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Thema: Ebay: Wie hoch ist die Maximalsumme, die man als Privatverkäufer erzielen darf?

  1. #21
    Avatar von Medha
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    Original geschrieben von tia_lusso
    [B Aber ansonsten gilt: wer REGELMÄßIG ein Geschäft betreibt, welches auf Gewinn aus ist, gilt als Kaufmann. [/B]
    Und damit ist man als Privatverkäufer bei Ebay eigentlich immer auf der sicheren Seite, so lange man seinen eigenen gebrauchten Krams vertickt. Denn wenn ich Dinge erst im normalen Handel kaufe, dann 2 Jahre benutze und danach verkaufe, ist kein Gewinn zu erwarten. Es sei denn ich kaufe irnkwelche LEs, lasse die so lange liegen, bisses die nicht mehr gibt und biete die dann alle auf einen Schwung oder kurz nacheinander als Neuware an.

  2. #22
    Avatar von Medha
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    Bei den A&F Sachen ging es aber nicht um die Gewinnerzielungsabsicht bzw. Gewerbefrage sondern um Markenrechte. Und da warte ich noch darauf, dass das mal jemand bis zum Ende vor Gericht durchexerziert, denn mal ganz im Ernst das ist doch das letzte, wenn eine Firma mir verbieten will, Dinge die ich gekauft habe und nicht mehr möchte als gebraucht weiterzuverkaufen. Und ich wage mal die Aussage, dass das der Markenschutz auch nicht hergibt. Wenn ich einen Pullover gekauft habe, dann ist dieser mein Eigentum und ich habe danach auch das Recht damit anzustellen, was ich möchte. Und wenn es ein A&F Pullover ist, dann ist es auch rechtmässig, dieses als Eigenschaft des Produktes zu erwähnen. So einen Fall gab es z.b. auch mit Aigner Taschen (war das nicht hier im Board?), da hatte jemand eine Aigner Tasche in den Staaten gekauft und die hier in D nach einiger Zeit gebraucht bei Ebay angeboten. Daraufhin hat Aigner Deutschland den Artikel bei ebay sperren lassen mit der Begründung dass Aigner Artikel aus den USA nicht in D verkauft werden dürften.

    Was anderes ist es, wenn ich einen Grauimport aufziehe, sprich einen Vertriebskanal aufmache, der vom Hersteller nicht autorisiert ist.

    Vielleicht sollte ich demnächst mal 'ne Rechtschutzversicherung abschliessen und es drauf anlegen

  3. #23
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    Mein Anliegen ist ja schon ein Weilchen her, ich habe damals dann an Ebay geschrieben und mir ist gerade eingefallen, dass ich dazu hier noch gar nichts geschrieben habe


    Ich weiß nicht mehr wortwörtlich, was ich an Ebay geschrieben habe, aber inhaltlich war es so ungefähr das, was in meinem ersten Beitrag hier stand.

    Antwort von Ebay:

    "Sehr geehrte Frau Missie,

    vielen Dank fuer Ihre Nachricht.

    Angebote muessen stets gemaess den eBay-AGB und -Grundsaetzen sowie den
    bestehenden Gesetzen eingestellt werden.

    Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir keinen Auskunfts- bzw.
    Beratungsservice hinsichtlich der Rechtmaessigkeit bestimmter Angebote
    oder Artikel anbieten koennen. Nach dem Rechtsberatungsgesetz koennen
    einer derartigen Beratung rechtliche Gruende entgegenstehen.

    Wir moechten Sie bitten mit Hilfe der eBay-AGB und der Grundsaetze
    selbst sicherzustellen, dass die Rechtmaessigkeit und Zulaessigkeit
    Ihrer Angebote gewaehrleistet ist.

    Verkaeufer sollten sich bei Unsicherheiten bezueglich der
    Rechtmaessigkeit Ihrer Verkaufsangebote gegebenenfalls immer noch
    separat Rechtsrat einholen.

    Unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen finden Sie unter folgender
    Adresse:

    http://pages.eBay.de/help/community/png-user.html

    Die e-Bay Grundsaetze koennen Sie hier nachlesen:

    http://pages.eBay.de/help/policies/overview.html

    Frau Missie, vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis und einen schoenen
    Montag.
    Twenty years from now you will be more disappointed by the things that you didn't do than by the ones you did do. So throw off the bowlines. Sail away from the safe harbor. Catch the trade winds in your sails. Explore. Dream. Discover. (Mark Twain)

  4. #24
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    Morgen,

    ich hab den Post vom Dez. jetzt erst gesehen. Mit welchem Recht meint A&F gekaufte und getragene Sachen dürfen nicht verkauft werden? Dann sollen sie doch ein deposit drauflegen und ihren Kram nach Gebrauch wieder zurück kaufen. Mir stehen hier grad die Haare zu Berge. Und natürlich hält ebay sich wieder aus allem Raus. Klaro, weil man bietet ja nur die Plattform und zieht die Kohle raus in Form von Einstellgebühren etc.
    Ich hatte mal einen Ring von Sabo bei ebay eingestellt. Getragen mit Gebrauchsspuren und schwupp die wupp wurde mein Angebot auch gestrichen weil ich angeblich gegen Grundsätze verstoße. So gesehen dürften keine Markenartikel egal welcher Art bei ebay verkauft werden. Egal ob Kleidung Taschen oder sonstiges. Und klar, jemand müsste mal dagegen klagen.

    VG
    Sun

  5. #25
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    Bei A&F war das ja - soweit ich mich erinnere - weil A&F offiziell nicht in Deutschland verkauft und es somit auch Privatpersonen verboten ist, Sachen davon weiterzuverkaufen (auch wenn sie bereits getragen wurden und nicht NEU sind).


    Was ich persönlich eben nicht so toll finde, ist, dass man bei Ebay nie wirklich eine genaue Auskunft kriegt. Das ist schon die vierte Sache, wo ich mal was wissen wollte, und ich eben eine sehr allgemein gehaltene Antwort bekommen habe. Die mich ehrlich gesagt nicht weiterbrachte. Sie können mich da zehnmal auf die AGBs verweisen, denn die habe ich schon längst gelesen gehabt und dort eben nichts Konkretes dazu gefunden, sonst hätt ich ja nicht nachgefragt.

    Schlussendlich kann man sich als Orientierung (was meine Frage anging) nur an hier halten (Quelle Ebay).

    Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

    * Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen.
    * Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben.
    * regelmäßig große Artikelmengen verkaufen.
    * häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.
    * eBay Verkaufsagent sind.
    * für Ihr Unternehmen einkaufen.

    Von der Rechtsprechung sind folgende Kriterien bereits berücksichtigt worden:

    * Eigenschaft als PowerSeller
    * Unterhaltung eines Shops
    * Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit – mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
    * Zahl der aktuellen Verkäufe – laufen über einen längeren Zeitraum ständig eine größere Anzahl an Verkäufen, so wird es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer handeln
    * Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert) – der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Indiz für gewerbliche Tätigkeit eingestuft





    Gewusst hab ich das ja schon vorher, aber das war mir alles zu ungenau. Aber das bedeutet dann wohl, solange man nicht mehrere Dinge gleicher Art verkauft, ist man Privatverkäufer. Und das hat wohl nichts mit monatlichem Umsatz zu tun, zumindest wird es nicht anhand von Zahlen festgemacht.

    Ich finde das alles ein bisschen blöd, weil das immer viel Spielraum für Ebay lässt beim Beurteilen, was verkauft werden darf und was nicht.
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  6. #26
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    @Missie. Ich find die Aussage von A&F bzw. die Begründung nevertheless ziemlichen kokolores. Es gibt ne ganze Menge Produkte die es auf dem deutschen Markt nicht gibt. Mal abgesehen davon daß die Sachen nicht so der Kracher sind.
    Alleine schon dieser Grund "weil sie auf dem deutschen Markt nicht erhältlich sind".
    Deren Problem wenn sie ihren Krempel hier nicht verkaufen wollen.
    Mit anderen Worten wenn ich meine Sachen die ich in der Zeit in der ich in den USA erworben hab mal irgendwann bei ebay verkaufen will muss ich mich noch erkundigen ob diese Sachen hier verkauft werden oder nicht.

    Meine Erfahrungen mit ebay sind einfach daß ebay ziemlich "schwammige" Aussagen macht die je nach Bedarf halt zum Vorteil von ebay ausgelegt werden und zum Nachteil der bei ebay angemeldeten Mitglieder.

