Hallo

mir ist gerade aufgefallen, daß bei meiner Bestellung beim Bundesministerium ausgerechnet die Broschüre vergriffen ist, die ich am meisten benötige, nämlich die "TEILZEIT, alles, was recht ist".

Anscheinend wird gerade eine Neuauflage geplant oder was auch immer, und ich bräuchte eigentlich nur zwei Fragen beantwortet:

Steht dort etwas drin, was ich wissen muß, wenn mein alter AG mir evtl. eine neue Stelle anbietet, und ich einen neuen AV unterschreiben soll.

Wenn mein alter AV noch Gültigkeit besitzt, wieso sollte ich überhaupt einen neuen AV unterschreiben müssen?
Kann ich mich dagegen wehren? Vor allem, wenn der neue AV befristet sein soll. (ich denke jetzt an Länge der Betriebszugehörigkeit, Verfallbarkeit der Ansprüche im Hinblick auf Betriebsrente, Kündigungsfristen, Tarifgruppen etc.)

Ich bräuchte relativ bald (bis ca. Mitte nächster Woche) Bescheid. Oder gibt es eine öffentliche Hotline oder auch Außenstelle, wo man so etwas in Erfahrung bringen kann?

LG Vania