Hallo liebe Beautys,

heute beschäftigt mich ausnahmsweise mal eine Rechtsfrage, vielleicht kann mir jemand von euch etwas Konkretes dazu sagen.

Meine bessere Hälfte wohnt nicht direkt bei mir, ist aber oft da und übernachtet auch öfter bei mir (ca 2-3x die Woche, meist halt am Wochenende).

Wie ist da die Rechtslage mit dem Wassergeld? Zur Zeit zahle ich für eine Person - ab wann kann der Vermieter da die doppelte Zahlung verlangen?

Verständlicherweise würde ich das gerne umgehen - denn wohnen tut Schatzi nun echt nicht bei mir, er hat auch keine Sachen da (ausser bissel Kosmetik und Uwä ).

Es wäre lieb, wenn mir da jemand helfen könnte - denn Ärger würde ich da auch gern vermeiden (wohnen sowieso schon genug Chaoten im Haus... ).

VLG, Mira