    Ich hatte mal etwas bei ebay gekauft, die Ware nie erhalten. Klar, ich hab die Unstimmigkeit gemeldet aber ebay hat nix daran gemacht. Der Verkäufer hatte meine persönlichen Daten wie Bankverbindung (eben durch meine Überweisung) meine Anschrift etc.
    Da ich dann eine Klage einreichen wollte hatte ich ebay gebeten mir diesbezüglich die Anschrift der Verkäufers mitzuteilen. Antwort von ebay: dies ginge nicht da sonst der Datenschutz der Mitglieder verletzt würde.
    Prima Aussage. Zahlen darf ich aber die Vertragseinhaltung von beiden Seiten wird von ebay nicht forciert.

    Und kostenfreundliche Telefonnummern um bei ebay mal so eine Anfrage zu starten gibt es nicht. Warum sollten wir nicht gern um die 1 Euro pro Minute für solch eine kostenpflichtige Hotline zahlen wollen-
    Sorry für ein wenig OT
    VG
    Sun

  7. #27
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    Original geschrieben von sunshine2006

    Mit anderen Worten wenn ich meine Sachen die ich in der Zeit in der ich in den USA erworben hab mal irgendwann bei ebay verkaufen will muss ich mich noch erkundigen ob diese Sachen hier verkauft werden oder nicht.
    Ja so ungefähr hab ich das auch verstanden. Sonst würdest du wohl gegen das Verkaufsrecht verstoßen.


    Original geschrieben von sunshine2006

    Meine Erfahrungen mit ebay sind einfach daß ebay ziemlich "schwammige" Aussagen macht die je nach Bedarf halt zum Vorteil von ebay ausgelegt werden und zum Nachteil der bei ebay angemeldeten Mitglieder.
    Das ist eben auch die Erfahrung, die ich selbst schon gemacht habe. Wenn man dort was nachfragt, dann sind die Aussagen immer - wie du schon sagtest - "schwammig". Eben mit viel Spielraum zugunsten von Ebay.

    Ich hatte bisher erst einmal Ärger, mit einem Käufer, und als ich da an Ebay geschrieben habe, war ich auch auf verlorenem Posten. Die Sache ist dann aber nochmal gut ausgegangen.

    Ansonsten habe ich sehr gute Erfahrungen bei Ebay, zumindest was Kaufen/Verkaufen angeht. Ebay selbst ist...na ja...wie erwähnt...

    Aber wenn ich die ganzen Horrorgeschichten lese und höre, schrecke ich ehrlich gesagt schon öfters zurück .... aus Angst, dass mir auch mal sowas passieren kann.
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  8. #28
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    hallo ihr,

    ganz abgesehen davon, daß die "aktion" von abercrombie nonsens ist und eine menge kunden vergraulen wird, ich hatte neulich in einem anderen thread auch schonmal was dazugeschrieben, siehe hier:
    http://www.beautyboard.de/showthread...ht=abercrombie

    es geht hier nicht nur darum, daß a&f bisher nicht in d bzw. europa verkauft wird (sie arbeiten gerade dran, wollen 2007/2008 auf diesen markt...) - a&f darf NUR und ausschließlich über lizenzierte händler verkauft werden - das ist der knackpunkt.

    in dem alten thread taucht ja auch die frage auf, ab wann man ein privater und ab wann man ein gewerblicher verkäufer ist.
    ich bin zwar keine juristin, allerdings denke ich, daß dies sehr schwierig ist in der beurteilung, was man ja auch an vielen sehr unterschiedlichen urteilen in derlei fällen sehen kann. ich denke, es liegt sehr im persönlichen ermessen derjenigen, die darüber zu entscheiden haben...
    in den a&f-fällen wurde so ziemlich jeder von den anwälten des unternehmens angeschrieben, der mehr als ein paar artikel auf ebay hatte... wie die fälle nachher ausgegangen sind... keine ahnung, mal ganz abgesehen davon, daß die betreffenden anwälte schon bekannt sind, genauso wie dieser media-markt (war es media-markt?)-anwalt...

    ich persönlich z.b. würde jemand, der zehn abercrombie oder was auch immer t-shirts verkauft noch lange nicht als gewerblichen verkäufer einstufen, so lange es unterschiedlche t-shirts sind etc. ... ich denke, daß ist von fall zu fall wirklich ermessenssache.

    allerdings - wenn jemand großputz zu hause macht und danach mal fünfzig, sechzig artikel verkauft und dann wieder ein paar monate nichts oder fast nichts - das fällt doch noch in den privaten bereich und ist doch auch nachvollziehbar.


    lg, die susi.

