Man kann den kompletten Urlaubsanspruch bekommen. Auch bei Kündigung zum 31.08. oder so.
Allerdings hat man dann den Jahresanspruch erhalten und erhält beim neuen Arbeitgeber (rein gesetzlich) keinen (Rest)Urlaubsanspruch mehr.

Meist ist es so:
Wechselt man den AG, nimmt man den teilweisen Urlaubsanspruch.

Endet das Arbeitsverhältnis z. B. wegen Schulbesuch, wird der gesamte Anspruch gewährt.