Hallo Kati,

es gibt zwei Möglichkeiten

1. befristerter Vertrag
§620 BGB (Beendigung des Dienstverhältnisses)Absatz (1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablaufe der Zeit, für die es eingegangen ist.

2. unbefristeter Vertrag:
§622 BGB (Ordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen)
Absatz (3)Während der vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit der Frist von zwei Wochen gekündigkt werden.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit gibt es nicht! Es gibt nur ein befristetes ohne Probezeit oder ein unbefristets mit Probezeit. Wenn du also einen befristeten Vertrag bis z.B. 31.12.01 hast, kannst weder du noch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen, beide Seiten müssen warten bis das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Im Falle eines unbefristeten kann eine Probezeit von bis zu 6 Monate eingerichtet werden, innerhalb dieser kann täglich ohne Angabe von Gründen mit der Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

hdh
Sabine