch abend fertig. Deswegen hatte ich heute und gestern schon riesige Probleme, weil ich dringend mein Auto gebraucht hätte.

    Vorhin wollte ich es abholen, sehe auf der Rechnung (insg. 450 EUR) den Austausch der Kennzeichenleuchte und eines Rücklichtes im Gesamptpreis von insg.35 EUR!
    Mich hat echt der Schlag getroffen, zum Glück habe ich noch den Werkstattauftrag, in in dem lediglich der Zahnriemen-Austausch drinsteht...

    Da der Meister heute nicht mehr da war und die die Damen vorne an der Kasse nichts machen konnten, brauchte ich die Rechnung nun vorerst nicht bezahlen, der Mechaniker würde mich morgen gleich anrufen und das mit mir klären.

    Soweit, so gut. Ich steig in das Auto, mach ihn an und das Geräusch ist lauter denn je zuvor! Ich bin wieder zurück zu den Damen, die sagten mir dann, ich könne das ja morgen alles am Telefon klären....naja, ok.
    Draussen hab ich dann die Motorhaube mal aufgemacht und meinem Auto mal ne Weile in die Motorhaube gehorcht und nach ein bischen Surfen im Netz weiß ich jetzt, dass es wohl der Keilriemen sein müßte, das Geräusch ist ziemlich eindeutig.

    Was hab ich denn nun für eine rechtliche Handhabe, die Rechnung zu kürzen bzw. muß ich überhaupt was zahlen? Die Lampenreparaturen sehe ich ja nun mal gar nicht ein, die Wasserpumpe auch nur bedingt, weil die im Werkstattauftrag auch nicht vermerkt wurde und jetzt hab ich nen neuen Zahnriemen, der mein Geräuschproblem nicht gelöst hat....


  2. #2
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    jaja, das machen die gerne haben sie bei mir (da ging es aber um was anderes) auch gemacht.
    Also, dass beim Keilriemenwechsel kurz danach die Wasserpumpe verreckt ist nicht ungewöhnlich, da hat er Dir also keinen Mist erzählt, der Austausch macht Sinn
    Aber, dass sie Dir da irgendwelche Lampen wechseln, dagegen würde ich mich auflehnen. Das mindeste ist, dass Du nur die Birne zahlst, nicht die Arbeitszeit! So hab ich das damals geregelt. Fakt ist, Du MUSST eine Kennzeichenbeleuchtung (und auch Rücklicht)haben - das erklärt Dir der nette Verkehrspolizist sicher gerne, während er Dir eine Knolle schreibt aber wenn Du das nicht beauftragt hast und die sich nicht bei Dir rückversichern (evtl. telefonisch), ob sie das machen sollen, dann würde ich nicht einsehen, dass ich das bezahlen soll (mit dem Argument, dass ich die Birnen selber wechseln kann und dass es eben MEIN Problem ist, wenn die polizei mich deswegen anhält).
    Wie Du das mit der Pumpe lösen willst - überleg es Dir. Wenn Du eingewilligt hast, dass die mitgetauscht wird: OK....

    achso, nach einem Wechsel kann es erstmal weiterquietschen... aber nicht lange. Deswegen würde ich ihn aber auch mal fragen.

  3. #3
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    Hallo,

    ich würde sagen, der Werkstattmensch hat etwas voreilig gehandelt. Wenn es wirklich nur der Keilriemen ist, hätte er das hören müssen.

    Vermutlich hat er es einfach auf den Zahnriemen geschoben, weil der eben bei 60.000 km bzw. im 4. Jahr beim Opel Astra fällig ist.

    Zahnriemen ersetzen geht immer einher mit Wasserpumpe ersetzen. Da kann man praktisch nicht aus.

    Wurde denn auch eine Inspektion gemacht?

    Wenn die Inspektion dabei war, finde ich 450,-- EUR sehr günstig.

    War denn die Kennzeichenbeleuchtung und das Rücklicht kaputt?

    Dass die instand sein müssen, hat die Sapho ja schon erklärt.

    Darüber streiten wäre wohl müsig. Ist ja auch ein Sicherheitsfaktor.

    Eigentlich muss sich der Mechaniker jeden Auftrag vom Kunden unterschreiben lassen, er kann nicht einfach so irgendwas ersetzen, ohne den Kunden zumindest telefonisch darauf aufmerksam zu machen und das mit ihm abzuklären.

