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Thema: Wer kennt sich aus: Kündigungsschutz...

  1. #1
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    Standard Wer kennt sich aus: Kündigungsschutz...

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    Hallo,

    ich wurde vor kurzem innerhalb der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt - was ja rechtl. wohl einwandfrei ist. Allerdings habe ich nun gelesen, dass bei einem befristeten Arbeitsverhältnis wohl andere Regeln gelten. Mein Vertrag war befristet zum Ende einer 6-monatigen Probezeit, d.h. nach der Probezeit wäre das Arbeitsverhältnis ohnehin beendet gewesen. Auf meine damalige Frage hin, warum diese ungewöhnliche Vereinbarung, meinte der Arbeitgeber, er müsse sich doch schützen für den Fall, dass ich in der Probezeit schwanger werde. Und wenn dies nicht der Fall wäre spräche ja nichts dagegen spätestens 2 Wochen vor Ende der Probezeit den Vertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln.

    Frage: Ist dies so alles zulässig? Kann mir in diesem Fall ohne Angaben von Gründen einfach so gekündigt werden? Welche Möglichkeiten habe ich....

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Grüße

    Kati

  2. #2
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    Hallo Kati,
    da ich mal in einem Anwaltsbüro gearbeitet habe, kann ich Dir dazu eine Antwort geben.
    Leider hast du keinerlei Möglichkeiten, dagegen anzugehen. Es ist schon rechtens, das sie Dich innerhalb der Probezeit ohne Angaben kündigen.
    Es sei denn, Du bist jetzt schwanger, dann ginge das nicht, dann müßtest du es aber auch beweisen, das Du schwanger bist.

    Tut mir leid, das ich Dir nichts anderes sagen konnte.

    LG
    Melli

  3. #3
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    Hallo !

    Ich dank dir recht herzlich für die Antwort. Ich dachte mir schon soetwas ähnliches wollte aber trotzdem Gewissheit haben, ob in dem "Laden" alles mit rechten Dingen zugegangen ist :-)

    Liebe Grüße

    Kati!

  4. #4
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    Hallo Kati,

    es gibt zwei Möglichkeiten

    1. befristerter Vertrag
    §620 BGB (Beendigung des Dienstverhältnisses)Absatz (1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablaufe der Zeit, für die es eingegangen ist.

    2. unbefristeter Vertrag:
    §622 BGB (Ordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen)
    Absatz (3)Während der vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit der Frist von zwei Wochen gekündigkt werden.

    Ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit gibt es nicht! Es gibt nur ein befristetes ohne Probezeit oder ein unbefristets mit Probezeit. Wenn du also einen befristeten Vertrag bis z.B. 31.12.01 hast, kannst weder du noch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen, beide Seiten müssen warten bis das Arbeitsverhältnis beendet ist.
    Im Falle eines unbefristeten kann eine Probezeit von bis zu 6 Monate eingerichtet werden, innerhalb dieser kann täglich ohne Angabe von Gründen mit der Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

    hdh
    Sabine

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