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Thema: Praxisgebührfrage

  1. #1
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    Standard Praxisgebührfrage

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    Hallo ihr Lieben,

    wenn ich mir ein Rezept beim FA hole und dafür eine Überweisung habe, muss ich die Praxisgebühr dann bezahlen wenn ich 2 Wochen später einen Kontrolltermin habe?(sie haben erst ab Mitte Februar einen Termin frei, ich brauche aber vorher schon mein Rezept)

    LG
    Ich bin der Geist der stets verneint!
    Und das mit Recht; denn alles, was entsteht,
    Ist wert, dass es zugrunde geht.

    Faust, Erster Teil

  2. #2
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    Nein, mußt Du nicht, da Du doch schon 10 Euro wegen der Überweisung bei Deinem Hausarzt gezahlt hast, und die 10 Euro "gelten" pro Quartal, also bei Dir von Januar bis März.
    ***No soy monedita de oro para gustarles a todos.***

  3. #3
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    Nein, du musst einmal im Quartal entweder 10 Euro zahlen ODER einen Ü-Schein bringen. Da du das mit der Abholung des Rezeptes tust fällt die Untersuchung ein paar Wochen später noch unter die Gültigkeit.

    Wofür du den Ü-Schein schlussendlich abgibst ist egal, Hauptsache die haben überhaupt einen. Beides muss eben nur in DIESEM Quartal über die Bühne gehen.

    Ich seh schon: Tromsöchen hat die Sache mal locker geklärt während ich meinen Roman verfasst habe

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