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Thema: Rückgabe bei Ware außerhalb der Frist

  1. #1
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    Standard Rückgabe bei Ware außerhalb der Frist

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    So, jetzt nochmal in der richtigen Abteilung!!! Das passiert wenn man mehrere Dinge gleichzeitig macht!!! :-)

    Hallo zusammen,

    hab mal ne Frage:

    Also wenn ein Kunde die Ware an uns nach der Zahlungserinnerung zurückschickt, ist diese ja vom Rückgaberecht ausgeschlossen, da die Frist von 14 Tagen um ist! Wir haben es bis jetzt so gemacht, dass wir dem Kunden dann eine Frist gesetzt haben, bis wann der Geldbetrag auf dem Konto sein muss und sobald bezahlt wurde haben wir die Ware rausgeschickt! Nur die meisten wollen dann nicht mehr bezahlen.


    Wißt Ihr wie Versandhäuser oder so das machen? Ich war leider noch nicht in der Situation!

    Liebe Grüße

  2. #2
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    hallo,
    ich würde die zahlungsarten ändern bei solchen kunden,dann nicht mehr auf rechnung sondern blos noch nachnahme und vorkasse anbieten. dann hast du so einen ärger nicht mehr.


    LG Nicci
    PS:ich habe auch schon ab und an was nach der frsit zurückgeschickt,unbenutzt,ungetragen und mit etikett versehen.
    hat bisher nochniemand theater gemacht.
    man kann ja mal die frsit vergessen,14 tage gehen ja schnell rum.

  3. #3
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    Ja bei ein paar Tagen kein Thema, aber nicht wenn ne Zahlungserinnerung raus ist, also das finde ich sowohl als Kunde als auch als Dienstleister unverschämt!!! Wenn ich zu schusselig bin und mir das angemahnt wird, selbst schuld!!!!

    Sorry für die hartenm Worte :-), aber manche Kunden lassen sich echt Dinge einfallen, da fällt einem nichts mehr ein!

    War also nicht persönöich gemeint Sunnygirl!!! :-)

    Liebe Grüße

  4. #4
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    hallo,

    nee ich nehm das nicht persönlich.
    mir ist es auch nicht oft passiert,ich schick eigentlich immer alles direkt zurück :-)
    nur wenn man mal im urlaub war oder sonst wie was unterging.

    also,wenn du die ware aber doch zurück bekommen hast,originalverpackt und unbenutzt,dann ist die soch wieder in deinem besitz.
    ich persönlich würde es wirklich so machen,weil es kann ja tatsächlichmal vorkommen,das du diese kunden im auge hältst und wenn die das öfter als zweimal machen,schick denen halt die ware erst wenn sie bezahlt haben.
    ichglaube nicht das sich da irgendwas anderes machen lässt wenn die die ware nicht mehr haben wollen.
    ausserdem wäre der aufwand doch sowieso viel zu gross,die ganze anmahnerei,portokosten etc.
    verstehst du was ich meine?
    nach zweimal dem selber vorfall,kurzer prozess und fertig.

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