  9. #29
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    ach ja, was ebay und die schwammigkeit angeht - ich habe die erfahrung gemacht, daß ebay sich nicht weiter darum kümmert...
    der krasseste fall war eine betrugsserie mit über 200 in einem forum engagierten geschädigten, allerdings dürften es insgesamt über zehnmal so viele geschädigte gewesen sein.
    siehe hier, ich hatte mal gepostet:
    http://www.beautyboard.de/showthread...t=ebay+anzeige

    ebay hat wochenlang gar nichts gemacht, neue accounts der betrüger nicht gesperrt obwohl eindeutige hinweise mehrfach bei ebay eingingen (die gleichen angebote, fotos, texte, schrift etc.)
    das einzige, was ebay gemacht hat, war, teils die mitgliederaccounts von geschädigten, die versucht haben, mittels privater mitteilungen bieter zu warnen, zu sperren (!!!) wegen unerlaubter geschäftsschädigung.
    das muß man sich mal vorstellen. dabei hätte ebay lediglich die angemeldeten user auf die kontonummern der betrüger untersuchen müssen und hätte so gleich die accounts sperren lassen. anstatt dessen konnte man täglich zuschauen, wie die betrüger mehr auktionen erfolgreich verscherbelt...

    ich glaube, auf ebay kann man sich in sowas nicht verlassen, die wollen nur, daß der laden brummt, und das tut er auch mit betrügern...

    lg, die susi.

  10. #30
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    Danke, Susi, für deine Beiträge


    Wenn ich meinen Kleiderschrank entrümple, stelle ich auch meist einiges rein, aber seit der A&F Sache traue ich mich nicht mehr so richtig, mehrere Stücke einer Marke anzubieten. Ich trage zwar keine A&F Sachen, aber ich hab viele Stücke meiner Lieblingsmarken und ich hätte dann Panik - obwohl gebraucht und teilweise sogar noch Rechnung vorhanden - dass ich irgendwo reinrassle.

    Die Betrugsserie, von der du geschrieben hast, ist ja wirklich krass Ich habe das damals hier nicht gelesen....aber was es alles gibt, unglaublich!


    Ich kenne auch von jemandem hier in der Gegend (er war der Käufer) eine krasse Geschichte. Er hat bei Ebay ein Notebook erworben. Der Verkäufer war kein Händler, sondern eben Privatverkäufer, das Notebook war 1 Monat alt und der Verkäufer hatte angegeben, es nicht mehr zu wollen, weil irgendeine der Komponenten seinen Vorstellungen nicht entsprach. Herr X (eben aus meiner Gegend) hat sich entschieden, es zu kaufen, weil die Fotos eben super aussahen und das Notebook "nur" 1800€ kostete, NP war 2300€ . Also gekauft, Geld überwiesen.

    Verkäufer Paket losgeschickt, Paket kam an, drinnen war allerdings nicht das Notebook sondern Bücher im Gewicht von 4.2 kg, was wohl ungefähr dem Gewicht entsprochen hätte, was das Notebook samt Verpackung und Zusatz gewogen hätte.

    Herr X hat als erstes an Ebay geschrieben, aber auf Ebay braucht man sich bekanntlich nicht zu verlassen, denn da IST man dann verlassen....also weiter zum Rechtsanwalt . Es stand Aussage gegen Aussage.

    Der dreiste Verkäufer behauptete, er hätte alles richtig gemacht und auch das Notebook geschickt, Herr X wiederum sagte eben, dass man ihm die Bücher geschickt hat.

    Der Fall war bei uns hier wochenlang in den Zeitungen.

    Der Käufer hat übrigens weder seine überwiesenen 1800€ noch das Notebook je wiedergesehen. Ich weiß aber nicht mehr genau, warum und wieso das schlussendlich so war.
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