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Thema: Scheiße GEZ hat wer Erfahrung mit der Verjährung??

  1. #1
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    Standard Scheiße GEZ hat wer Erfahrung mit der Verjährung??

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    Hi zusammen,

    meine Eltern zahlen brav und regelmäßig! Aber sie haben das Auto privat und über die Firma. Sie dachten, dass es reicht das sie dann auch privat zahlen.

    Heute stand die GEZ vor der Tür und jetzt haben die dummerweise unterschrieben dass Sie ab 1998 nachzahlen.

    Aber nach 3 Jahren verjähren doch die Ansprüche.

    Was nun? Hat es Sinn die GEZ darüber zu informieren, dass dieser Anspruch nicht rechtens ist und nur 3 Jahren nachzuzahlen?

    Oder bekommt man die Iditioten dann nie mehr von der Backe?

    Danke!!

    VG Biene
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  2. #2
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    deswegen mache ich denen von der GEZ gar nicht erst auf bzw. verweise sie freundlich auf mein Wohnrecht und bitte sie meine Fußmatte wieder zu verlassen
    und unterschreiben würde ich schon dreimal nichts...

    btw. der Anspruch verjährt nach 4 Jahren
    Liebe Grüße, Silvie

  3. #3
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    1998? Halleluja, das wäre aber eine feine Rechnung geworden

  4. #4
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    Original geschrieben von KatinkaRosenrot
    1998? Halleluja, das wäre aber eine feine Rechnung geworden
    Ich bin ja kein Anwalt, aber ohne einen Widerspruch oder Widerruf können sie sich kaum auf Verjährung berufen, wenn sie die Forderung schon mit ihrer Unterschrift anerkannt haben.

    Hier http://www.kef-online.de/inhalte/ber...viertes_7.html
    steht folgendes:
    Tz. 165
    Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Rundfunkgebühren (§ 4 Abs. 4 RfGebStV) ist seit dem 1.4.2005 von 4 Jahren auf 3 Jahre reduziert worden. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe erwartet dadurch jährliche Mindererträge von 4 Mio. Euro.

    Allerdings beruft sich die GEZ gerne auf das VGH-Urteil aus dem Jahre 1996:
    Verwaltungsgerichtshof München (v. 3.7.1996 - 7 B 94.708)
    Die Berufung auf Verjährung ist wegen unzulässiger Rechtsausübung regelmäßig dann ausgeschlossen, wenn der Rundfunkteilnehmer pflichtwidrig die Geräte nicht anmeldet und sich dadurch einen Vorteil verschafft hat.“ Dies setzt allerdings mMn. ein wissentliches Nichtanmelden voraus.
    Auch interessant dazu http://www.gez-abschaffen.de/auswirk...s-rfgebstv.htm

    Auf jeden Fall freut sich der Eintreiber, denn der bekommt 50% der Nachzahlung als Provision.

  5. #5
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    I. Grundsätzlich verjähren Gebührenansprüche der GEZ nach § 4 Abs. 4 des (neuen) Rundfunkgebührenstaatsvertrages nach 3 Jahren, da nunmehr die regelmäßige Verjährungspflicht des BGB gilt. Vor dem 01.04.2005 betrug die Verjährungsfrist 4 Jahre.
    Grundsätzlich beginnt die Verjährung nach § 199 Abs 1 BGB wie folgt:

    (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
    1. der Anspruch entstanden ist und
    2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person
    des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen
    müsste.

    Hier ist grds. die neue Verjährungsfrist von 3 Jahren einschlägig, da sich der Sachverhalt nach dem 01.04.2005 zugetragen hat.
    Also: Widerspruch einlegen, mit der Begründung das man zur Unterschrift gedrängt wurde; freiwillig hätten deine Eltern das ja nicht gemacht, aber so zwischen Tür und Angel fühlen sich einige ja schon mal dazu verpflichtet, den ******* von der GEZ alles zu unterschreiben.
    "At this moment, there are 6,470,818,671 people in the world. Some are running scared. Some are coming home. Some tell lies to make it through the day. Others are just now facing the truth. Some are evil men, that war with good. And some are good, struggling with evil. 6 billion people in the world. 6 billion souls. And sometimes, all you need is one."

  6. #6
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    GEZ...pah alles Betrüger und Abzocker....VERBRECHER!!!!
    Ich würd bei denen nie was unterschreiben, wenn sie vor der Tür stehn. Geschweige denn überhaupt Tür aufmachen oder besser noch die Deppen reinlassen.

    Jetzt wo deine Eltern schon unterschrieben haben siehts denk ich mal nicht so gut aus.....
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  7. #7
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    Original geschrieben von slayerette.


    Also: Widerspruch einlegen, mit der Begründung das man zur Unterschrift gedrängt wurde; freiwillig hätten deine Eltern das ja nicht gemacht, aber so zwischen Tür und Angel fühlen sich einige ja schon mal dazu verpflichtet, den ******* von der GEZ alles zu unterschreiben.
    Genau das ist mein Plan. Mal schauen ob's wirkt.


    @NdP
    Danke für die vielen Links. Das mit den 3 Jahren hatte ich gelesen aber so handfest hatte ich es noch nicht.
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  8. #8
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    Wenn ich schon das Wort GEZ höre

    Bei uns standen die 3 Tage nach dem Einzug in unsere neue Wohnung vor der Tür( wir hatten auf unseren Hausmeister gewartet und deshalb aufgemacht, Leider...) Jedenfalls war unser Fernseher nicht mal ausgepackt und schon wurde uns mit hohen Strafen gedroht wenn wir uns nicht anmelden...ich also diesen dummen Vertrag unterschrieben, natürlich gab es von dem auch keine Aufklärung das manche Leute befreit sind...also hab ich inzwischen 2 Jahre umsonst bezahlt ( selbstverständlich zahlen DIE nichts zurück!!!) Jetzt bin ich endlich befreit von der Bande

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