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Thema: Ab wann kann Vermieter doppeltes Wassergeld verlangen?

  1. #1
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    Standard Ab wann kann Vermieter doppeltes Wassergeld verlangen?

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    Hallo liebe Beautys,

    heute beschäftigt mich ausnahmsweise mal eine Rechtsfrage, vielleicht kann mir jemand von euch etwas Konkretes dazu sagen.

    Meine bessere Hälfte wohnt nicht direkt bei mir, ist aber oft da und übernachtet auch öfter bei mir (ca 2-3x die Woche, meist halt am Wochenende).

    Wie ist da die Rechtslage mit dem Wassergeld? Zur Zeit zahle ich für eine Person - ab wann kann der Vermieter da die doppelte Zahlung verlangen?

    Verständlicherweise würde ich das gerne umgehen - denn wohnen tut Schatzi nun echt nicht bei mir, er hat auch keine Sachen da (ausser bissel Kosmetik und Uwä ).

    Es wäre lieb, wenn mir da jemand helfen könnte - denn Ärger würde ich da auch gern vermeiden (wohnen sowieso schon genug Chaoten im Haus... ).

    VLG, Mira
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  2. #2
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    Bist Du denn sicher, daß bei Dir nach Personenmaßstab und nicht nach Verbrauch abgerechnet wird?

  3. #3
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    Ich denke auch, dass es normalerweise nach Verbrauch abgerechnet wird.
    Wenn dein Vermieter das nicht mitbekommt, würdest du doch nur für eine Person zahlen müssen.

  4. #4
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    Ja in unserem prähistorischen Haus wird nach Personen abgerechnet, leider gibt es keine einzelnen Wasseruhren.

    Und was das mitbekommen angeht - da bin ich sicher, daß schon eifrig Listen geführt werden - leider wohnt der Vermieter gegenüber und ich habe so unsägliche Nachbarn, die nichts anderes zu tun haben, als herumzuspionieren etc.
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  5. #5
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    Aber er verbraucht doch das Wasser, oder?
    Ich verstehe nicht ganz, warum das die anderen Hausbewohner mitfinanzieren sollen

  6. #6
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    Ich verlange doch von meinen Gästen auch kein Wassergeld, nur weil sie mal eine Nacht dableiben.

    Wie soll denn das fair berechnet werden? Die Partei über mir badet jeden Morgen, 7 Tage die Woche, hat ihre Waschmaschine mit in der Wohnung und wäscht nicht nur ihre eigenen Sachen, sondern auch die der Tochter + Kind immer mit - und zahlt auch nur für eine Person.
    Da wird mit Sicherheit wesentlich mehr Wasser verbraucht, als in meinem Haushalt - da fragt auch keiner danach, wer das eigentlich alles mitfinanziert.
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  7. #7
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    Standard Re: Ab wann kann Vermieter doppeltes Wassergeld verlangen?

    Original geschrieben von Mirabesque

    Meine bessere Hälfte wohnt nicht direkt bei mir, ist aber oft da und übernachtet auch öfter bei mir (ca 2-3x die Woche, meist halt am Wochenende).
    Oh, sorry!
    Dann hab ich das "nur weil sie mal eine Nacht dableiben" wohl missverstanden.

  8. #8
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    Ich bin ja dafür, daß wir endlich alle Wasseruhren bekommen - nur dann wäre gewährleistet, daß die Verteilung der Kosten fair ist.

    Ich sehe halt nur einfach nicht ein, daß wir/ich doppelt zahlen, wenn die Partei über mir nur einfach zahlt, aber weitaus mehr verbraucht.
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  9. #9
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    Original geschrieben von Mirabesque
    Die Partei über mir badet jeden Morgen, 7 Tage die Woche, hat ihre Waschmaschine mit in der Wohnung und wäscht nicht nur ihre eigenen Sachen, sondern auch die der Tochter + Kind immer mit - und zahlt auch nur für eine Person.
    Wie gut, dass nur deine Nachbarn herumspionieren

  10. #10
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    es ist völlig unnötig zu spionieren - das was sie tun, tun sie so laut, daß man alles mitbekommt. Ob man will oder nicht.

    Wenn man sich morgens im Bad zur gleichen Zeit für die Arbeit fertigmacht - braucht man keine Fledermausohren, um Badewasser beim Einlassen zu erkennen.

    Genauso verhält sich das mit der Waschmaschine, die ununterbrochen läuft - selbst im Wohnzimmer hört man das Schleudern von der anderen Etage noch.

    Das hat für mich nichts mit Spionage zu tun.
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