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Thema: Krankenkassengebühr - Frage

  1. #11
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    Original geschrieben von KaoZmouZe
    Wenn Du eine ÜW vom Hausarzt mitbringst, musst Du nicht bezahlen.
    Ja, die Lösung bringt sie aber auch nicht weiter, es ist ja nun völlig egal, WO sie die Praxisgebühr entrichtet, das sie die nur einmal zahlen muß, is ja eh klar. Sie kann sich aber hierbei genauso gut ne Überweisung vom Gynäkologen zum Hausarzt geben lassen, wenn sie da noch hinmüßte wegen Krankheit etc.

    Ich denke, dark angel geht es darum, die Gebühr ÜBERHAUPT zu bezahlen, wenn sie doch eben nur zu den Vorsorgeuntersuchungen muß und sosnt nicht krank ist.

    M.M.n. düfte der Frauenarzt für die normale Vorsorge keine Gebühr verlangen. Ich habe auch schon dort normale Vorsorgeuntersuchungen (also nicht wegen Schwangerschaft) machen lassen und mußte nichts bezahlen, weil es ja nur ne reine Vorsorge ohne Behandlung war. Und da ich nirgendwo anders mehr hinmußte in dem Quartal, habe ich dann auch gar keine Gebühr in dem quartal zahlen müssen.

  2. #12
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    bei mir wars wie bei nailing.. zahlst du die 10euro nicht, dann bekommst du keine einzige frage beantwortet. gut, dies kann von arzt zu arzt verschieden sein, aber ich wollte es mir mit meiner ärztin nicht verscherzen.
    nachdem man als schwangere ja doch ab und zu mal fragen hat, habe ich diese 30 euro zusätzlich auch in kauf genommen.

    lg
    kruemel
    was wirklich zählt, ist unsichtbar ...

  3. #13
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    Original geschrieben von Kruemel
    bei mir wars wie bei nailing.. zahlst du die 10euro nicht, dann bekommst du keine einzige frage beantwortet. gut, dies kann von arzt zu arzt verschieden sein, aber ich wollte es mir mit meiner ärztin nicht verscherzen.
    nachdem man als schwangere ja doch ab und zu mal fragen hat, habe ich diese 30 euro zusätzlich auch in kauf genommen.

    lg
    kruemel
    Hallo

    genau so wars bei mir auch! Ich habe deshalb auch lieber gezahlt.

    Viele Grüße
    allure

  4. #14
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    wenn du,wie mir mein fa sagte,ihm keine einzige frage stellst,also keine beratung in anspruch nimmst,dann musst du nix zahlen.....

    also wir müssen alle zahlen,aber die paar euro.

    warte mal,bis die ganzen untersuchungen kommen,die die kk nicht zahlt,ich sag nur die toxoplasmosetests etc.


    lg

  5. #15
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    Original geschrieben von anouk
    wenn du,wie mir mein fa sagte,ihm keine einzige frage stellst,also keine beratung in anspruch nimmst,dann musst du nix zahlen.....

    also wir müssen alle zahlen,aber die paar euro.

    warte mal,bis die ganzen untersuchungen kommen,die die kk nicht zahlt,ich sag nur die toxoplasmosetests etc.


    lg
    Eigentlich ist es nicht korrekt, denn

    Welche Untersuchungen sind zuzahlungsfrei?
    Außerdem sind Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen von der Praxisgebühr befreit. Hierzu gehören:

    *Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.

    Die sogenannten Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen dienen vor allem der Beratung der Schwangeren und der Überwachung der Schwangerschaft durch Arzt oder Hebamme. Ihr Ziel ist es, zu einem frühest möglichen Zeitpunkt Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf oder drohende Frühgeburten zu erkennen. Nur durch konsequente Vorsorge können dauerhafte Schäden während oder nach der Schwangerschaft verhindert werden.

    Wer die Ärztin oder den Arzt wegen einer Früherkennungsuntersuchung aufsucht, bezahlt keine Praxisgebühr. Nur wenn sich aus der Untersuchung ein Abklärungs- oder Behandlungsbedarf ergibt, werden die zehn Euro Quartalsgebühr fällig.

    Eine Beratung ohne mit dem Arzt zu sprechen ist ja wohl nicht möglich.

    Eigentlich ist klar definiert, dass nur Gebühr genommen werden darf, wenn sich über die Vorsorge hinaus (die Beratung und damit mMn. auch bestimmte Fragen einschliesst) weiterführende Behandlungen ergeben.

  6. #16
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    aus welcher ss ergibt sich kein (ab)klärungsbedarf???
    egal ob vorzeitig leichte wehen,best. erhöhte werte oder sonstwas.
    unter beratung verstehen die glaube ich das,was auch angekreuzt werden muss,also kein alk trinken,verhalten in der ss.

    ich glaube nicht,dass die ärzte uns da abzocken wollen,zumal sie ja von dem geld nix haben ausser verärgerte patienten,wenn rauskommt,dass es nicht rechtens war. also ich kenne es von allen praxen nur so ...

    und 10 euro sind ja nicht die welt,wenn man ordentlich beraten wird,oder?

    lg

  7. #17
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    Anouk, genauso sehe ich das auch.

    Ich zahle diese Gebühr ohne Murren. Ebenso die 30 € jedesmal bei der Vorsorge für den US. Es ist es mir einfach wert.

    Wenn einige Ärzte diese Gebühr nicht nehmen, okay.

  8. #18
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    Original geschrieben von DarkAngel81


    Ich zahle diese Gebühr ohne Murren. Ebenso die 30 € jedesmal bei der Vorsorge für den US. Es ist es mir einfach wert.

    Wenn einige Ärzte diese Gebühr nicht nehmen, okay.
    Nur mal so am Rande:

    Warum eröffnest Du eigentlich diesen Thread mit Deiner Frage, wenn es Dir doch dann letztendlich doch egal bzw. es Dir Wert ist, die 10 EUR zu bezahlen?

    Also, wenn mir persönlich was egal ist bzw. ich es einfach als gegeben hinnehme, dann hinterfrage ich das dann auch gar nicht mehr.

    Sorry für OT....

  9. #19
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    Weil ich in einem anderen Forum davon gelesen habe, dass die meisten nicht zahlen müssen. Geärgert habe ich mich in keinem Wort. Ich war mir nur unschlüssig darüber, ob das rechtlich irgendwo geschrieben steht, ob ich diese Gebühr nun zahlen muß oder nicht.

    Frage beantwortet?

  10. #20
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    Original geschrieben von DarkAngel81

    Ebenso die 30 € jedesmal bei der Vorsorge für den US.

    ??? Wie bitte??? Oder verstehe ich das falsch und das sind zusätzliche US??

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