    Fakt ist aber auch: Zahnriemen (und somit auch Wasserpumpe) war fällig, die Birnen waren kaputt ... dass er den Keilriemen nicht erkannt hat, ist Schlamperei.

    Sei froh, dass Zahnriemen und Wasserpumpe pünktlich ersetzt wurden, hättest Du das Intervall übersehen und einen (Motor-)Schaden, dann wäre die Summe wohl das 10fache des jetzigen Rechnungsbetrages.

    Ein Auto ist leider eine Sparbüchse.

    Mir steht der 60.000 km Intervall im Dezember bevor ... Aber da kann man nun mal nicht aus.

    Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum Du die Rechnung kürzen solltest.

    Der Werkstattmann hat zwar ein paar Fehler gemacht ....

    er hat Dir nicht gesagt, dass Zahnriemen und Wasserpumpe gemeinsam ersetzt werden müssen.

    dass er eine Arbeit ausführt, die zwar notwendig ist, diese aber nicht mit Dir abgesprochen hat

    dass er den Keilriemen - vermutlich(!) das eigentliche Problem - übersehen hat.

    ... aber: diesen Ausgaben wärest Du so oder so nicht entkommen.

    LG
    Maureen
    "Was ich morgen kann besorgen, hat auch Zeit bis übermorgen!"

  4. #4
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    Hallo Green Tea,

    war Dein Freund dabei, als der Mechaniker ins Auto guckte? Dein Auftrag lautete schließlich darauf, die Geräusche zu beseitigen. Dass es der Zahnriemen ist und der wohl auch im Auftrag schriftlich vermerkt wurde, kam vom Mechaniker, nicht von Dir. Von daher würde ich sagen, Du kannst (kostenlose) Nachbesserung verlangen, da dein Auftrag nicht ausgeführt wurde. Dafür wäre es natürlich vorteilhaft, wenn man irgendwie den Wortlaut Deines Auftrags bezeugen könnte. Erstmal würde ich aber mit dem Meister sprechen, vielleicht ist er ja kooperativ.

    Die Lampen würde ich persönlich aus Prinzip nicht bezahlen, auch wenn ich sie brauchen könnte, aber so ein Vorgehen geht ja gar nicht, das finde ich sehr unseriös Ich bin ziemlich sicher, dass Du sie nicht bezahlen musst. Dann können die die Lampen aber natürlich auch wieder entfernen.

    Viele Grüße,
    Kukuschka

  5. #5
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    Dankeschön für Eure Hilfe!

    also, das mit der Wasserpumpe ist dann wohl klar, da werd ich um den Austausch bzw. die Bezahlung wohl nicht drumrumkommen...

    also, eine Inspektion war da nicht dabei, es ging ja bloß um die Geräusche bwz. den Zahnriemenwechsel.

    Ob die Lampen tatsächlich kaputt waren, kann ich nicht sagen. Ich weiß, das die natürlich gehen müssen im Straßenverkehr, aber ich finde es unter alles Sau, das die das ohne meine Zustimmung machen, weil ich wegen sowas nie in die Werkstatt mußte, weil ich Freunde habe, die sowas mal kurz machen können, aber für weitaus weniger als 35 EUR.

    PS: Es ist übrigens ein riesengroßer Opel-Vertragshändler und keine kleine Klitsche gewesen....

  6. #6
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    Je größer, desto .... größer auch das Kommunikationsproblem

    Auch ohne Inspektion ist der Preis angemessen.

    Wegen der Lampen kannst Du sicher was machen. Du hast das nicht in Auftrag gegeben und wie er selber ja eigentlich wissen müsste, muss er das vorher mit Dir - als Kunden - absprechen. Wenn er sich querstellt, verweise auf dem ihm vorliegenden Auftrag, und dass Du für das Ersetzen der Lichter nicht unterschrieben hast.

    Lichter wieder entfernen, finde ich jetzt nicht unbedingt die beste Iddee.

    Aber man kann sich da sicher einigen.
    "Was ich morgen kann besorgen, hat auch Zeit bis übermorgen!"

  7. #7
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    Original geschrieben von Maureen
    Lichter wieder entfernen, finde ich jetzt nicht unbedingt die beste Iddee.
    Also schick fände ich das jetzt auch nicht, aber bei so einem Vorgehen hätte selbst mein Großmut ein Ende

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