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Thema: @ die, die sich mit Arbeitsrecht auskennen

  1. #1
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    Standard @ die, die sich mit Arbeitsrecht auskennen

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    Hallo,

    ich bin z. Z. in Elternzeit. Normalerweise bin ich in einem Großkonzern beschäftigt. Meine Elternzeit endet nun bald und ich bekomme einen Teilzeitjob. 2 Tage die Woche!

    Jetzt wollen Sie mein Gehalt um 1,5 Stufen runtersetzen, da ich nicht mehr den gleichen "anspruchsvollen" Job wie vorher bekomme.

    Ist das überhaupt zulässig?
    Viele liebe Grüße
    Alexa75

  2. #2
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    Bisher war es so, dass sie dir exakt den gleichen Job geben müssen, den du vorher hattest. Damit fängt es also schon an.
    Wege entstehen, indem man sie geht.

  3. #3
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    Das ist ja das Problem. Ich kann nur Teilzeit arbeiten.

    Und nach meiner Kenntnis müssen sie mir keinen Teilzeitjob anbieten. Das dumme ist, der Konzern steht total im Umbruch und ich kann froh sein, einen soclhen Job dort zu bekommen. Aber mich ärgert es schon, dass ich auf Gehalt verzichten muss.

    Aber in der heutigen Lage hat man ja nicht so die Wahl. Außerdem will ich nicht klagen, das wäre das LEtzte was ich wollte.
    Viele liebe Grüße
    Alexa75

  4. #4
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    Verlaub!

  5. #5
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    Da wir das Thema erst hatten
    Original geschrieben von Nicht_der_Papa
    Ich hatte das Problem noch nicht, wenn man während der SS/Erziehungszeit selbständig ist, hat man ja keine Ansprüche gegen irgend jemanden. Man bekommt nicht mal Rente für die Zeit-außer die paar Wochen davor und danach.
    Aber das der BR in der Regel AG-freundlich ist, kann ich bestätigen.

    http://www.anwalt24.de/profil/716063...447433ebd0ee9b
    Das ist ein interessanter Artikel zu diesem Problem, wonach es sehr wohl ein Recht auf Teilzeit gibt.
    Schlußwort: Solange also frau in Deutschland bei einer Schwangerschaft nicht nur eine Gynäkologin, sondern auch gleich einen Rechtsanwalt benötigt, sind Kinder und Beruf auch weiterhin nur schwer vereinbar.

    Vielleicht hilft Dir das schon mal weiter, denn es betrifft exakt deine Frage.
    http://www.hobsons.de/de/karriere/ka.../06101104.html
    Danach darf dein AG nur eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Vertrag zufügen.
    Das sollte der BR eigentlich wissen.

    Ein ähnlicher Fall.
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Heim...g__f12597.html

    Naja. Wie man an anderen Müttern so sieht- Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche.

  6. #6
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    Naja, wegen den Gehaltsstufen ist es schon ärgerlich, aber ist das bei euch eh nicht betrieblich geregelt, für welche Aufgaben es welche Stufe gibt? Betriebsrat? Nochmal das Gespräch suchen?

  7. #7
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    Hallo

    mag vielleicht jetzt zynisch klingen, aber ich bin wenigstens froh, nicht der einzige Mensch zu sein, dem das widerfährt.

    @alexa75: Laß es Dir gesagt sein: wenn so etwas schon im Raum steht, dann würde ich mich langsam aber sicher nach etwas Neuem umsehen. ich habe es lange, sehr lange nicht wahrhaben wollen. Und gerade, wenn Du den Klageweg nicht beschreiten möchtest, was ich aus meiner Sicht nur unterschreiben kann, ist es so, daß Dir die Hände gebunden sind, auch wenn so ein Verhalten von der Firmenseite her nur als asozial zu betrachten ist. Die herrschende Meinung ist relativ klar geregelt: wer zahlt, hat Recht.

    Ok, jetzt bin ich doch zynisch...

    Naja, wen wunderts.

    LG Vania

  8. #8
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    ich denke mal, die Verpflichtung nach der Elternzeit bezieht sich auf Vollzeit und es muss sich um einen gleichwertigen Job handeln.

    Nach dem Teilzeitgesetz kannst Du dann natürlich Teilzeit beantragen, da sind jedoch mit Sicherheit Fristen zu beachten.

    Für einen Konzern (falls er nicht kurz vor der Pleite steht) wird eine Argumentation, warum Teilzeit nicht geht, mit Sicherheit schwierig.

    Problematisch ist halt heir der Zeitpunkt.

    Warum hast Du nicht schon in der Elternzeit wieder angefangen? Da hätten sie Dir einen Teilzeitjob zu gleichen Bedingungen geben müssen (man darf ja nur 30 STunden arbeiten ) und anschließend wäre es halt "einfach" weitergegangen.

    falls Du keine Karriere in erwägung ziehst, würde ich mal beim Betriebsrat vorstellig werden. ganz koscher kommt mir das nciht vor.

    Gruß Honor

  9. #9
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    Original geschrieben von Paris
    Naja, wegen den Gehaltsstufen ist es schon ärgerlich, aber ist das bei euch eh nicht betrieblich geregelt, für welche Aufgaben es welche Stufe gibt? Betriebsrat? Nochmal das Gespräch suchen?
    Ja, das ist betrieblich geregelt bei uns! Die Aufgabe die ich künftig angehen werde ist niedriger dotiert als mein alter Job.

    Der BR meinte, dass ich kaum Chancen habe mit mehr Gehalt durchzukommen, da ich nur 15 STunden arbeite.
    Und alle bekommen das gleiche Gehalt in diesem Team.
    Viele liebe Grüße
    Alexa75

  10. #10
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Honor
    ich denke mal, die Verpflichtung nach der Elternzeit bezieht sich auf Vollzeit und es muss sich um einen gleichwertigen Job handeln.

    Nach dem Teilzeitgesetz kannst Du dann natürlich Teilzeit beantragen, da sind jedoch mit Sicherheit Fristen zu beachten.

    Für einen Konzern (falls er nicht kurz vor der Pleite steht) wird eine Argumentation, warum Teilzeit nicht geht, mit Sicherheit schwierig.

    Problematisch ist halt heir der Zeitpunkt.

    Warum hast Du nicht schon in der Elternzeit wieder angefangen? Da hätten sie Dir einen Teilzeitjob zu gleichen Bedingungen geben müssen (man darf ja nur 30 STunden arbeiten ) und anschließend wäre es halt "einfach" weitergegangen.

    falls Du keine Karriere in erwägung ziehst, würde ich mal beim Betriebsrat vorstellig werden. ganz koscher kommt mir das nciht vor.

    Gruß Honor
    Während der Elternzeit war leider kein Platz frei. Meine karriere habe ich bereits hinter mir. Ich hab nicht mehr vor, zum. nicht die kommenden Jahre, mich wieder voll reinzuknien.

    Ich habe mich bei BR erkundigt und die müssen mir einen gleichen Job wie vorher aber in Vollzeit anbieten.
    Viele liebe Grüße
    Alexa75

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