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Thema: Armani/miserable Qualität

  1. #1
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    Standard Armani/miserable Qualität

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    Hallo

    Ich bräuchte mal eure Hilfe!
    Welche Rechte hat man eigentlich als Konsument(in)? Ich habe letzte Woche einen Pullover bei Emporio Armani gekauft, dass das Teil nicht superbillig war brauch ich wohl nicht zu erwähnen. Nun, ich habe den einen (!!) Tag getragen, danach sah er aus wie 100mal gewaschen! Habe den Pullover natürlich sofort zurück in das Geschäft gebracht. Die Verkäuferin fragte mich doch tatsächlich ob ich darüber eine Jacke getragen hätte!!! Ja wie, ist ist das nicht mehr erlaubt? Auf jeden Fall musste sie den Pulli einschicken damit abgeklärt werden kann was damit nun geschehen soll!
    Ich muss sagen dass ich doch recht enttäuscht von dem Service und der Qualität bin. Kann ich das Geld zurück verlangen oder muss ich eine Gutschrift akzeptieren? Im schlimmsten Fall würde sie mir einen neuen Pullover (der gleiche) geben, aber dass ich darauf keine Lust habe könnt ihr sicher auch verstehen.

    Viele Grüsse
    Caroline

  2. #2
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    Hi Caroline,
    deine Verärgerung ist verständlich.
    Du hast als Verbraucher folgende Rechte:
    Die Ware kann umgetauscht werden.
    Die Ware kann ausgebessert werden (was hier ja wohl nicht geht).
    Und du kannst Kaufvertrag widerrufen, was heißt, du bekommst dein Geld zurück.
    Bei großen Sachen wie Auto oder so, hat der Verkäufer noch das Recht auf dreimalige Nachbesserung, aber in dem Fall bist du aus dem Schneider.
    Lass dir nix einreden mit Gutschein oder so, der Pulli hat einen Mangel und du möchtest dein Geld zurück.
    Manchmal versuchen, Verkäufer sich mit ihren sagenumwobenen "AGB" rauszureden, aber das gilt nur bedingt und die können ihre AGB nicht so stricken, wie sie wollen.
    Also, probiers jetzt erstmal, vielleicht sind sie ja auch nicht so zickig!

    Gruß Claudia

  3. #3
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    Hi Caroline,

    ich bin in der Textilbranche tätig und habe schon etliche Reklamationen erlebt. Die Dame ist witzig - die Frage mit der Jacke ist der Hit. Wenn der Pulli jetzt "pillt", dann ist das egal, ob Du eine Jacke anhattest oder nicht. Sowas darf nicht passieren! Du kannst Dein Geld zurückverlangen.

    Ein Tip - recht selbstsicher auftreten. Oft haben Verkäufer recht wenig Ahnung und kaschieren das mit Überheblichkeit. Ich sag bei solchen Reklamationen immer gleich dazu, dass ich aus der Branche bin und mich da auskenne - bis jetzt hatte ich noch nie Probleme.

    Ein schlechte Qualität kann auch bei Markenware mal unterkommen, aber der Reklamationsservice muss passen. Oft liegts aber nciht am Hersteller sondern an der Verkaufsstelle. Wenn's Probleme gibt, würde ich mich an Armani Deutschland wenden - frag doch die liebe Verkäuferin nach der entsprechenden Adresse.... Vielleicht reagiert sie dann anders.

    Viel Glück und berichte doch mal, das Thema interessiert mich.

    Lg
    Angelika

  4. #4
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    Hallo Caroline,

    von meiner Frau wurde ich beauftragt Dir bei Deinem Problem eine kleine Hilfe zu geben.
    Ich würde Die Verkäuferin auf die gesetzliche Wandelung oder Minderung gem. §§ 459, 462, 465, 467, 346ff, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in gültiger Fassung hinweisen. Nach § 459 BGB hat der Verkäufer jeden Mangel zu vertreten, mit dem das Produkt bis zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs behaftet war. Ein Fehler ist jede für den Käufer negative Abweichung der Ist-Beschaffenhaeit von der Soll-Beschaffenheit. Diese bemisst sich nach dem Vertragsgemäßen Gebrauch. Grundsätzlich erachtet ich es nicht als völlig lebensfremd und abwegig, über einem Pullover eine Jacke zu tragen. Sollte Dich die Verkäuferin nicht ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass dieses zu unterlassen ist oder Ihr es vertraglich ausgeschlossen haben, ist das oben beschriebene Verhalten sozial-adäquat und die Verkäuferin hat zu haften. Jetzt wünsche ich viel Spaß den bestehenden Anspruch durchzusetzen. Grüße, Frank


  5. #5
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    Hallo Frank,

    finde ich ja toll, dass du hier tatkräftige Unterstützung leistet. Aber was bitte ist denn der "Gefahrübergang"?


    Wäre nett, wenn du das vielleicht erläutern könntest..

    Viele Grüße
    Britta

  6. #6
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    Hallo Britta,

    der Gefahrenübergang ist dann wenn die Verkäuferin die Sache an die Käuferin übergibt.

    Grüße
    Sabine

  7. #7
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    Danke mal an alle!

    Bis jetzt habe ich von Armani noch nichts gehört. Das was du geschrieben hast, Gela: “Ein schlechte Qualität kann auch bei Markenware mal unterkommen, aber der Reklamationsservice muss passen.” Ist genau meine Meinung. Ich finde es eigentlich schon eine Zumutung dass ich nicht sofort das Geld zurück bekommen habe. Sondern dass ich noch einmal in diese Boutique spazieren muss, der Mangel war ja so was von offensichtlich.

    Ich hoffe nur dass die mich nicht verdächtigen dass ich den Pulli absichtlich mit Schmirgelpapier bearbeitet habe! Das würde ich denen noch zutrauen. Sie meinte ja auch, mit verwundert hochgezogenen Augenbrauen, dass dies die erste Reklamation sei.

    Ich halte euch auf dem aktuellen Stand! ;-)

    Liebe Grüsse
    Caroline

  8. #8
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    Hi Caroline,

    lass Dich ja nicht verunsichern! Egal ob erste oder 100. Reklamation, Du bist im Recht. Ich würde jedenfalls ganz hart am Ball bleiben, notfalls direkt an Armani schreiben und der guten Dame mit Rechtsanwaltskosten und unabhängigem Prüfverfahren drohen (wenn dann gar nichts anderes mehr hilft).

    Und - mir ist noch kein Pullover untergekommen, über den man keine Jacke tragen darf... das Teil würde sich sicherlich supergut verkaufen!

    Also, lass Dich nicht verunsichern und mach Druck! Und berichte weiter....

    Liebe Grüsse
    Angelika

  9. #9
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    Hi!
    Ich würde an deiner Stelle sofort hingehen und das Geld zurückverlangen, da du dich nicht auf ein Einschicken einlassen musst. Es wird ja immer wieder versucht. Aber weder solltest dir einen anderen Pulli andrehen lassen noch einen Gutschein. Und das ist alles dein Recht! Setz dich durch!
    LG kittylee

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