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Thema: @ die, die sich mit Arbeitsrecht auskennen

  1. #11
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    Da haben sie Dich leider veräppelt, während der Elternzeit müssen sie dir einen Job geben. Einzige Ausnahme: sehr wichtige betriebliche Gründe, soweit ich weiß, hat bisher noch niemand einen Grund gefunden, der vor dem Arbeitsgericht stand hält (andere Ausnahme natürlich kleine Betriebe).

    Wenn Du keine Einbußen hinnehmen möchtest, erkundige Dich nach den Fristen für einen Teilzeitjob (da gibt es ja ein entsprechendes Gesetz), geh (kurze) Zeit Vollzeit arbeiten und dann bekommst Du Teilzeit zu alten Konditionen.

    LG Honor

  2. #12
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    Original geschrieben von alexa75

    Ich habe mich bei BR erkundigt und die müssen mir einen gleichen Job wie vorher aber in Vollzeit anbieten.
    Soweit ich jetzt auf die Schnelle weiß:
    gleicher Job bei gleicher Bezahlung - in Vollzeit.

    Kannst/willst du nicht in Vollzeit arbeiten und beantragst du einen Teilzeit-Job, muss dir nicht der gleiche Job wie vorher, auch nicht die gleiche Bezahlung, angeboten werden.

    Dazu muss ich aber erst nochmal genauer nachlesen...

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