Die 3 Std. stehen übrigens im Gesetz §12.
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/index.html
http://www.aus-innovativ.de/media/ArbeitaufAbruf.pdf
Insgesamt könnte es schwierig werden, eine Arbeit auf Abruf zu realisieren, wenn Du gleichzeitig für die Betreuung deiner Kinder Sorge tragen musst.
Wie eine mögliche spätere ALG Zahlung aussieht kann ich Dir nicht so genau sagen, aber normalerweise erfolgt die nach dem zuletzt verdienten Gehalt.
Andererseits wärst Du in Arbeit und könntest Dich in Zukunft aus einer besseren Position heraus weiter bewerben.